@Quantität: Naja, Nutzungsrechte können AFAIK sehr wohl auch übertragen werden. Unter Umständen hat ein Urheber nicht mal selbst Nutzungsrechte (z.B. angestellter Softwareentwickler).
Aber in dem Punkt dass die Streitwerte absurd sind, würde ich nicht widersprechen. Aber nicht der Rechteinhaber ist selbst schuld, wie manche schreiben, sondern derjenige, der Rechte verletzt... der kann sich den Streitwert am Ende nicht raussuchen, nur weil man zu faul war, sich vorher ein wenig zu informieren...
Boah wenn ich schon den Satz in dem Beitrag höre ... "Anja Reichmann erkannte auf den ersten Blick nicht, dass die Bilder, die Google aus Marions Kochbuch holt, nicht genutzt werden dürfen, kein Urheberschutz auf den Fotos". Das ist ja fast schon Rechtsverdrehung statt Aufklärung in dem Beitrag. Da stell ich mir umgekehrt die Frage: Wo gab es irgendein Indiz, dass die Bilder frei verwendet werden dürfen?
Lol... frei zitiert: "da ich für das Ansehen nichts bezahlen musste, darf ich die Bilder und Rezepte frei verwenden"...
Und anstatt dass man über Recht im Internet aufklärt, wird erörtert wieso die Bilder so leicht zu finden sind... genialer Beitrag.
@C4non: Wollte sicherheitshalber keinen Text kopieren...
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat
Umgekehrt: Nutzen darfst du ein fremdes Bild trotz Quellenangabe an sich nicht ohne Lizenz. Auf eigenem Speicher bereitstellen ist also tabu.
Und das Recht unterscheidet nicht, ob man den Eigentümer ausfindig machen kann oder nicht - nur darüber, ob man Nutzungsrechte hat oder nicht.