Abmahnung wegen Youtube-Download?

FantaHubsi schrieb:
...hm. ich vermute, dass das youtube nicht interessieren wird. Letztendlich schreib die Kanzlei ja nicht im Namen von yt, sondern im namen eines gedownloadeten künstlers...vermute ich jetzt einfach mal.

und warum sollte sich youtube/ google NICHT dafür interessieren, das mit ihrem namen schindluder (betrug, abzocke) getrieben wird?

falls überhaupt, dann währe hier der fakt des HOCHLADENS von belang. nicht des HERUNTERLADENS. in so einem fall bekommt mann aber sehr schnell post von youtube und man ist i.d.r. erstmal gesperrt.

ich verstehe nicht, warum hier alle das pferd immer von hinten aufzäumen wollen.

wäre vergleichbar mit nem kinobesuch und nachfolgendem schreiben eines anwalts (das ich mir unerlaubt den film angesehen habe).
hier würde ich nicht eine sekunde an den anwalt verschwenden sondern mich an den kinobetreiber wenden was das hier soll. falls ihm auch nur etwas an seinem namen liegt, wird er sowas an seinen anwalt/ rechtsabteilung weiterleiten.
 
@sapito: Wenn du eine Videokamera dabei hattest und den Film aufgezeichnet hast, dann wäre das aber auch illegal. Wer sagt dass hier nicht eine Videokamera in Form eines speziellen Downloaders im Einsatz war?

Wir kennen keine Fakten, wir können nur spekulieren... hilft das denn irgendjemandem weiter?

Und du solltest dich an den Kläger wenden. Der ist nicht zwangsläufig der Kinobetreiber sondern kann auch der Rechte-Inhaber am Film sein.
Weil erfahrungsgemäß bringen Kinos vielleicht einen erwischen Filmer zur Anzeige, aber sonst halten die sich eher bedeckt... die richtige Verfolgung übernehmen die Filmstudios bzw. deren Verbände...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein erster Gedanke war auch Random-Abmahn-Betrug...

Wie wollen die denn überhaupt wissen, wer sich was bei YouTube anschaut / herunterlädt... dafür müsste Google denen ja irgendwelche Daten ausgehändigt haben... eher unwahrscheinlich.
 
1668mib schrieb:
"Außerdem woher wollen die wissen, dass er vor em Rechner war und das heruntergeladen hat. " - wow, die Ausrede merke ich mir... *kopfschüttel*
Du haftest für deinen Anschluss... Es spielt keine Rolle von welchem Rechner.

Wenn du innerhalb deines Netzes den Schuldigen ausfindig machen kannst, kannst natürlich den haften lassen...

Man haftet wohl eher bei ungesicherten W-Lan anschlüssen. Aber er hat ja gesagt, dass er das runtergeladen haben soll von seinem PC. Wenn sie es nicht beweisen können, dass er vor em PC saß, heißt das "Im zweifel für den Angeklaten"

Und auch wenn er alleine wohnt könnt er ja besuch gehabt haben oder sonst was...
 
@Crossfire Sebi: Du solltest dich niemals zu sehr auf Beschreibungen von Leuten verlassen, die wiederum die Beschreibung von nem anderen bekommen haben...

Häng dich doch nicht wegen dieser einen Formulierung "sein PC" auf. Die kommt doch nur von dir und nicht von den Anwälten... Diese Ausreden funktioneiren einfach nicht. Welches Gerät ist im Grunde egal. Und du haftest immer für deinen Anschluss nicht nur bei ungesichertem WLAN. Warum? Weil du die Verantwortung darüber hast. Und er hat das wohl einfach so unbedacht geschrieben um klarzustellen, dass er es nicht mit der Kaffeemaschine gemacht hat.

Und der Besuch hat sich selbst ins Haus gelassen? Zahlst du auch kein Wasser für das von deinem Besuch verbrauchte Wasser? Rufst du das E-Werk an wenn dein Frreund mit dem Laptop vorbeikommt und sagst "Hey, die paar Kilowattstunden waren nicht von mir, dafür bin nicht ich verantwortlich, ich hatte Besuch!"?
Du hast die Verantwortung darüber.

Wenn was illegales darüber läuft und du den Schuldigen nicht ausfindig machen kannst, dann wirst du halt belangt. Mal ganz ehrlich... wenn es nicht so wäre, dann würde ich meinen Nachbarn bitten, mich über seinen Anschluss reinzulassen und er darf meinen nuten... juhu, jetzt habenw ir beide absolute Straffreiheit, wir haben das deutsche Gesetz überlistet - oder viel mehr keine Ahnung von Recht.

"Aber er hat ja gesagt, dass er das runtergeladen haben soll von seinem PC" <-- wo hat er das geschrieben?
Er hat geschrieben dass er es heruntergeladen hat. In der Abmahnung könnte aber wohl stehen, dass über den Anschluss heruntergeladen wurde...
 
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1668mib schrieb:
Und du haftest immer für deinen Anschluss nicht nur bei ungesichertem WLAN.
Das ist so aber nicht richtig.
Die Störerhaftung, über die der Anschlussinhaber in die Verantwortung gezogen wird, gibt es nur im deutschen Zivilrecht.

Doch "Im Strafrecht gibt es die Störerhaftung allerdings nicht." (Keine Halterhaftung für Internetzugänge, lawblog.de). Da gilt nach wie vor im Zweifel für den Angeklagten, wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann.
 
@CPat: Meine Aussage hab ich doch selbst später eingeschränkt...
Wenn was illegales darüber läuft und du den Schuldigen nicht ausfindig machen kannst, dann wirst du halt belangt.

Es ist nun mal so dass ein einfacher "Keine Ahnung wer es war" hier nicht reicht. Deshalb meinte ich er haftet erst mal immer. Wenn er Glück hat, kann er halt jemand anderen haftbar machen.
 
1668mib: deine Aussage geht ganz schön in die falsche Richtung. Das klingt ganz nach "Solange Schuldig, bis die Unschuld bewiesen wurde."

Unser Rechstsystem ist aber genau andersherum. Man ist solange unschludig bis man überführt wurde. Und das "Im Zweifel für den angeklagten" trifft auch bei rechstwidrigkeiten im interent ein.

Und nein ich verlasse mich nicht auch Beschreibungen von irgendwelchen Leuten, und das kommt auch nicht von mir sondern von einem Anwalt.

Zu deinem komischen Bsp mit dem Wasser:

Vergleiche keine Äpfel mit Birnen.
 
Erzgebirgsmichi schrieb:
Selbst wenn man ein Video nur anschaut wird es doch in den Arbeitsspeicher geladen, man ist also schon im "Besitz" (so argumentierte zuletzt auch ein deutsches Gericht bei dem Urteil, dass bereits das Betrachten von Kinderpornografie am PC straffbar ist, weil es in diesem Fall im Arbeitsspeicher des PC's liegt).
Darüber wurde ja in allen Rechtsblogs berichtet und ob das Urteil des OLG so Stand halten wird ist sehr fraglich.

siehe zB. Schaltzentrale oder Lawblog

Das Sichern (und damit die Beweiskraft) von Daten aus dem Arbeitsspeicher sind im gegensatz zu normalen Speichermedien schwierig bis fast unmöglich. Und weise mal den Vorsatz nach!
 
@Crossfire Sebi: Du bist doch derjenige, der Äpfel mit Birnen vergleicht.
Ständig irgendwelche Vergleiche wie es denn bei anderen Dingen ist.

Wir sind hier bei keinen anderen Dingen. Über den Internetanschluss wurden illegale Downloads durchgeführt. Im Zweifel haftet der Anschlussinhaber für Handlungen, die mit Hilfe dieses Anschlusses durchgeführt werden. Wenn er selbst nicht nachweisen kann, welche Person für die Handlungen verantwortlich ist.

Ansonsten könnte man das Internet direkt zur rechtsfreien Zone erklären.

Btw:
http://www.verivox.de/nachrichten/i...ber-haften-fuer-illegale-downloads-49460.aspx
 
Hey zusammen,

sofern noch jemand auf Neuigkeiten wartet, muss ich leider enttäuschen, was an der rapide abnehmenden Konversation und gegenseitigen Sympatie zwischen mir und meiner (morgen ausziehenden) Ex liegt. Sorry, die Abmahnung bzgl. Youtube wird somit vermutlich ein Fall für die X-Akten.

danke nochmal an alle,
FH.
 
schade, hätte mich wirklich mal interessiert. vllt sollten wir dann mal aiman abdallah schreiben. vllt klärt er es für uns auf. :/ vllt sind es diesmal wirklich die illuminaten?
 
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