Abstandsmessung Mindestabstandsmessung im Straßenverkehr

Erkekjetter

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Servus,

ich hab da aktuell mal ne kleine Frage weil ich entweder aufm Schlauch steh oder die Behörden nicht rechnen können. Einem Bekannten wurde vorgeworfen, den Mindestabstand nicht eingehalten zu haben. Die Eckdaten laut Schreiben: 113km/h gefahren, Mindestabstand von 47m hätte eingehalten werden müssen. Gemessen wurde ein Abstand von 24,5m und damit (angeblich) weniger als 5/10 des halben Tachwertes. Geh ich dann dann vom gemessen Tachwert aus oder den mindestabsatnd von 47m. Denn bei letzterem sind 5/10 doch 23,5 und damit weniger als die gemessenen 24,5m?

Und ja ich weiß das 5/10 des halben Tachowertes von 113 größer wäre. Aber dann wären doch auch die 47m laut schreiben falsch? Diese ergebn sich doch als die Hälfte von den 113 abzgl der Toleranz und sind damit maßgeblich oder nicht?

Was ich eben so merkwwürdig finde ist die Tatsache, dass bei der Onlineanhörung die beiden Fotos und Messungen zu sehen sind und dort in der Auswertung steht, dass einmal 27,1 und einmal 26,X gemessen wurden im Abstand von einer Sekunde (ein Video wurde wohl nicht gemacht), woraus sich dann eine vorwerfbarer Abstand von 24,5 ergäbe? Was ist den das fürn Schwachsinn, dass der vorwerfbare Abstand kleiner ist als der gemessene?

Keine Rechtsberatung gewünscht, ich will nur verstehen, was die da wie berechnen und ob wer damit schonmal erfahrungen sammeln durfte.
 
Du bist auf dem Holzweg. Der Mindestabstand richtet sich auch nach der Geschwindigkeit. Einfach selbst googlen: https://www.google.com/search?q=minestabstand+geschwindigkeit

Wenn Sie also mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs sind, müssen Sie mindestens 50 Meter Abstand einhalten. Wer 160 km/h fährt, benötigt schon 80 Meter Sicherheitsabstand!

Bei der ganzen Angelegenheit gibt es dann noch eine Toleranz, die berücksichtigt werden muss und die 47 passen auch.
 
Danke. soweit war ich auch, wie cih hier schrieb:
Erkekjetter schrieb:
Und ja ich weiß das 5/10 des halben Tachowertes von 113 größer wäre. Aber dann wären doch auch die 47m laut schreiben falsch? Diese ergebn sich doch als die Hälfte von den 113 abzgl der Toleranz und sind damit maßgeblich oder nicht?
Es geht ja genau darum: Was ist relevant: die 47 km, die durch den Abzug der Toleranz vom halben Tachostand zustande gekommen sind und damit die Basis für die 5/10 sind oder die 113 km/h. Wo ich dann aber nicht verstehe, was die Angabe der 47m soll, denn das ist dann nicht der halbe Tacho... Wenn du also sagst, die 47m passen weil halber Abstand abzgl. Toleranz, dann wäre für das Bußgeld die 5/10 von 47 entscheidend. Und das sind 23,5m...

Und stell dir vor: Genau das sagt eben auch gleich der erste Link bei der Allianz bei deiner Suche, den ich auch schon bei der Recherche vorab offen hatte. Und dort sieht man eben genau das: Der MIndestabstand ist genau die Hälfte des Tachos, davon sind dann wieder die Hälfte relevant also 1/4 des Tachos. Und genau das passt dann nicht zum Schrieb. Denn 47m sind nicht die Hälfte von 113, entsprechend ist davon dann wohl die Toleranz abgezogen worden und dann müssten die 47m relveant für die 5/10 sein. Nur die wären eben 23,5m. Gemessen wurden aber 27,1 und 26,x m was dann eine vorwerfbaren Abstand von 24,5m zur Folge habe laut Online Anhörung. Was für mich auch keinerlei Sinn ergibt. Eine Toleranz müsste zu Gunsten des Beschuldigten gehen, ergo einen größeren Abstand bedeuten als gemessen und nicht einen kleineren...
 
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Erkekjetter schrieb:
Abzug der Toleranz vom halben Tachostand
Gibt es nicht. Die Toleranz wird anhand der gemessenen Geschwindigkeit berechnet.

Ansonsten steht alles in meinem Link. Besser kann man das nicht darlegen.
 
Dein Link ist eine Googelsuche mit 518.000 Treffern.... Wenn das dein Verständnis von Hilfe und Erläuterung ist, bitte hilf mir nicht okay?
Ergänzung ()

.one schrieb:
Gibt es nicht. Die Toleranz wird anhand der gemessenen Geschwindigkeit berechnet.
Wenn das stimmt, wie kommt man dann bei 113km/h auf 47m? UNd es ist reichlich irrelvant, ob man das von den KM/h oder dem halben Tacho abzieht. Beispiel? 120 abzgl 5% wären 114, die Hälfte davon 57. Halbiere ich 120 erhalte ich 60. Ziehe ich davon 5% ab, erhalte ich was? Überraschung.

Die 113 sind also die GEschwindigkeit ohne Toleranz. Sonst kann die Hälfte nicht 47 sein. Umhin wären 5/10 vom halben Tachostand eben 23,5m Die Messung lag drüber. Der Abstand war größer als der für das Bußgeld bestimmende Abstand.
Wenn nicht, wo ist mein Denkfehler. Darum geht. Das zur Klarsellung, warum das von .one gepostete genau gar nicht weiter hilft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vll hilft dir ja diese Info weiter:
Die deutsche Rechtsprechung sieht einen ausreichenen Abstand, bei Vorliegen normaler Verhältnisse, der einer in 1,5 Sekunden durchfahrenen Strecke entspricht. *)

Als Berechnungsmaßstab für die Regelbuße hat sich allerdings die Faustregel "Mindestabstand = halber Tachowert" bzw. eine in 1,8 Sekunden durchfahrene Strecke durchgesetzt. *)

Der Abstandsrechner berücksichtigt wahlweise beide Varianten ("Sekundenmethode" oder "Faustregelmethode"), soweit die Berechnung nicht nach den im Bußgeldkatalog definierten Abstandsgrenzen erfolgt (Nr. 12 i. V. m. Tabelle 2 BKatV).​

Die Voreinstellung des Abstandsrechners ist die "Faustregelmethode".


*) vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 4 StVO, RNrn. 6, 15, Verlag C. H. Beck

Aus: http://www.verkehrsportal.de/abstandsrechner/index.php unter "Hinweis".

Ggf. ergibt sich eine andere Zahl, da hier nicht nach Faustregel "Halber Tacho" sondern mit der gefahrenen Strecke/Zeit gerechnet wird. Wenn ich die 113kmh mit den 1,5s rechne, komme ich recht genau auf 47m.
Daher ggf. fraglich, ob sich die Stelle an der Rechtssprechung mit 1,5s oder an der Faustregel mit 1,8s (Was dann wieder genau halber Tacho wäre) orientiert.
 
Du kommst dann aber auch auf die 47m. Und davon 5/10 sind eben weniger als 24,5m. Und wenn sie eine andere Grundlage genommen haben, können sie doch nicht im gesamten Schreiben und der Online Anhörung dann aber die anderen Werte verwenden.

Und eine in 1,8 Sekunden durchfahren Strecke können sie ja nicht ermittelt haben, wenn die Bilder grade mal 1 Sekunde nach einander aufgenommen wurden, die der Abstandsmessung zur Grund liegen. Wie gesagt, es gibt kein VIdeo, nur 2 Bilder im Abstand von einer Sekunde.
 
Wo hast du den Zeitabstand von 1s mit aufgeführt?
Ergänzung ()

War dein "Bekannter" bei der Onlineanhörung oder du? Falls das erste, hat der Bekannte vielleicht was falsch gehört.
 
@Erkekjetter Das nur als Hinweis, wie die 47m zustande kommen könnten.
Wie der Rest verwurstet wird, verwirrt mich auch.
Erkekjetter schrieb:
Und eine in 1,8 Sekunden durchfahren Strecke können sie ja nicht ermittelt haben
Ich denke, das ist nur als Definition zu sehen, wie man auf "halber Tacho" kommt. Denn die 1,8s Fahrzeit ergeben ja genau diese Strecke. Das muss dann denke ich nicht zwangsläufig auch als Messzeit angesehen werden.
 
Erkekjetter schrieb:
Du kommst dann aber auch auf die 47m. Und davon 5/10 sind eben weniger als 24,5m.
Ich verstehe das ehrlich gesagt halt auch nicht für mich sind 5/10 von 47m halt 23,5m.

Und die gemessenen 24,5m liegen doch zwischen 5/10 (=23,5m) und 6/10 (=28,2m) deswegen verstehe ich nicht warum das weniger als 5/10 sein sollen.

Aber es stimmt auch der VP Rechner ermittel auch weniger als 5/10 nur erklären kann ich es mir halt nicht.
 
Ich denke, @Khaotik gibt da den richtigen Hinweis.
Die genannten 113 km/h sind wohl das Ergebnis der Messung, wahrscheinlich schon abzüglich Toleranz.
Der Mindestabstand wird dann anhand der 1,5 Sekunden-Regel ermittelt. 113 km/h sind 31,388 m/s. Das mit 1,5 multipliziert sind recht genau 47m.

Die Nummer mit halber Tacho findet auf die ermittelten 47m keine Anwendung mehr. Halber Tacho ist ja nur eine Faustregel. Bei gemessenen 113 km/h hat der Tacho wahrscheinlich mindestens 120 gezeigt. Da wären also laut Faustregel 60m angemessen gewesen.

Die Messung des Abstands erfolgt also wahrscheinlich anhand der Faustregel bzw. der 1,8s Sekunden (31,388m/s x 1,8 sind 56,5m).
 
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LochinSocke schrieb:
War dein "Bekannter" bei der Onlineanhörung oder du? Falls das erste, hat der Bekannte vielleicht was falsch gehört.
Die Online "Anhörung" ist keine Anhörung im wörtlichen Sinne sondern ein Portal, wo du die Messungen und Bilder dir ansehen kannst und dort auch direkt Stellung beziehen kannst statt über das Papierformular. Da gibt es nicht zu hören und das Portal kann so oft geöffnet werden wie man will. Du hast demnach ganz klar keine Erfahrung damit.
LochinSocke schrieb:
Wo hast du den Zeitabstand von 1s mit aufgeführt?
Die Messungen sind beide im Portal hinterlegt.
Ergänzung ()

Thane schrieb:
Das mit 1,5 multipliziert sind recht genau 47m.
Soweit alles klar. Darauf müssen dann aber 5/10 angewendet werden. Und das sind 23,5m....
Thane schrieb:
Die Nummer mit halber Tacho findet auf die ermittelten 47m keine Anwendung mehr.
Auch richtig. ist ja nicht die halbe Tachoregel sondern die 5/10 aus dem Bußgeldkatalog...
Thane schrieb:
Bei gemessenen 113 km/h hat der Tacho wahrscheinlich mindestens 120 gezeigt. Da wären also laut Faustregel 60m angemessen gewesen.
Das ist schön und gut. Aber gemessene 113km/h sind dann das entscheidende nicht, die 120 aufm Tacho. VOn den 113 gehen die Toleranz ab. Bin ich auch wieder bei 47m. Und dann kommt die Zehntelregelung aus dem Bußgeldkatalog zum Einsatz...

@Falo999 Genau das ist mein Punkt.
@Khaotik Gut, wie die 47m Zustande kommen, das ist mir weitgehend klar bzw. ob das nun die eine oder andere Methode war oder die Toleranz, wäre ja auch egal. Für die weitere Berechnung wären die 47m relevant. Und ab da versteh ich eben nicht, was die da berechnet haben wollen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkekjetter schrieb:
Soweit alles klar. Darauf müssen dann aber 5/10 angewendet werden.
Ne, @Khaotik zitiert das etwas anders: ob der Abstand ausreicht oder nicht wir mit der 1,5s Regel berechnet. Um das Bußgeld festzulegen wird aber Tacho/2 benutzt. Also konkret: Laut 1,5s Regel wären 47m nötig gewesen, die waren aber unterschritten, also wird Tacho/2=56,5m benutzt um das Bußgeld festzulegen. 5/10 davon wären 28,25m, der nächste Bußgeldschritt wäre 4/10 also 22,6m, der trifft noch nicht zu. Wie man jetzt bei zwei Messungen von 27m und 26m auf 24 kommt weiß ich auch nicht.
 
Ah ja, für die Bußgeldberechnung wird das ja dann noch mit 5/10 bis runter zu 1/10 berechnet.
Dafür ist die Grundlage aber diese 1,8s Regel, wenn ich das richtig zusammen bekomme. Mit 1,8s berechnet kommt man bei den 113 km/h ja auf 56,5m. Davon 5/10 sind über 28m.
Demnach wäre dann das Strafmandat etwas über 100€, wenn ich das richtig sehe.
 
Wenn die 47m laut Rechtsprechung der nötige Mindestabstand ist, kann ich doch das Bußgeld nicht von einer anderen Basis aus berechnen.
Ergänzung ()

Thane schrieb:
Demnach wäre dann das Strafmandat etwas über 100€, wenn ich das richtig sehe.
Nur 75€ und ein Punkt. Sie sprechen ja davon dass die 5/10 unterschritten wurden. Das spricht eben auch dafür, dass nicht die 56,5m die Grundlage dieser Rechnung waren.
 
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Zu den 75€ kommen doch noch Bearbeitungsgebühren dazu, oder? Ich mag mich täuschen, aber wenn 75€ die Regelbuße ist, müsste das in Richtung 100€ gehen. Aber korrekt, 75€ steht im Katalog.

Wieso nun mit den 56m und nicht den 47m, was anscheinend laut Gesetzgeber das Minimum wäre, gerechnet wird, ist eine gute Frage. Ggf. dann doch eine Frage für den Anwalt?
Die 1,8s Methode scheint aber Anwendung für die Berechnung zu finden. Ob das angreifbar ist, kann ich so auf die Schnelle nicht beurteilen.
 
Thane schrieb:
Zu den 75€ kommen doch noch Bearbeitungsgebühren dazu, oder?
Kenne ich bei Bußgeldern nicht, ich habe aber auch immer nur so 10-15 Bußgelder weil grade so zu schnell. Da gibts keine Bearbeitungsgebühren. Das schreiben vom Bekannten beinhaltet noch kein Bußgeld oder dergeichen. Es wird nur die Tat "vorgeworfen und kann Stellung nehmen.
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moneymaker4ever schrieb:
Na die Basis ist doch die Selbe, nämlich die Geschwindigkeit.
ach man. Nochmal: Die Grundlage ist der Mindestabstand. Dieser wiederum wird auf Basis der Geschwindigkeit berechnet. 2 Schritte. Darauf wird die Zehntelregel angewendet. Und dann kann es nicht sein, dass bei 47m notwendigen Abstand dann auf Basis von 56 Metern das Bußgeld berechnet wird oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe dich. Aber die Bußgeldkatalog-Verordnung ist halt ziemlich Eindeutig "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern [...] weniger als 5/10 des halben Tachowertes" => 75€. Grundlage ist halt immer nur die Geschwindigkeit, was der nötige Mindestabstand war wird da halt nicht einbezogen.
 
Erkekjetter schrieb:
Von den 113 gehen die Toleranz ab.

Was steht denn dazu konkret im Schreiben? Normal müsste eine Angabe dabei sein ob die 113 km/h mit oder ohne Toleranz sind, die Toleranz beträgt 3% und es sollte auch explizit erwähnt werden wie viel Toleranz abgezogen wurde. Also was wird den als Grundlage (=Geschwindigkeit) in den Schreiben aufgeführt?
 
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