Ab wann darf man etwas über jemanden behaupten ?

Pandora

Admiral
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Aug. 2008
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Ich habe eine kleine Frage, bzgl. ab wann man z.b. behaupten darf das jemand z.b. ein Dieb ist.

Kleines Szenario:
Person A wurde das Handy von Person B geklaut.

Ab wann darf Person A nun durch die Welt marschieren und jedem sagen das Person B ein Dieb ist, darf sie das sobald sie selbst davon überzeugt ist, brauch sie beweise, für sie logische oder juristisch haltbare, reicht eine bloße anzeige oder muss Person B gar in dieser Sache verurteilt sein damit Person A dies behaupten darf ?

Und ab wann kann Person B auf Schadensersatz bzw Unterlassung klagen wenn sich z.b. Freunde abgewannt haben oder sie ihren Job verloren hat aufgrund der Behauptung von Person A ?

.
 
Man kann immer alles behaupten, Beweise sollten aber da sein, wie sollte man sonst Person A glauben schenken?
 
Ist das eine Frage aus der Kategorie "Ich bin möchte Rufmord betreiben und mich vorher rechtlich absichern?"
 
Geil. Ich frage mich nur die ganze Zeit bist du Person A oder B, tendiere eher zu B ;>

'Ses
 
nach der rechtskräftigen verurteilung. ansonsten muss a selber mit einer unterlassungs- und schadensersatzklage rechnen.

verleumdung ist übrigens auch eine straftat.
 
Ich behaupte mal das hier bald Dicht gemacht wird^^
 
DjNDB schrieb:
Ist das eine Frage aus der Kategorie "Ich bin möchte Rufmord betreiben und mich vorher rechtlich absichern?"
Nein das ganz sicher nicht ;)

Interessiert mich halt nur in wie weit da jetzt wo die grenzen liegen da ja vorallem im Internet schnell (zu)viel gesagt wird

Und nein ich will niemanden Verleumden o.ä, sowas ist für mich Kindergartenniveau bzw gibts da effektiveres :p
 
Zuletzt bearbeitet:
ich kenne mich nicht mit dem gesetz aus, aber ich handele stehts mit bedacht. wäre ich also person A und habe beweise dafür das person B mein handy hat stelle ich ihn als dieb hin. als beweis reicht es für mich aus den diebstahl mit meinen eigenen augen eindeutig gesehen zu haben. wenn ich jedoch nur jemanden im dunkeln mit kapuze gesehen habe der die statur von person B hat ist das nicht ausreichend. aber auch wenn man sich sicher ist, vor gericht steht dann aussage gegen aussage, im zweifel also für den angeklagten. ein video von der tat sollte als beweis reichen. das person B zufällig ein siemens s25 mit schwarz-silberner oberschale hat seitdem person A sein s25 mit schwarz-silberner oberschale vermisst reicht nicht aus.

jedes handy hat eine eindeutige seriennummer (denke ich mal). anhand dieser sollte sich der fall klären lassen. wenn person b keinen (weiteren) schaden nehmen will durch behauptungen von person a wird er sicher auch ein interesse daran haben den fall aufzuklären und das handy zur überprüfung herausgeben.
 
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Es gibt immer noch Unterschiede zwischen Glauben, Wissen, Beweis, Feststellung und Urteil.

Wer im Glauben handelt, der begibt sich auf sehr dünnes Eis.
Der gesunde Menschenverstand sollte einen vor dem "Betreten" schon warnen. ;)

Wenn man der festen Überzeugung sein sollte (ohne Beweis), dann kann das Ganze sehr schnell nach hinten losgehen.
Verleumdung wurde ja schon genannt...


"Behaupten" hat immer den Anschein, des Glaubens.
Bei einer Verurteilung ist es keine Behauptung mehr. Dann wurde der Diebstahl festgestellt und geahndet.


Lass es sein, auch wenn es eine hypothetische Frage sein sollte.
Jetzt schütte ich mal Glauben in die Diskussion.
Jeder Anwalt beantwortet dir diese Frage bestimmt kostenlos.
 
Man sollte auch erwähnen in welcher Form man jemand als einen Dieb schimpft.

Hier im Forum? Nur ihm Gegenüber? Im Freundeskreis? In anderen Medien?
Ihm gegenüber in der Kneipe oder bei einem öffentlichen Ereigniss auf der Rednerbühne?


PS: Hack die rechte Hand ab und gut is.
 
da gips nur 2 "formen": privat oder öffentlich. wobei das private heutzutage sehr, sehr relativ is...
 
Nach § 164 BGB macht sich derjenige strafbar, der wider besseres Wissen einen anderen zu Unrecht einer Straftat bezichtigt, wobei <besseres Wissen> bedeuted, dass man eine solche Beschuldigung nicht grob fahrlässig erheben darf, also alle Möglichkeiten der Verifizierung, dass der Verdacht nicht unbegründet ist, die man selbst hat, ausgeschöpft haben muss, bevor man die Tatvorwürfe erhebt !

Daüberhinaus kann die Bezichtigung eines anderen Verleumdung und üble Nachrede darstellen, wenn die Straftatvorwürfe sich als unbegründet erweisen !

In unserem Rechtssystem genießt im übrigen jeder die Unschuldsvermutung, solange bis er vor Gericht rechtskräftig verurteilt ist; erst dann kann man im vorliegenden Fall behaupten, der betreffende Verdächtige sei ein Dieb ! Solange darf man - und auch das nur in begründeten Fällen - höchstens sagen, es besteht der Verdacht !



Und was die Frage von Schadenersatz betrifft, ist das ein recht schwieriges und rechtlich nicht leicht durchzusetzendes Thema; klar, die gestohlenen Sachen wären natürlich zu ersetzen; bei Jobverlust wegen der falscher Verdächtigung müsste schon klar bei der Kündigung herausgestellt werden, dass der Tatvorwurf auch den Rauswurf begründete - da wird aber ein Arbeitgeber sich davor hüten, so was in die ündigung zu schreiben, solange der Verdacht nicht betätigt ist; und Schadenersatz für ideelle oder Opportunitäts-Schäden, wie Verlust von Freunden oder entgangene Vorteile etc., so etwas gibt es nicht !
 
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