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Hallo, ich habe im Jahr 2008 den Schulischen teil meiner Fachhochschulreife gemacht in der richtung Wirtschaft und Verwaltung. Seit dem habe ich im jahr 2009 eine Ausbildung nach 5 MOnaten abgebrochen. Seid 2010 bin ich in in einer größeren Firma in der Produktion eingestellt. Habe ich nun ein anrecht auf meine "volle" FHR, da ich ja seid über 2 Jahren arbeite. Danke schonmal für die antworten.
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule (Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg usw.) oder nach Abschluss von Belegfächern auf Oberstufenniveau an Fachschulen verbunden mit einer Berufsausbildung.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigen (in manchen Bundesländern nur halbjährigen) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
Danke erstmal für die Antwort. Auf meinem Zeugnis steht folgendes:" Diese Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis eines einschlägigen Praktikums von 24 Wochen bzw. einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung....oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit als Nachweis der Fachhochschulreife...."
Das Fette heisst doch eigentlich, dass ich mir die FHR anerkennen lasssen kann, auch ohne Ausbildung bzw. Praktikum , oder?
Kläre das am besten mit der dafür zuständigen Stelle.
Berufstätigkeit könnte sich auch auf die Tätigkeit in einem Beruf beziehen, du hast aber keinen Beruf.
Dann hätte ich die FHR aber schon nach der Ausbildung gehabt... und nicht erst nach zwei jahren Berufstätigkeit. Werde das morgen mal bei unserem Berufskolleg abklären. Danke an Alle.
Du hast nirgends geschrieben, dass du eine abgeschlossene Ausbildung hast. Wenn die Ausblidung in der entsprechenden Fachrichtung erfolgte, sollte die FHR anerkannt werden.
neee ich habe keine Ausbildung. Ich meinte, dass man ja dann schon nach einer abgeschlossenen Ausbildung die FHR hätte und nicht erst nach zwei Jahren Berufserfahrung...Missverständnis
" Diese Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis eines einschlägigen Praktikums von 24 Wochen bzw. einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung....oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit als Nachweis der Fachhochschulreife...."
"In der Produktion" heißt am Fließband oder was genau? Dass muss schon etwas mit dem Fachzweig deiner schulischen Ausbildung zu tun haben um da etwan anerkannt zu bekommen.
die FHR hätte ich aber auch bekommen, wenn ich eine ausbildung zum frisör gemacht hätte, oder fleischer, was nun nichts kaufmännisches an sich hat. Ich bin als chemiewerker eingestellt.
Frag mal in Kultusministerium bzw. Schulamt deines Bundeslandes nach. Jedes Bundesland hat da seine eigenen Regeln. Die ähneln sich zwar alle, sind aber oft genug unterschiedlich.