50 euros im automaten gefunden

hmm ok hört sich alles sehr logisch und vernünftig an
geb ich das mal morgen zurück
 
Ehrlich gesagt, frage ich mich langsam,welchen Sinn der Thread hier noch hat:

Es wurde eindeutig von dein meisten gesagt, das es zurückgegeben werden muss und eine Straftat ist. Was du jetzt tust ist deine Entscheidung und durch irgendwelche Rechtfertigungen ("ich find es ist mehr gefunden als geklaut") andert sich nichts an der Sache. Was du jetzt tust, ist allein deine Entscheidung, das kann man dir nicht abnehmen, allerdings bist du dir jetzt der Straftat bewusst und musst mit deinem Gewissen (und deiner Angst) alleine klarkommen. Wenn du nicht gewillt bist, dsa Geld zurückzugeben, warum hast du dann überhaupt den Thread eröffnet, das Ergebnis wäre das selbe...

Nos

Edit: Bist ja doch noch zu einer Einsicht gekommen. Möchte nur klarstellen, das die unsere beiden Antworten zeitüberschneidend waren, nicht das es hier noch Ärger gibt... ;-)
 
Straftat hin oder her:

Einfach mal überlegen was man selber machen würde wenn man die 50 Euros dort vergessen hätte. Also reicher Bürger=OK,selbst Schuld, als Normalp=Ärgerlich aber verkraftbar, als armer Sozialhilfeempfänger=Supergau, als Schüler=je nachdem

Sowas wird einen selbst auch irgendwann einmal treffen und dann ist man froh wenn einem irgendein "Engel" die gute Tat wieder gutschreibt und das Geld zurückbringt.

Außerdem: In der Bank kein Geld abgehobven sondern direkt zum Automaten um das Geld zu nehmen - wer sollte das wohl glauben das es Zufall war.

MFG
 
Zum Thema Videoüberwachung:

Bei unserer Sparkasse, die relativ klein ist, hängt keine Kamera im Vorraum bei dem Automaten. Es ist nur eine im Geldautomaten. Da ich von einer netten Geschichte vom Herrn Bankangestellten gehört habe, war mal eine Obdachloser mit Hund für eine Nacht im Vorraum. Er ist mit seiner Karte rein und sein Hund hat wohl während er schlief sein Geschäft erledigt (nein, damit meine ich nicht Geld abgehoben *gg*).
Man konnte nicht festestellen, wer es war, daraus schliesse ich:
- Beim öffnen der Tür zum Vorraum wird nicht mitgeloggt, wer wann rein geht.
- Die Kamera am Automaten geht nur an, wenn jmd seine Karte reinschiebt.
Also stellt sich die Frage, ob man dies bei dir nachweisen kann, dass du Geld hast mitgehen lassen, weil es theoretisch jeder gewesen sein könnte (es sei den, da hängt eine Cam die immer an ist).
Und wegen 50EUR ne Straftat begehen, also ich bitte dich. Ehrlich wert am längsten, auch wenn derjenige, der das Geld hat stecken lassen, verdammt doof war.
 
Für alle die sich für "Ich würde das Geld auch behalten " entschieden haben. Ihr habt eine eigenartige Moral -und Rechtsvorstellung. :mad: Egal ob verloren oder vergessen - Es gehört nicht demjenigen der es findet.

Das ist jedenfalls meine Meinung dazu

Gruß Woern
 
Bis zu einem bestimmten Wert dürfen gefundene Dinge behalten werden. Ich sehe die Tatsache, dass es in einem Bankomat steckte, nicht als Hindernis. Immerhin ist ja dann Verleitung seitens der Bank, wenn sie ihre Automaten nicht überprüfen. Also ich würde es behalten. Wegen 50 € macht keiner einen Aufstand (seitens der Bank oder Polizei).
 
ach so ein quark! gehe einfach zur kasse und sage du hast im automaten gestern das geld gefunden und hast mitgenommen um es später abzugeben. da du ein ehrlicher finder bist! sag einfach ein anderer hätte es einfach mitgenommen und du wolltest das nicht. und gut is. kriegst auch nen dank und gut is. ist mir auch passiert nur bei mir waren es 400€
 
Im Strafgesetzbuch heißt es: Wer eine fremde bewegliche Sache an sich nimmt, um diese wie ein Eigentümer seinem Vermögen einzuverleiben, begeht eine Unterschlagung gemäß § 246. Handelt es sich dabei um einen Gegenstand, den der Eigentümer ersichtlich verloren hat – ein Portmonee beispielsweise – wird dieser Fall der Unterschlagung üblicherweise als eine Fundunterschlagung bezeichnet.
 
Loopo schrieb:
Bis zu einem bestimmten Wert dürfen gefundene Dinge behalten werden. Ich sehe die Tatsache, dass es in einem Bankomat steckte, nicht als Hindernis. Immerhin ist ja dann Verleitung seitens der Bank, wenn sie ihre Automaten nicht überprüfen. Also ich würde es behalten. Wegen 50 € macht keiner einen Aufstand (seitens der Bank oder Polizei).
Wenn du Geld findest ist das eine passive Sache. Hier ist jemand aktiv hingegangen mit dem Vorsatz, sich zu bereichern.

Und von wegen .... wegen 50 € macht keiner einen Aufstand. Wenn das ein Zehntel deines Monatsbugets ist, und du weisst von der Videoüberwachung, dann wirst du dir schon überlegen ob du einen "Aufstand" machst. Und wenn du Anzeige erstattest wegen Diebstahl, dann muss die Polizei der Sache nachgehen.
 
Stewi schrieb:
Wenn du Geld findest ist das eine passive Sache. Hier ist jemand aktiv hingegangen mit dem Vorsatz, sich zu bereichern.
Da muss man (so finde ich) aber differenzieren.
Er ist NICHT in die Bank hineingegangen um sich das Geld zu nehmen, denn er hat nicht gesehen wie der (eigentliche) Geld"Inhaber" das Geld dort drinnen vergessen hat, oder was auch immer.
Ich wuerde einen Vorsatz hier nur sehen, wenn er gesehen haette wie der Inhaber sein Geld hat stecken lassen, reingegangen ist um sich das Geld zu nehmen, dem Inhaber dies aber verschwiegen hat zu sagen...dass er es hat stecken lassen.
Haette er ihn gesehn, haette er (vielleicht) noch sagen koennen "Hey, sie haben da was stecken lassen"
Aber da er die besagte Person definitiv (so wie ich das verstanden habe) NICHT gesehn hat, kann man ihm keinen Vorsatz vorwerfen oder doch?!

...behaupte ich jetzt mal so ;)

so denn ;)
 
Ihm wurde aber gesagt, dass dort Geld steckt, also ging er rein und nahm es an sich. Also gab es doch den Vorsatz der Bereicherung.
 
Es wurde ihm vom Freund gesagt...stimmt, soweit so gut.
Aber dieser Freund hat, meines Erachtens nach, auch keinen Vorsaetzlichen Diebstahl begangen, weil auch er die Person nicht gesehen hat /beobachtet hat wie dieser das Geld stecken gelassen hat.

Also ich sehe das als "Finden" und nicht als "Vorsaetzliches Stehlen"

Hoffe das ist gerechtfertigt, dass ich diese Einstellung vertrete ;)

so denn ;)
 
Auch auf die Gefahr hin, meinen Oberboss zu vergraulen und mir einen A****tritt einzufangen:

Selbst im OT ist diese Diskussion fast schon lächerlich und gehört ins Funforum. :D

Um hier mal jemand die Illusionen zu rauben oder die Moralvorstellungen einiger noch niedriger zu schrauben:

Wegen 50 € wird kein Sachbearbeiter irgendeiner Kripo auch nur irgenein Handschlag tun, außer den roten Deckel so schnell wie möglich zu schließen.

Es geht halt außschließlich um Deine Moralvorstellung!

Gruß


olly
 
Schlumpfinator schrieb:
...weil auch er die Person nicht gesehen hat /beobachtet hat wie dieser das Geld stecken gelassen hat.
Ich habe selten so einen Blödsinn gelesen. Wenn ich sehe das jemand seine Geldbörse verliert, dann brauche ich einfach nur zur Seite sehen um nachher sagen zu können es war kein Vorsatz? Ne ne, so einfach ist das nicht.


Olly, es geht darum, ob es Diebstahl ist, oder ob ich einfach so fremdes Eigentum an mich nehmen darf, ohne mit einer Strafe zu rechnen. Dann hätte nämlich unser Sytem total versagt. Ich kann dir übrigends aus eigener Erfahrung sagen, daß selbst bei geringeren Werten die Polizei bei uns ihrem Job nachgeht. Mag vielleicht daran liegen, daß hier alles noch ein bischen ländlicher ist.

Und selbst wenn es nur um meine Moralvorstellungen geht, so spiegelt sich doch in diesem Thread auch die Moral von anderen Leuten wieder. Bei einigen habe ich nichts Anderes erwartet, ich kenne meine Pappenheimer und glaube eine einigermaßen gute Menschenkenntnis zu besitzen, bei anderen jedoch bin ich ziemlich überrascht.

Im Übrigen denke ich nicht, daß dieser Thread ins FunStuff gehört sondern eher in Politik und Gesellschaft, spiegelt er doch wunderbar die Moralvorstellungen unserer Gesellschaft wieder. ;)
 
hmm wie lange dauert es so ca. bis das geld vom automaten normalerweise wieder eingezogen wird?
ich war mit meinem kumpel vor der volksbank und da haben wir uns mit nem anderen getroffen. und der mit dem ich hingekommen bin hat dann nacher sein geld abgehoben. wir waren aber schon mindestens 5 minuten vor der volksbank bevor mein kumpel reingegangen ist. und in der zeit (war so gegen 21:45) als wir da waren ist auch kein anderer in die bank rein oder aus ihr raus soweit ich mich erinnern kann. deswegen wars ja auch so überraschend.
mein kumpel hat mir das mit dem geld gesagt und ich bin einfach nur rein und habs mitgenommen weil ich hab mir gedacht besser ich armer schüler als irgend ein besoffener nacher der das geld sofort versäuft oder wegkifft. aber direkt als ich rausgekommen bin war schon im gespräch ob wir das geld wieder abgeben sollen. haben es erstmal aufgeteilt und dann noch den anderen kumpel nacher gefragt als der gekommen ist. er war sich auch unsicher, meinte nur dass es verhältnismäßig ein geringer betrag ist.
nach der fete hat mir mein kumpel aber seine 25 euros erstmal zurückgegeben weil ich gesagt hab dass ich das geld wohl erstmal wieder abgeben werde.

zum fundbüro bringen fällt für mich auf jeden fall heraus. ich denke mal dass so 50 euro sich auch jeder andere dort einstecken kann, weil es eben nicht so ein wahnsinnig großer betrag ist der überall auffällt. wenn es z.B. 600 euro wärn dann würd man das glaub ich ernster nehmen. und die frage ist dann aber ob die bei der bank das auch irgendwie weiterleiten falls ich das da abgeben würde. nacher denken die dass die 50 euro es nicht wert sind um da großartig nachzuforschen wem es gehören könnte.
dann landet es nacher bei der bank und kommt trotzdem nicht zum eigentümer zurück. ich hab schon zahlreiche bankgeschichten gehört und deshalb ist mein vertrauen da nicht wirklich groß. wenn ich nen typen erwische der nicht toll drauf is dann hat der bestimmt kein bock für 50 euros da großartig was nachzuforschen. und dann denk ich mir doch dass die 50 euro besser auf zwei schüler aufgeteilt wären.
und deshalb poste ich halt hier. war mir über die rechtslage auch nicht sicher. bis jetzt hab ich alles was ich gefunden hab behalten. ausser natürlich sowas wie schlüssel oder n geldbeutel. hab ich ma hier oder da 5 oder 10 euro gefunden und dann hab ich das behalten. 50 sind jetzt n bissl mehr, aber es nunmal wirklich nicht absicht. kommt doch aufs gleiche wenn ich es irgendwo auffm feldweg gefunden hätte.

am ende ist es aber doch besser dass ich das geld genommen hab, denn kurze zeit später als wir draussen waren kamen 4 macho-freaks und haben auch dort geld abgehoben. die hätten sich ggf. erst garkeine gedanken gemacht was mit dem geld passiert.

wenn ich das geld zur bank bringen sollte, dann will ich aber auch ne bestätigung dass es beim empfänger landet! nich dass es irgendwo unterm tisch verschwindet. können die mir das irgendwie sicherstellen dass auch wirklich die person das bekommen hat die es abgehoben hat?? weil sonst weiss ich nich was ich davon halten soll. da will ich schon irgendwie nen beleg dafür. die person soll sich entweder bei mir melden oder ich will nen wisch von der bank sehen dass das geld auffm konto der person ist. sonst läuft da nix und das geld bleibt bei mir und meinem kumpel bevor ich es ohne sinn irgendwo wieder weggebe.
 
Stewi schrieb:
....Olly, es geht darum, ob es Diebstahl ist, oder ob ich einfach so fremdes Eigentum an mich nehmen darf, ohne mit einer Strafe zu rechnen. Dann hätte nämlich unser Sytem total versagt. Ich kann dir übrigends aus eigener Erfahrung sagen, daß selbst bei geringeren Werten die Polizei bei uns ihrem Job nachgeht. Mag vielleicht daran liegen, daß hier alles noch ein bischen ländlicher ist.

Natürlich ist es eine Straftat und ich lese gerne, daß in Deinem Wohnbereich die Welt noch in Ordnung ist.

Wie es um die Moralvorstellungen mancher boardies bestellt ist, kann man in dem einen oder anderen thread in P&G sehr gut nachlesen.

Mit dem Funstuff lag ich wohl doch etwas daneben, sorry!

Denn im kleinen fängt es wohl an...

Gruß

olly
 
Also abgeben das Geld.Dann hat dein Gewissen Ruhe.

Die Polizei hier würde hinter dem Rücken desjenigen der wegen 50 Euro kommt erstmal lachen.Bei mir haben sie auf dem Boden eingebrochen und ne alte Videokamera (sollte eigentlich zu eBay) geklaut.Erstmal haben die gefragt warum ich nicht ins Revier gekommen bin (ja ich glaubte noch an so etwas wie Polizei holen und Tatortbesichtigung)dann verdächtigten sie mich Versicherungsbetrug zu begehen, dann haben sie gesagt das eine Bestätigung der Aufnahme als Mail kommt (nie erhalten) und nach einem halben Jahr kam ein Brief mit der Nachricht Einstellung des Verfahrens wegen Einbruch und Diebstahl eines Videorecorders :rolleyes:
Soviel zum Thema Polizei und hinterm Verbrechen her sein.Da hat sich doch 100% kein Polizist auch nur 1 Minute mit beschäftigt (ausser der Schreibkram und das noch nicht mal richtig)
 
Zuletzt bearbeitet:
Stewi schrieb:
Ich habe selten so einen Blödsinn gelesen. Wenn ich sehe das jemand seine Geldbörse verliert, dann brauche ich einfach nur zur Seite sehen um nachher sagen zu können es war kein Vorsatz? Ne ne, so einfach ist das nicht.
Da magst du recht haben...wobei das ja ein sehr extremes Beispiel der "Flix-nichtgesehen-also-gefunden" Theorie waere ;) .

Stimmt schon...das kann man ja immer behaupten, und einfach das Geld eistecken
*duck* Ich nehme hiermit meine oben genannte Aussage zurueck, werde sie aber nicht wegeditieren, weil dann der Zusammenhang fehlt!

so denn ;)
 
Also, grob umrissen:
Gib es zurück. Es gehört nicht Dir. Du würdest Dich auch freuen, wenn Du es zurückbekämst.

Weiterhin:
Es kommt immer auf die innere Willensrichtung des "Täters" an.
Der Diebstahl setzt sich folgendermaßen zusammen:
1) Wegnahme
2) einer fremden
3) beweglichen
4) Sache
5) um sie sich (oder einem Dritten) zuzueignen

Die Wegnahme besteht im Bruch fremden und gleichzeitiger Begründung neuen (nicht notwendigerweise tätereigenen) Gewahrsams.
Der Gewahrsam wiederum ist die abslotute Sachherrschaft über eine Sach, die von Sachherrschaftswillen getragen ist (Beurteilung nach der Verkehrsanschauung).

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände.
Fremd ist eine Sache, wenn sie jemand anderem als dem Täter gehört, also nicht sein Eigentum ist.
Beweglich ist eine Sache, wenn sie ohne größere Mühe fortbewegt werde kann.

Fraglich ist also, wer hier Gewahrsam hatte.
man spricht hier von einem sog. gelockerten Gewahrsamsverhältnis, zB wenn jemand sein Auto parkt und weggeht. Wird man das hier nicht bejahen, muß man zumindest davon ausgehen, daß keine Eigentumsaufgabe vorliegt und wenigstens die Bank Gewahrsam an den Geldscheinen hatte.
Dadurch, daß die Scheine weggenommen wurden, wurde der Gewahrsam gebrochen. Also fand eine Wegnahme statt. Also wurde das Geld gestohlen.

Jetzt kommt es noch auf die subjektive Seite an.
Erforderlich ist ein Vorsatz.
Vorsatz bedeutet kurz gesagt "Wissen und Willen der Tat". Der Täter muß wissen, was er tut und dies auch wollen. Dabei muß der Täter zumindest mit Eventualvorsatz handeln, was hier der Fall ist.
Für die Zueignungsabsicht ist noch entscheidend, daß ein Aneignungsabsicht und ein Enteignungsvorsatz vorliegt. Das betrifft die feste Absicht, sich das Geld anzueignen und das Opfer dauerhaft zu enteignen.

Jetzt kommt es drauf an, was Du und Dein Kumpel machst. Zeigst Du Reue und gibst es zurück... Schwamm drüber. Behälst Du es: Diebstahl.
 
Ein Bekannter von mir ist bei der Bank, den habe ich gefragt.

Er das Geld im Automaten lässt ist selber Schuld, da wird nichts gemacht, denn wie willst du nachweißen, das du es hast stecken lassen, man kann es auch auf der Straße verloren haben.

Und solte zuviel Geld aus dem Automaten kommen, muss man es auch nicht melden, das ist dann dein Glück, halt fehler der Bank.

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