Absetzbarkeit Serverkosten

el guapo

Lt. Commander
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Feb. 2002
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Hallo,

weiß jemand, ob die Kosten für ein Web- bzw. Serverhostingpaket bei einem Hoster als Angestellter (Bereich Webentwicklung) steuerlich absetzbar snd?
 
Naja wenn du nachweislich das Ding für die Arbeit brauchst dann sicher. Angestellter hin oder her. Aber, kommst du überhaupt auf die Werbekosten Pauschale von über 920 Euro? Also übersteigen alle deine Werbekosten die Höhe von 920 Euro? Wenn nein das ist es Wurst, weil die Pauschale immer angesetzt wird.
 
el guapo schrieb:
...Kosten für ein Web- bzw. Serverhostingpaket bei einem Hoster als Angestellter (Bereich Webentwicklung) steuerlich absetzbar snd?

Die Werbekosten müssen Kosten sein, die in Verbindung mit deinem Job entstehen. Du wirst doch wohl nicht für deinen Arbeitgeber einen Server laufen haben? Ist der Hoster dein Arbeitgeber oder hast du irgendwo einen Server privat stehen?

Anders sieht es aus, wenn du mit dem Server neben dem Job noch Geld verdienst. Dann kannst du diese Kosten von den Einnahmen abziehen.
 
Der Server wäre nur für mich, da würde nichts drauf betrieben, was in irgendeiner Weise kommerziell benutzt würde. Ich bin mit dem potentiellen Hoster auch weder verwandt noch verschwägert ;-) Ich würde den Server für private Weiterbildungszwecke verwenden, d. h. ich kaufe mir ein (absetzbares) Buch über Technologie XY und entwickele im Selbststudium zur Weiterbildung eine Anwendung, die ich dort deploye.
 
el guapo schrieb:
... Ich würde den Server für private Weiterbildungszwecke verwenden...

Das hängt dann IMO vom Bearbeiter im Finanzamt ab und wie du es argumentierst.
Problem >> der Server, also der Computer kann auch für andere Dinge gebraucht werden. Das zu widerlegen wird unmöglich sein.
Das Buch ansich ist nun mal ein Fachbuch mit dem Thema, das ist unwiderlegbar, daher als Werbungskostenposition absetzbar. Hängt dann wohl auch vom Beruf ab, ob du IT-Supporter oder wirklich Webseitenprogrammierer und Hoster bist. Die Leute im Amt sind nicht mehr so ahnungslos wie früher ;).

Frag doch mal beim Amt nach oder direkt in Steuerforen, solche Sonderfälle werden auch je nach Fall unterschiedlich entschieden.
 
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