Relict
Admiral
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- Juni 2005
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Soweit ich das verstanden habe, beruht dieses Urteil vor allem auf der Tatsache, dass der Beklagte geäußert hat, dass es wahrscheinlich durch seine Firewall geblockt wurde. Das wäre dann ja mal wieder ein typischer Fall von: Alles was Du sagst kann gegen Dich verwendet werden. ^^
Allerdings bleibt ein übler Nachgeschmack auch wegen der Begründung mit dem Vergleich des Postweges.
Und das sowas natürlich mal wieder vom negativ berühmt und berüchtigtem LG Hamburg kommt, wundert mich da keinesfalls. Naja unsere Rechtslage fördert ja leider sowohl solche Machenschaften, als auch solche Urteile.
Allerdings bleibt ein übler Nachgeschmack auch wegen der Begründung mit dem Vergleich des Postweges.
Und das sowas natürlich mal wieder vom negativ berühmt und berüchtigtem LG Hamburg kommt, wundert mich da keinesfalls. Naja unsere Rechtslage fördert ja leider sowohl solche Machenschaften, als auch solche Urteile.