AlterEgo
Ensign
- Registriert
- Aug. 2004
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Ob es eine künstiliche Verknappung gibt ist prinzipiell schwer mit nein oder ja zu beantworten. Das dieses Prinzip funktioniert siehe bei den Speicherherstellern. Und das ein Angebotsüberhang die Preise drückt und die Margen zerstört siehe bei DVD Playern (Marge von 1$) und bei TFT Displays. Ist das einfache Gesetz von Angebot und Nachfrage und kann in jedem billigen Wirtschaftsbuch nachgelesen werden.
Die Nachfrage wird übrigens nicht weniger, wenn die Preise hoch gehalten werden.
BL: "Man müsste nicht mal auf die hohe Gewinnspanne verzichten. Man gibt einen Verkaufswert vor, bzw. einen Mindestpreis." Das funktioniert nur bei Monopolen und der guten alten Planwirtschaft.
Zweitens mißbrauche ich das Widerrufsrecht nich, sondern gebrauche es. Der Sinn dieses Gesetztes ist, dass der Kunde, der nicht die Möglichkeit hat, sich die Ware im Ladengeschäft des Anbieters anzuschauen, diese eingehend inspizieren und testen kann, bevor er sich für einen endgültigen Kauf entscheidet. Allerdings hat der Verbraucher gem. § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB Wertersatz für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Und falls ich solch eine Verschlechterung verursachen sollte, was nicht der Fall sein wird, bin ich auch gerne bereit diesen Wertersatz zu leisten.
Wenn dies nicht mit deinen ethischen Einstellungen zu vereinbaren ist. Dein Bier.
Gruß
Die Nachfrage wird übrigens nicht weniger, wenn die Preise hoch gehalten werden.
BL: "Man müsste nicht mal auf die hohe Gewinnspanne verzichten. Man gibt einen Verkaufswert vor, bzw. einen Mindestpreis." Das funktioniert nur bei Monopolen und der guten alten Planwirtschaft.
Zweitens mißbrauche ich das Widerrufsrecht nich, sondern gebrauche es. Der Sinn dieses Gesetztes ist, dass der Kunde, der nicht die Möglichkeit hat, sich die Ware im Ladengeschäft des Anbieters anzuschauen, diese eingehend inspizieren und testen kann, bevor er sich für einen endgültigen Kauf entscheidet. Allerdings hat der Verbraucher gem. § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB Wertersatz für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Und falls ich solch eine Verschlechterung verursachen sollte, was nicht der Fall sein wird, bin ich auch gerne bereit diesen Wertersatz zu leisten.
Wenn dies nicht mit deinen ethischen Einstellungen zu vereinbaren ist. Dein Bier.
Gruß
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