Abstandsmessung Mindestabstandsmessung im Straßenverkehr

Zu den 75€ kommen beim Bußgeldbescheid noch 28,50€ Gebühren und Auslagen und 1 Punkt in Flensburg dazu.

Sind die 113km/h jetzt schon abzüglich der Toleranz, schau nochmal genauer nach, normalerweise ist das so, mir ist bisher kein Anhörungsbogen untergekommen, wo die Geschwindigkeit ohne Abzug der Toleranz genannt wurde.

Wenn die 113km/h schon abzüglich der Toleranz sind, sind die gemessenen 24,5m weniger als 5/10 der gemessenen Geschwindigkeit und du darfst die 103,50€ zahlen und den einen Punkt kassieren.
 
hallo7 schrieb:
Also was wird den als Grundlage (=Geschwindigkeit) in den Schreiben aufgeführt?
Es stehen nur die 113 drin und das die Toleranzen zu meinen Gunsten berücksichtigt wurden. Es geht aus dem Schreiben aber nicht hervor ob die 113km/h gemessen wurden oder die Toleranz bereits abgezogen wurde. Auch die Höhe der Toleranz steht nicht im Schreiben soweit ich mich erinnere.

@boarder-winterman Was ich dann nicht verstehe ist, wozu explizit die 47m genannt werden. Diese sind dann doch komplett irrelevant.
 
Ist doch relativ simpel nach dem man kurz Google bemüht hat.

Es gibt einmal die Faustregelmethode und einmal die Sekundenmethode zur Berechnung des nötigen Abstandes. Und bei dir wurde ganz offensichtlich die Sekundenmethode angewandt und die 47 Meter passen!

Faustregelmethode: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h den erforderlichen Abstand von 56.5 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 24 Meter und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
Sekundenmethode: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h den erforderlichen Abstand von 47.1 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 24 Meter und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Sekundenmethode: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h den erforderlichen Abstand von 47.1 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 24 Meter und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes."

Das heißt also, es wird zur Ermittlung des Bußgeldes ein anderer Wert herangezogen als der Mindestabstand den ich hätte haben müssen?

Wer auch immer sich das hat einfallen lassen, sollte dringend zum Arzt... Wer denkt sich so einen Stuß aus?

Wenn ich das jetzt also richtig aufgefasst habe ist es wie folgt:
1: Es wird der Mindestabstand ermittelt. Dies wohl mit der 1,5s Methode.
2: Daraus folgt, man muss bei 113km/h 47m Abstand halten.
3: Wenn ich das nicht getan habe, spielen die 47m keinerlei Rolle mehr. Das Bußgeld wird ermittelt, indem ich den Tachowert halbiere, hier also 56,5m.
4: darauf wende ich die Zehntelmethode an. 5/10 wären dann 28,25m.

Warum simpel wenn es hanebüchen unlogisch geht. Bleibt die Frage, warum der vorwerfbare Werte 24,5m betrug laut Anhörung wenn 26 und 27m gemessen wurden... Da das vermutlich genauso unlogisch begründet ist und es letztlich nicht viel beiträgt zu dem Fall will ich die Antwort wohl lieber nicht wissen.

Bekannte hat eh Einspruch eingelegt, das Auto ist ihm nämlich kurz vorher reingefahren um einen PKW auf der Mittelspur zu überholen. Was man auch wunderschön auf den 2 Fotos sieht....
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkekjetter schrieb:
Es stehen nur die 113 drin und das die Toleranzen zu meinen Gunsten berücksichtigt wurden.
Das heißt wohl, dass die 113 km/h vorgeworfen werden, also die Toleranz schon abgezogen wurde. Wenn du dann die 5/10 des halben Tachowertes nimmst, kommt die Grenze von 28,25m raus, über der man straffrei bliebe. Beide Messungen waren darunter.

Mit der 1,5 Sekunden Auslegung kommt man wohl auf die 47m. Diesen Abstand hätte man einhalten müssen, bestraft wird aber erst, wenn man unter 28,25m kommt. Die 47m dienen wohl nur der Information.

Was es mit den 24,5m auf sich hat weiß ich nicht, die Strecken auf den Fotos werden automatisch ermittelt zum auslösen, womöglich wird da noch manuell nachgerechnet für einen genaueren Wert?
 
Keine Ahnung, ich nehme mal an ich werds nie erfahren.

Ich dachte bis dato eigentlich auch immer Abstandsmessungen müssen per Video über mehrere Sekunden laufen, da sonst nicht nachvollziehbar ist, ob nicht grade wer reingezogen ist.
 
Erkekjetter schrieb:
Was ich dann nicht verstehe ist, wozu explizit die 47m genannt werden. Diese sind dann doch komplett irrelevant.
Irrelevant nicht, denn sie werden wohl herangezogen um festzustellen, ob überhaupt ein Knöllchen verschickt wird. Das ist also noch eine zusätzliche Toleranz zugunsten des Delinquenten.
Die Höhe des Bußgelds wird dann aber aufgrund des schärferen Wertes berechnet.
Erkekjetter schrieb:
Wer auch immer sich das hat einfallen lassen, sollte dringend zum Arzt... Wer denkt sich so einen Stuß aus?
Es ist zu Deinem Vorteil, also beschwer Dich doch nicht.
 
Ist es doch nicht? Würden die 47m als Grundlage dienen, würde in dem Fall keine Strafe fällig werden. Generell frage ich mich, wie eine Situation, die genau 1 Sekunde abbildet, einen Verstoß oder Gefährdung dokumentiert. Mir fahren jeden Tag Autos vor die Nase mit weniger Abstand als sie laut diesen Berechnungen nötig wären und dann wäre ich der Schuldige wenn man diesen Moment festhält? Das ist zum absoluten Nachteil und nicht zum Vorteil...
 
Erkekjetter schrieb:
Ist es doch nicht? Würden die 47m als Grundlage dienen, würde in dem Fall keine Strafe fällig werden.
Ist es sehr wohl, wenn man zwischen 47m und 56,5m Abstand hält, bekommt man keinen Bescheid, obwohl man den Mindestabstand bereits unterschritten hat.
 
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