3GS Verfärbung

HeiderKiller

Lieutenant
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Hallo,

mein 3GS weiß weisst Verfärbungen auf der Rückseite auf, sobald das Gerät durch Belastung des Akkus etwas wärmer wird.

Deswegen habe ich gestern den Apple-Support angerufen und mein Problem genau geschildert. Ich soll aber trotzdem zu meinem Vertragspartner gehen, weil die Garantie abgelaufen ist und mir somit unnötige Kosten ersparen wollten.

Dann haben die mir in dem Saftladen in meiner Stadt wirklich erzält, dass ich keine Gewärleistungsansürüche mehr habe, weil die Garantie abgelaufen ist. LOOOOOOOL daraufhin musste ich dem guten Mann erstmal den Unterschied zwischen GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG erklären.

Naja egal, was passiert nun mit meinem Handy? Der Verfärbungsfehler ist Apple bekannt und wird durch eine rosaferbende Schutzfolie im inneren hervorgerufen so der Support. Ob das Gerät ausgetauscht wird konnte/durfte/wollte sie mir allerdings vorher nicht sagen.

Kennt ihr ähnliche Falle?
HK
 
Die Verfärbung bei den weißen 3GS-Geräten ist weit verbreitet und gibt es schon länger.
 
Jop, ist ein bekanntes Problem. Reiht sich für mich sehr passend ein mit den Kleberresten unter dem Display, der fehlerhaften Grafikeinheit, explodierenden Display etc pp. Seit Apple Mainstream ist, hat die Qualität deutlich gelitten.

Zur Gewährleistung: Ich schätze das wird schwierig, da es ja kein dauerhaftes Problem ist und die Funktion nicht beeinträchtigt ist. Du könntest aber versuchen auf Kulanz einen Austausch des Deckels gegen einen schwarzen zu bekommen, wobei Apple ja leider auch nicht gerade für Kulanz bekannt ist.
 
Eine Verfärbung stellt aber einen Mangel dar, ob es jetzt die Funktion beeinträchtigt oder nicht, das Design ist jedenfalls nicht wie beworben und gekauft.
Und wenn Apple diesen Fehler ja sogar zugibt, dürfte es ja eigentlich auch kein Problem mit der Beweislastumkehr geben, da dann ja offensichtlich ist, dass der Fehler von Anfang an vorlag.
 
Nasenbär schrieb:
Eine Verfärbung stellt aber einen Mangel dar, ob es jetzt die Funktion beeinträchtigt oder nicht, das Design ist jedenfalls nicht wie beworben und gekauft.
Und wenn Apple diesen Fehler ja sogar zugibt, dürfte es ja eigentlich auch kein Problem mit der Beweislastumkehr geben, da dann ja offensichtlich ist, dass der Fehler von Anfang an vorlag.

Somit ist es also in der Gewährleistung und denen bleibt keine andere Möglichkeit außer dir das Gerät auszutauschen bzw nachzubessern. Zumindest würde ich darauf bestehen.
 
Genauso sehe ich das auch.

Der Mangel war von Anfang an da, nur eben in versteckter Form (versteckter Mangel). Da das Problem bekannt ist, bestehe ich auch auf einen Umtausch des Geräts. Wenn sie sich weigern, gebe ich meinem Händler 2x die Chance auf Nachbesserung, danach hört bei mir der Spaß auf.

Wie ist eig. die rechtliche Lage, wenn man sein Vertragshandy für 2-3 Wochen einschicken lassen muss, um einen Mangel zu beheben bzw. Auszubessern? Kriegt man was zurückerstattet, oder muss man in den sauren Apple beißen :)?

Dazu frage ich mich (falls es umgetauscht werden soll), gegen was? Es werden ja keine neuwertigen Geräte mehr hergestellt!

LG
 
auf jeden fall, wenn du kein austauschgerät bekommst für die Zeit, die dein Handdy weg ist, anteilig die Fixkosten je Monat zurückerstatten lassen.
alles andere wäre verarsche.

die haben in der Tat eigtl. keine Möglichkeit das zu umgehen. im äußersten mit Klage drohen. du bist auf der sicheren Seite..
 
nana so einfach ist das denke ich nicht, wie soll denn der händler auch noch dafür haftbar gemacht werden? der vertrag ist rechtlich bestimmt getrennt vom gerät zu betrachten, schließlich steht es ja einem frei ein anders gerät zu erwerben um den vertrag weiterzunutzen, das handy ist nur eine "dazugabe". anders sieht es bei verträgen aus wo ein gegenstand dazugehört zb bei SKY mit einem miet-receiver. dort ist der provider natürlich verpflichtet sicherzustellen dass das angebot wahrgenommen werden kann
 
nene wie kommste denn darauf?
Ein Anbieter, der über den Vertrag as dazugegebene Handy subventioniert ist auch dazu verpflichtet, dass das dazugehörige Gerät funktioniert und der Kunde dementsprechend auch das Gerät nutzen kann.
Er bezahlt das Gerät nämlich zum Teil mit dem Vertrag ab.

man bekommt das Handy doch nicht einfach so geschenkt, und der anbieter darf auch nicht einfach davon ausgehen, dass jeder Mensch einfach mal nen Erstzgerät zu hause hat, weil ja heute fast jeder nen 2tes handy zur Hand hat.
was das denn für eine Logik?
 
edit: *diesezeilewarquatsch*


also ganz sicher bin ich mir da nicht, aber ich bezweifle mal dass ein händler die grundgebühr erstatten wird.. was is wenn man eine 50€ grundgebühr hat mit handyflat , inet flat und allem was dazugehört ;P da kommt es für ihn ja billiger dir ein ersatzgerät für die zeit zu geben

urteile hierzu hab ich aber auch keine gefunden
 
Naja das war auch nur ne Nebenfrage, ich dachte das wär mal hilfreich wenn man das weiß :>

Ich lass das einfach mal von meiner Bank zurückbuchen, mal sehen was passiert. Mehr als ne Mahnung oder Zahhlerinnerung, kA werde ich sowieo nich bekommen.

Wichtiges ist mir btw. die Frage mit dem Handy? Sind hier welche mit ähnlichen Fällen?

LG
 
max2k3 schrieb:
also ganz sicher bin ich mir da nicht, aber ich bezweifle mal dass ein händler die grundgebühr erstatten wird.. was is wenn man eine 50€ grundgebühr hat mit handyflat , inet flat und allem was dazugehört ;P da kommt es für ihn ja billiger dir ein ersatzgerät für die zeit zu geben

urteile hierzu hab ich aber auch keine gefunden

Die summe spielt dabei doch keine Rolle. ob nun 50Euro oder 100Euro oder nur 10 Euro.
Das Gerät, welches der anbieter dem Vertrag zur Nutzung des Vertrages beilegt muss funktionieren.
WEnn dies nicht der Fall ist, dann kann der Kunde die Vertragsparameter nciht nutzen, da das erforderliche Gerät nicht funktoniert.
er zahlt also eine Leistung, die er garnicht nutzen kann.
Deshalb denke ich, ist es angebracht, die GRundgebühr zeitanteilig für die Dauer, die das Gerät nicht verfügbar ist, zu erstatten.
 
Einfach das Geld zurückbuchen ist das dämlichste was du machen kannst. Dadurch entstehen kosten, die man dir garantiert in Rechnung stellen wird.
Vor allem ist doch überhaupt nicht sicher ob der Händler dir das Gerät ersetzen muss. Wir haben ledigleich gesagt das es unserer Meinung nachlogisch wäre, wie es rechtlich aussieht steht auf einem ganz anderen Blatt.
Was hat denn der Verkäufer zum Thema Gewähleistung gesagt als du mit ihm gesprochen hast?
Also bevor ich irgendeine andere Aktion starten würde, würde ich einfach nochmal mit dem Verkäufer reden. Wenn der sich stur stellt oder es einfach nicht kapiert dann eben mit seinem Vorgesetzten reden.
Irgendwer in dem Unternehmen wird dir schon eine konkrete Antwort geben können.
 
Ja gut okay ich werde es nicht zurückbuchen lassen. Ich geh aber tzr mal zum Laden und frag nach ob ich was erstattet bekomme.

Naja der Verkäufer meinte, dass die gesetzliche Gewärleistung mit der freiwilliegen Garantie des Herstellers abläuft. Kunden abwimmeln nenn' ich sowas. Es hinge wohl alles vom Hersteller ab (Apple). Totaler Schwachsinn, der Verkäufer muss 2x Nachbessern, ansonsten kann ich mein Geld zurückverlangen.

Nur welches Geld? Die 90€, die ich als Zahlung für mein Handy dalassen sollte? Ein Teil meiner monatlichen Zahlungen? Tja keine Ahnung... Das sind so die Fragen, die ich im Kopf habe.

Wenn die mir in 2-3 Wochen kommen und sagen da lässt sich nichts machen, bzw APPLE(!!) kann nichts machen, BESTEHE ich auf einen Umtausch, weil der VERKÄUFER nachbessern muss und nicht Apple. WIE der Verkäufer Nachbessert ist mir als Kunde scheissegal..

Hier ein Zitat, wie es sie 1000fach im Netz gibt.

Ich habe auch ein weißes Iphone 3GS.
Nach 3 Tagen verfärbte sich das Back Cover rosa/braun. Anruf bei Apple --> Tausch gegen ein neues. Innerhalb von 1 Tag war mein neues Iphone per UPS da. Das alte habe ich ihm gleich mit gegeben.

Nach 1 weiteren Woche verfärbte sich das neue ebenfalls. Anruf bei Apple --> Tausch gegen ein neues. Siehe oben.

Nun habe ich das dritte 3GS innerhalb von 2 Wochen. Apple verweigert mir allerdings den tausch gegen ein schwarzes. :-(

Die verfärbung kommt von der Handytasche. Allerdings nicht wie alle denken, sondern von innen. Das iphone hat innen eine Schutztasche. Diese verfärbt sich durch eine chemische Reaktion so stark, dass sich das Back Cover verfärben kann. Man kann auchd auch das Back Cover mit einer alkohollösung reinigen. Dann geht die braun/rosa Farbe weg.

Es handelt sich nicht um eine Hitzeproblem, wie anfangs angenommen.

Definitiv ein versteckter Mangel!!

LG
 
Als erstes: Ich bin kein Jurist.

Aus dem Sachverhalt geht hervor, dass das Gerät älter als ein Jahr ist, da die Garantie abgelaufen ist. Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach sechs Monaten muss der Käufer, also du, nachweisen, dass der Mangel (hier Verfärbung) schon seit Beginn an vorhanden ist. Nachweisen ist in diesem Fall durch ein Gutachten zu erledigen. Für das Geld kannst du dir direkt ein iPhone 4 kaufen ;)
Ich weiß nicht ob es den Begriff "versteckter Mangel" überhaupt gibt und ob hier anders gehandelt wird.

Kannst wohl also nicht viel machen. Kauf dir ne Silikionhülle oder so und leb damit.
 
Naja , wenn er die Aussage von Apple hat, dass der Fehler bekannt ist, dann ist es ja offensichtlich dass der Mangel von vornerein da war, halt nur später sichtbare Spuren hinterlässt.
Nur dies wird er wohl nicht schriftlich haben da Apple ja auch nicht will das der Händler sich dann das Geld von denen wiederholt.
 
Wird Apple nicht machen, hatte genau das selbe Problem mit Staub unter dem Display.
Apple hätte gemeint, ich müsste es durch ein Anwalt machen.
 
Hier wirst du nicht weit kommen.
Der Mangel ist optischer Natur und beeinträchtigt das Gerät und seine Funktionen nicht.
Wenn du so etwas in Zukunft vermeiden möchtest solltest du Apple meiden.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt das sich das tolle Design nicht immer mit dem Alltag verträgt.
Ich musste früher diverse male Geräte einschicken, mal hat man Glück mal hat man Pech.

wer sagt das war früher nicht so hat schlichtweg keine Ahnung.
Korrdierte Powerbooks, oder gesprungene iMacs hatte ich vor Jahren schon.
Das ist einfach typisch Apple.
 
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