Das widerspricht den Nutzungsbestimmungen der Bundesnetzagentur für UWB-Funkgerätschaften.FrozenPie schrieb:Deswegen sprach ich auch von Femtozellen mit 10-50 Metern Reichweite im urbanen Bereich, mit dem Beispiel eines kleinen Transceivers in jeder Straßenlaterne.
Zitat:
Quelle:UWB-Geräte dürfen bei Benutzung im Außenbereich nicht an einer ortsfesten Anlage, einer
festen Infrastruktur oder einer festen Außenantenne angebracht sein.
https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...kanlagenGeringerReichweite/2019Vfg135_UWB.pdf
Sollten wir diese Off-Topic Diskussion an dieser Stelle beenden?