Erkekjetter
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2021
- Beiträge
- 5.597
Servus,
ich hab da aktuell mal ne kleine Frage weil ich entweder aufm Schlauch steh oder die Behörden nicht rechnen können. Einem Bekannten wurde vorgeworfen, den Mindestabstand nicht eingehalten zu haben. Die Eckdaten laut Schreiben: 113km/h gefahren, Mindestabstand von 47m hätte eingehalten werden müssen. Gemessen wurde ein Abstand von 24,5m und damit (angeblich) weniger als 5/10 des halben Tachwertes. Geh ich dann dann vom gemessen Tachwert aus oder den mindestabsatnd von 47m. Denn bei letzterem sind 5/10 doch 23,5 und damit weniger als die gemessenen 24,5m?
Und ja ich weiß das 5/10 des halben Tachowertes von 113 größer wäre. Aber dann wären doch auch die 47m laut schreiben falsch? Diese ergebn sich doch als die Hälfte von den 113 abzgl der Toleranz und sind damit maßgeblich oder nicht?
Was ich eben so merkwwürdig finde ist die Tatsache, dass bei der Onlineanhörung die beiden Fotos und Messungen zu sehen sind und dort in der Auswertung steht, dass einmal 27,1 und einmal 26,X gemessen wurden im Abstand von einer Sekunde (ein Video wurde wohl nicht gemacht), woraus sich dann eine vorwerfbarer Abstand von 24,5 ergäbe? Was ist den das fürn Schwachsinn, dass der vorwerfbare Abstand kleiner ist als der gemessene?
Keine Rechtsberatung gewünscht, ich will nur verstehen, was die da wie berechnen und ob wer damit schonmal erfahrungen sammeln durfte.
ich hab da aktuell mal ne kleine Frage weil ich entweder aufm Schlauch steh oder die Behörden nicht rechnen können. Einem Bekannten wurde vorgeworfen, den Mindestabstand nicht eingehalten zu haben. Die Eckdaten laut Schreiben: 113km/h gefahren, Mindestabstand von 47m hätte eingehalten werden müssen. Gemessen wurde ein Abstand von 24,5m und damit (angeblich) weniger als 5/10 des halben Tachwertes. Geh ich dann dann vom gemessen Tachwert aus oder den mindestabsatnd von 47m. Denn bei letzterem sind 5/10 doch 23,5 und damit weniger als die gemessenen 24,5m?
Und ja ich weiß das 5/10 des halben Tachowertes von 113 größer wäre. Aber dann wären doch auch die 47m laut schreiben falsch? Diese ergebn sich doch als die Hälfte von den 113 abzgl der Toleranz und sind damit maßgeblich oder nicht?
Was ich eben so merkwwürdig finde ist die Tatsache, dass bei der Onlineanhörung die beiden Fotos und Messungen zu sehen sind und dort in der Auswertung steht, dass einmal 27,1 und einmal 26,X gemessen wurden im Abstand von einer Sekunde (ein Video wurde wohl nicht gemacht), woraus sich dann eine vorwerfbarer Abstand von 24,5 ergäbe? Was ist den das fürn Schwachsinn, dass der vorwerfbare Abstand kleiner ist als der gemessene?
Keine Rechtsberatung gewünscht, ich will nur verstehen, was die da wie berechnen und ob wer damit schonmal erfahrungen sammeln durfte.