Pandora
Admiral
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 7.804
Ich habe eine kleine Frage, bzgl. ab wann man z.b. behaupten darf das jemand z.b. ein Dieb ist.
Kleines Szenario:
Person A wurde das Handy von Person B geklaut.
Ab wann darf Person A nun durch die Welt marschieren und jedem sagen das Person B ein Dieb ist, darf sie das sobald sie selbst davon überzeugt ist, brauch sie beweise, für sie logische oder juristisch haltbare, reicht eine bloße anzeige oder muss Person B gar in dieser Sache verurteilt sein damit Person A dies behaupten darf ?
Und ab wann kann Person B auf Schadensersatz bzw Unterlassung klagen wenn sich z.b. Freunde abgewannt haben oder sie ihren Job verloren hat aufgrund der Behauptung von Person A ?
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Kleines Szenario:
Person A wurde das Handy von Person B geklaut.
Ab wann darf Person A nun durch die Welt marschieren und jedem sagen das Person B ein Dieb ist, darf sie das sobald sie selbst davon überzeugt ist, brauch sie beweise, für sie logische oder juristisch haltbare, reicht eine bloße anzeige oder muss Person B gar in dieser Sache verurteilt sein damit Person A dies behaupten darf ?
Und ab wann kann Person B auf Schadensersatz bzw Unterlassung klagen wenn sich z.b. Freunde abgewannt haben oder sie ihren Job verloren hat aufgrund der Behauptung von Person A ?
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