Abwicklung von RMA in Richtung MSI

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weiserlord

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Leider musste ich nach einem Defekt meine Grafikkarte "MSI GeForce GTX 1080 Ti Founders Edition" wie vorgesehen den RMA Prozess bei Caseking anstoßen. Ich erhielt nach wenigen Tagen einen Rücksendeaufkleber, wunderte mich aber bereits warum diese Caseking als Zieladresse vorsieht. Gemäß MSI ist "Zusätzlich ist die Rückabwicklung bei defekten Komponenten (Mainboards & Grafikkarten) wesentlich vereinfacht und optimiert worden. Ihr Händler hat die Möglichkeit, das defekte Produkt direkt an MSI zu senden. Ein Umweg über die Distribution ist nicht notwendig." In der RMA beschreibung hatte ich beschrieben, dass ich zur Montage eines EKWB-GPU-Kühlers den Orginalkühler demontiert habe. Das die Karte zum Hersteller muss war demzufolge von Anfang an klar. Montag ging die Grafikkarte aber nichts destotrotz bei Caseking ein und ich erhielt zwischenzeitlich nach Nachfrage eine Mail, dass ich eine Gutschrift oder Ersatzkarte bekomme. Freitag jedoch bekomme ich dann eine Mail der RMA-Abteilung, die ich zwischenzeitlich vergeblich versucht hatte telefonisch zu erreichen, dass die Karte ohne Austausch zu mir zurück gesendet wird, da das Garantiesiegel gebrochen wurde. Gottseidank konnte ich den RMA Service am Freitag dann doch erreichen und aufklären, dass der Bruch des Garantiesiegels in Deutschland, zumindest bei MSI keine Wirkung auf die Garantie der Grafikkarte hat siehe Video ab 6:15.

So also eine Woche vergangen ohne dass irgendetwas passiert ist, ok weiter nicht schlimm. Auf E-Mailnachfrage beim Caseking RMA-Service wie lange es denn dauern wird bekam ich die Antwort 2-3 Wochen. Der RMA-Service bei MSI allerdings, teilte mir telefonisch mit das es zwischen 3-4 Tagen dauern würde ab Wareneingang. Zwischen beiden Aussagen ist für mich als Endkunden also eine Diskrepanz, die mir persönlich dann schon wehtut. Nach etwas Recherche fand ich einen Forenbeitrag der berichtet, das Caseking bei RMA Fällen Sammelt und diese über einen Großhändler abwickelt, was die deutlich längere Wartezeit erklären würde. @Caseking-Eddi vlt kannst du ja dazu etwas sagen?

Für mich ist es erstmal bitter zu wissen 4 Wochen auf meinen neu zusammengeschraubten Rechner warten zu müssen, aber was mich eigentlich irritiert ist das der RMA-Prozesse bei Caseking für mich so untransparent ist. Kein Statussystem wie bei Bestellungen. Ich weiß also nicht ist die Ware angekommen, ist sie wieder verschickt, wurde die Ware an den Hersteller weiter geleitet....usw. Den RMA-Service via Telefon zu erreichen ist wie eine Wette bei der Pferderennbahn, warum hier keine Bandansage [alle Leitungen belegt.....]. Ich möchte anmerken, dass dies hier Meckern auf hohem Niveau ist, aber wenn der RMA Service genauso super laufen würde wie die Bestellabwicklung, macht mir dass als Kunden das Warten leichter. In Zeiten wo ich vormittags bestellen kann und nachmittags der Postbote mit der Ware klingelt, ist es eben deutlich schwerer 4 Wochen Däumchen zu drehen.
 
Hallo Weiserlord,

wenn du einen RMA-Prozess über uns als Händler (Sachmängelhaftung = Gewährleistung) und nicht über den Hersteller (Garantie) initiierst (sofern möglich), dann muss die Grafikkarte selbstverständlich auch an uns geschickt werden. Der Hinweis von MSI erklärt lediglich, dass eine Garantiereklamation nicht zwangsläufig erst über eventuelle Vorlieferanten und Distributoren erfolgen muss. Diese Ausführungen sind für uns als Händler jedoch nicht von Belang. Ganz deutlich: Wir sind nicht MSI.

Darüber hinaus, kann es ja sein, dass ein Bruch des Garantiesiegels zur Kühlerdemontage für MSI kein Problem darstellt, aber für uns im Sinne der gesetzlichen Sachemängelhaftung allerdings schon. Nicht grundlos wird stets darauf hingewiesen, dass Modifikationen an Produkten auf eigene Gefahr geschehen und damit sämtliche Mängelrechte verwirkt werden. Die Weiterbehandlung eines solchen Produktes geschieht unsererseits ausschließlich auf Kulanzbasis und wird direkt über MSI abgewickelt.

In Anbetracht dessen kann ich dich nur um die hier erforderliche Geduld bitten und auf unseren Grafikkarten-Soforttausch hinweisen, der für folgende Marken gilt: ASUS, Club 3D, EVGA, Gigabyte, Inno3D, Palit, PNY, Powercolor, Sapphire, VTX3D, XFX, ZOTAC & King Mod.

Liebe Grüße,
Mike
 
@Caseking-Mike Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Im Bezug auf den ersten Absatz hast du natürlich recht, eigentlich macht mir MSI das Leben damit schwer, dass die Garantieabwicklung über Euch (den Händler) laufen muss, Ihr dazu aber so wie Du es beschreibs aber gar nicht verpflichtet seid. Im zweiten Schritt lese ich jetzt mal zwischen den Zeilen, wickelt Caseking die RMA in Richtung MSI über einen Großhändler ab, was ja in Ordnung ist und mir im Hinblick auf die Bearbeitungszeit Gewissheit gibt.

Hätte der Grafikkartensoforttausch in meinem Fall denn überhaupt gegriffen, selbst wenn ich z.B. eine Karte von EVGA erworben hätte? Das Garantiesiegel hätte ich dort ja auch brechen müssen?
 
Bei einer eigenmächtigen Kühlerdemontage kommt es immer auf den Einzelfall an, sofern es sich nicht um eine King Mod Karte handelt, die wir selber bereits modifiziert und mit (Caseking-)Garantie verkaufen. Für EVGA selber ist es absolut kein Problem und hier würde dir auch die Möglichkeit einer direkten Abwicklung über den Hersteller offen stehen. Ob bei eigenmächtiger Modifikation noch ein Soforttausch bei uns in Frage kommen kann, lässt sich erst nach einer Prüfung der jeweiligen Grafikkarte sagen. Wir müssen hier leider vorsichtig sein.

Liebe Grüße,
Mike
 
Ok ich verstehe. Ich habe jedenfalls wieder einiges gelernt.

Interesannteste Erkenntnis: ein Hersteller kann die Garantie streichen wenn das jeweilige Produkt nicht von einem, vom Hersteller autorisierten Händler gekauft wurde. Sprich kauft man z.B. eine Grafikkarte bei einem Händler/Onlinehändler weil sie da super billig ist, kann es im Garantierfall sein, dass der Hersteller die Garantieansprüche einfach ablehnt, weil der Händler nicht vom Herstleller zum Verkauf autorisiert war. Also immer vor dem Kauf schlau machen!
Als zweites weiß ich jetzt, das ich eine Grafikkarte die ich auf WAKÜ umrüsten will nur von einem Hersteller mit direkter RMA Abwicklung kaufe, oder wie die davor als King Mod. Siehe dazu auch hier und hier.
 
@weiserlord
Wenn ich MSI richtig verstehe, dann hättest du bei MSI direkt einen Garantieantrag stellen können ohne Caseking zu involvieren.
Caseking ist ja auch nicht Distributor, dass wäre ja der Großhändler von dem Caseking die Grafikkarten einkauft
 
MSI lässt nur in Ausnahmen direkte RMAs zu. Wen zB der Händler nicht mehr existiert. Generell leistet MSI keinen RMA Endkundensupport.
 
@SpookyFBI
Nein leider nicht, MSI wickelt bei Komponenten(Grafikkarte, Mainboard) RMA´s nicht mit den Endkunden sonder nur mit den Händlern ab. Aber Caseking hätte die Möglichkeit den Großhändler zu umgehen und RMA Angelegenheiten direkt mit MSI zu klären. Nur bei System wie Laptop, Barebone.. gibts direkte RMA-Abwicklung.

Ist für mich halt für die Zukunft eine Lehre darauf zu achten, dass ein Hersteller direkte RMA Abwicklung anbietet. Weil wie Caseking-Mike schrieb: ist Caseking mit entfernen des Kühlers vom PCB aus der ganzen Angelegenheit raus, da nicht mehr die Sachmängelhaftung(Gewährleistung) greift für die der Händler zuständig ist, sodern die Garantie(Hersteller). Blöd gesagt, so wie ich es verstehe, könnte jeder Händler sich jetzt auch querstellen und die Abwicklung verweigern, da er ja nicht merh seine Aufgabe ist. Ich müsste dann MSI davon überzeugen, die Angelegenheit, abweichend vom normalen Vorgehen doch mit mir abzuwickeln. Wenn der Hersteller darauf dann nicht eingeht, hat man vermutlich eher schlechte Karten.
 
Ich kann dir versichern, dass wir uns auch bei erfolgter Kühlerdemontage niemals weigern werden, die Abwicklung über MSI durchzuführen, solange es keine Hinweise auf eine selbst verschuldete Beschädigung gibt. (Sollte MSI dann bei der Prüfung der Grafikkarte derartige Schäden entdecken, wäre hier eine Ablehnung der RMA natürlich weiterhin möglich.)

Liebe Grüße,
Mike
 
@Caseking-Mike
das ihr euch weigert wollte ich damit auch auf keinem Fall sagen.

Die Aussage war allgemein, nicht auf Caseking bezogen und dass man vor dem Kauf eben sicher sein sollte mit einem seriösen Händler einen geschäft einzugehen. Ich habe mich vorher ebend nicht schlau genug gemacht und möchte nur meine Erfahreungen teilen, da ich ebend beim durchsuchen diverser Foren die gesuchten Informatioen nicht so einfach gefunden habe.
 
Ich wollte mal ein Update geben, bis jetzt noch nichts neues! Gem. dem Telefonat am 06.05 mit der Casking RMA-Abteilung, war die Karte noch in Bearbeitung. Diese Woche habe ich leider telefonisch niemanden erreichen können und habe auf meine Nachfrage via Mail leider auch keine Antwort erhalten. Na ja ich hoffe mal das nächste Woche eine Entscheidung fällt. :)
 
Caseking-Mike schrieb:
Darüber hinaus, kann es ja sein, dass ein Bruch des Garantiesiegels zur Kühlerdemontage für MSI kein Problem darstellt, aber für uns im Sinne der gesetzlichen Sachemängelhaftung allerdings schon. Nicht grundlos wird stets darauf hingewiesen, dass Modifikationen an Produkten auf eigene Gefahr geschehen und damit sämtliche Mängelrechte verwirkt werden. Die Weiterbehandlung eines solchen Produktes geschieht unsererseits ausschließlich auf Kulanzbasis und wird direkt über MSI abgewickelt.

Das ist Unsinn ! Der Bruch eines wie auch immer gearteten Garantiesiegels hebt in keiner Weise die gesetzliche Hafung des Händlers nach Sachmängelrecht (=Gewähreistung) auf ! Wenn das wie auch immer geartete Siegel gebrochen ist, müsste der Händler nachweisen, dass der Kunde durch das Brechen des Siegels den reklamierten Sachmangel verursacht hat, was äußerst unwahrscheinlich wäre, weil der Sachmangel in der Regel nix mit dem Brechen des Siegels zu tun haben dürfte. Aber nur dann hätte der Händler die Möglichkeit, die Gewährleistungsansprüche zurückzuweisen.

Und was die Haftung des Händlers beim Vorliegen eines Sachmangesl betrifft, braucht sich der TE auch nicht auf die lange Bank vertrösten zu lassen; der Händler muss unverzüglich nachbessern oder Ersatz leisten ! Ansonsten kann der TE auch vom Vertrag zurückreten und sofort sein Geld zurückverlangen !

Da der Händler vorliegend aber schon angeboten hatte, die Karte zu tauschen und umgehend zuzusenden, kann der TE auch die Erfüllung dieser Zusage verlangen, denn die nachträglich vorgebrachte Behauptung bezüglich des Gewährleistungsverlustes bei Bruch des Siegels ist, wie oben dargelegt, völlig irrelevant !

weiserlord schrieb:
eigentlich macht mir MSI das Leben damit schwer, dass die Garantieabwicklung über den Händler laufen muss, Ihr dazu aber so wie Du es beschreibs aber gar nicht verpflichtet seid.

Auch das ist falsch ! Garantiefälle können vom Endkunden direkt mit MSI abgewickelt werden, der Händler muss an diesen Prozess nicht beteiligt werden:

"Wenn ein Defekt an einem MSI System vorliegt kann dieses innerhalb der Garantiezeit von 24 Monaten kostenlos per Pickup and Return Service zur Reparatur versandt werden. Der Kunde beauftragt hierbei online die Abholung durch unseren Kurierdienst und erhält das Produkt nach erfolgreicher Reparatur zurück. Der Versand- und Reparatur-Status kann jederzeit online verfolgt werden."

Soviel dazu aus dem Link, den der TE oben veröffentlicht hat.

Allerdings könnten die Garantiebedingungen ja die Garantieleistungen wegen Bruch des Siegels ganz oder teilweise ausschließen; dazu hat der TE allerdings oben vorgetragen, ich habe das jetzt nicht nachgeprüft - dass MSI sich wohl nicht derartig verhält.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Das ist Unsinn ! Der Bruch eines wie auch immer gearteten Garantiesiegels hebt in keiner Weise die gesetzliche Hafung des Händlers nach Sachmängelrecht (=Gewähreistung) auf ! Wenn das wie auch immer geartete Siegel gebrochen ist, müsste der Händler nachweisen, dass der Kunde durch das Brechen des Siegels den reklamierten Sachmangel verursacht hat, was äußerst unwahrscheinlich wäre, weil der Sachmangel in der Regel nix mit dem Brechen des Siegels zu tun haben dürfte. Aber nur dann hätte der Händler die Möglichkeit, die Gewährleistungsansprüche zurückzuweisen.

Und was die Haftung des Händlers beim Vorliegen eines Sachmangesl betrifft, braucht sich der TE auch nicht auf die lange Bank vertrösten zu lassen; der Händler muss unverzüglich nachbessern oder Ersatz leisten ! Ansonsten kann der TE auch vom Vertrag zurückreten und sofort sein Geld zurückverlangen !

Da der Händler vorliegend aber schon angeboten hatte, die Karte zu tauschen und umgehend zuzusenden, kann der TE auch die Erfüllung dieser Zusage verlangen, denn die nachträglich vorgebrachte Behauptung bezüglich des Gewährleistungsverlustes bei Bruch des Siegels ist, wie oben dargelegt, völlig irrelevant !

Selbst wenn du recht hast, Caseking sieht dass wohl anders. Beim Recht haben und Recht bekommen liegt dann hier schon der Hund begraben. Denn was soll ich machen, ich bin hier auf das Zutun von Caseking angewiesen.

de la Cruz schrieb:
Auch das ist falsch ! Garantiefälle können vom Endkunden direkt mit MSI abgewickelt werden, der Händler muss an diesen Prozess nicht beteiligt werden:

"Wenn ein Defekt an einem MSI System vorliegt kann dieses innerhalb der Garantiezeit von 24 Monaten kostenlos per Pickup and Return Service zur Reparatur versandt werden. Der Kunde beauftragt hierbei online die Abholung durch unseren Kurierdienst und erhält das Produkt nach erfolgreicher Reparatur zurück. Der Versand- und Reparatur-Status kann jederzeit online verfolgt werden."

Soviel dazu aus dem Link, den der TE oben veröffentlicht hat.

Nein das stimmt leider nicht, nur Komplettgeräte wie Barebones, Laptops werden von MSI in direkter RMA-Abwisckung bearbeitet. Komponenten wie Grafikkarten, Mainboards usw, wickelt MSI nur in Ausnahmen direkt ab. Kann man so auch aus der MSI-Seite lesen und diese teilte mir auch der MSI RMA-Service mit.
Ergänzung ()

Und nochmal zu dem Garantiesiegel, so wie MSI das in dem Video vorträgt, könnte man das ja auch so verstehen, dass die deutsche Gesetzgebung die Veränderung eines gekauften Gebrauchsgegenstandes sowieso deckt. Also der Bruch eines Garantiesiegel in dem Sinne nie die Garantie ausschließen kann. Aber wie bereits ausgeführt, im Streitfall müsste der Verbrauch dann den Rechtsweg einschlagen, was sich wohl in den meisten Fällen finanziell nicht rechnen wird.
 
Mit Recht haben und Recht bekommen hast Du bezüglich Caseking wohl Recht, es sei denn Du hättest eine Rechtsschutzversicherung und könntest die ganze Sache einfach Deinem Anwalt geben.

Allerdings macht es wenigstens kein gutes Bild und dürfte umsatzbremsend sein, wenn Caeking hier vor den Augen aller Forumsmitglieder so massiv gegen geltendes Recht verstößt und seine Pflichten auf Gewährleistung rechtswidrig zurückweist.


weiserlord schrieb:
Und nochmal zu dem Garantiesiegel, so wie MSI das in dem Video vorträgt, könnte man das ja auch so verstehen, dass die deutsche Gesetzgebung die Veränderung eines gekauften Gebrauchsgegenstandes sowieso deckt. Also der Bruch eines Garantiesiegel in dem Sinne nie die Garantie ausschließen kann. Aber wie bereits ausgeführt, im Streitfall müsste der Verbrauch dann den Rechtsweg einschlagen, was sich wohl in den meisten Fällen finanziell nicht rechnen wird.

Ohne dass ich mir das Video jetzt extra anschaue, aber bei Garantieleistungen ist es so, dass diese eine freiwillige Sache des Herstellers sind. Und wenn der in seine Garantiebedingungen schreibt oder schreiben würde, dass das Siegel nicht verletzt werden darf, dann ist das so ! Da hilft dann auch keine deutsche Gesetzgebung, denn Vertragsrecht, um was das es sich bei Garantiebedingungen handelt, ist diesbezüglich nach dem deutschen BGB dispositives Recht und der Händler kann die Bedingungen nach Belieben diktieren - Du bist ja nicht gezwungen, zu diesen Bedingungen bei dem zu kaufen !

Mal davon abgesehen, dass er vielleicht etwas Sittenwidriges oder strafrechtlich Relevantes in seine Garantiebedingungen hineinschriebe, hast Du keine Chancen und könntest nur auf Kulanz hoffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube so langsam versehe ich die ganze Sache. Gewährleistung ist Pflicht, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Garantie ist freiwillig und kann durch den Hersteller zusätzlich über die Garantiebestimmungen beschränkt werden.

Zum Ausschluss der Gewährleistung wie hier beschrieben
Caseking-Mike schrieb:
...
Darüber hinaus, kann es ja sein, dass ein Bruch des Garantiesiegels zur Kühlerdemontage für MSI kein Problem darstellt, aber für uns im Sinne der gesetzlichen Sachemängelhaftung allerdings schon. Nicht grundlos wird stets darauf hingewiesen, dass Modifikationen an Produkten auf eigene Gefahr geschehen und damit sämtliche Mängelrechte verwirkt werden. Die Weiterbehandlung eines solchen Produktes geschieht unsererseits ausschließlich auf Kulanzbasis und wird direkt über MSI abgewickelt....

habe ich noch folgendes. Gem. §309 Nr. 8b aa BGB kann durch eine Klausel, bsp. "Das Gerät darf nicht verändert werden", "der Grafikkartenkühler das nicht entfernt werden", die Gewährleistung nicht pauschal ausgeschlossen werden. In den ersten sechs Monaten müsste der Händler dem Verbraucher also nachweisen, dass die Veränderung ursächlich für den Schadenseintritt war.
 
weiserlord schrieb:
Garantie ist freiwillig und kann durch den Hersteller zusätzlich über die Garantiebestimmungen beschränkt werden.

Im Prinzip richtig, aber umgekehrt: Eine wie auch immer geartete Pflicht, dem Käufer eine Garantie einzuräumen, gibt es nicht, sondern der Hersteller gewährt im eigenen Interesse dem Verbraucher eine Garantie, die er völlig nach seinem Gutdünken gestalten kann; will heißen, er muss nicht "die Garantie" über "die Garantiebedingungen" auf irgendeine Weise "beschränken", sondern er schreibt in seine Garantiebedingungen von vorn herein eben nur die Rechte hinein, die er dem Kunden gewähren möchte.

Im Übrigen können auch Händler, also nicht nur Hersteller, eine Garantie zusätzlich zur Gewährleistung ihrem Kunden geben; das machen nicht viele, aber einige schon, beispielsweise wenn sie einen freiwilligen Umtausch oder eine Rücknahme gewähren oder so etwas ähnliches, was sich nicht aus dem Gewährleistungsrecht ergibt.


weiserlord schrieb:
Zum Ausschluss der Gewährleistung wie hier beschrieben habe ich noch folgendes. Gem. §309 Nr. 8b aa BGB kann durch eine Klausel, bsp. "Das Gerät darf nicht verändert werden", "der Grafikkartenkühler das nicht entfernt werden", die Gewährleistung nicht pauschal ausgeschlossen werden. In den ersten sechs Monaten müsste der Händler dem Verbraucher also nachweisen, dass die Veränderung ursächlich für den Schadenseintritt war.

Genauso ist es und das hatte ich auch oben bereits so dargelegt. Und Caseking-Mike hat - entgegen des ansonsten guten Renommees seiner Firma offensichtlich keine Ahnung von dem, was er hier schreibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Genauso ist es und das hatte ich auch oben bereits so dargelegt. Und Caseking-Mike hat - entgegen des ansonsten guten Renommees seiner Firma offensichtlich keine Ahnung von dem, was er hier schreibt.

Er vertritt denke ich nur die Haltung von Caseking. Ich hatte bereits im Formulat des RMA-Antrags geschrieben, dass ich den Grakakühler zur Montage eins EKWB Wasserkühlers entfernt habe. Ich erhielt einen Rücksendeschein, über diesen ich die Karte einschickte, sodass diese am 04.04 bei Caseking einging. Zwischenzeitlich wurde auf Nachfrage der Austausch bei positivem Lagebestand zugesichert. Am 07.04 bekam ich einem Mail von der RMA-Abteilung mit einem RMA-Formular, dass das Garantiesiegel entfernt wurde und die Karte an mich zurückgeschickt wird. Caseking hatte damit sozusagen schon meinen Gewährleistungsanspruch abgelehnt.

Ich hatte dann nochmal angerufen und darauf hingewiesen, dass MSI das entfernen des Garantiesiegels nicht als Grund für den Verlust der Garantie sieht, in Unwissenheit darüber das ich eigentlich meinen Gewährleistungsanspruch hätte geltent machen müssen. Das Vorgehen von Caseking kann ich natürlich nachvollziehen, denn die Abwicklung über den Hersteller birgt natürlich überhaupt keine ökonomischen Einschränkungen und Caseking muss nicht in Vorleistung gehen durch die Lieferung einer Ersatzkarte. Für mich als Kunden ist das natürlich die deutlich schlechtere Variante, aber ich habe mich eben auch verunsichern lassen.

Letztendlich wäre mir das ja auch vollkommen egal wie Caseking das Ganze löst, ob nun in Form der Gewährleistung oder Garantieabwicklung, aber es ist nun schon über ein Monat vergangen :mad:. Ich hoffe dass ich heute erstmal eine Antwort auf meine Statusnachfrage bekommen und im Laufe der Woche eine neune Grafikkarte bekommen.
 
Eines verstehe ich bei der ganzen Sache noch nicht: Wenn es stimmt, wie Du behauptest, dass MSI bei Komponenten nicht den Versand direkt an MSI zulässt, dann müsste MSI ja mit den Händlern eine Vereinbarung haben, dass die Händler für die Garantieabwicklung zuständig sind und Caseking dürfte auch die Garantieabwicklung nicht zurückweisen, wie das oben geschehen ist.

Notfalls würde ich mich an Deiner Stelle nochmals mit MSI in Verbindung setzen und dort anfragen, wohin Du denn Deine Karte zur Garantieabwicklung schicken sollst oder kannst, wenn schon nicht direkt an den Hersteller ?

Da müsstest Du ja eine direkte Antwort bekommen; denn wenn MSI zwar eine Garantie gibt, aber ausschließt, dass Du die Karte direkt einsenden kannst, müssen die Dir ja einen anderen Weg aufzeigen können, denn ansonsten hättest Du zwar eine Garantie, könntest sie aber nicht geltend machen, was rechtlich gesehen mit Sicherheit ein sittenwidriges Verhalten wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Der Bruch eines wie auch immer gearteten Garantiesiegels hebt in keiner Weise die gesetzliche Hafung des Händlers nach Sachmängelrecht (=Gewähreistung) auf !

Es geht hier nicht allein um den Bruch von Garantiesiegeln, sondern um den daraus resultierenden begründeten Verdacht auf eigenmächtig durchgeführte Modifikationen am Gerät. Diese wurden durch den Käufer auch bestätigt. Ein Siegelbruch ist nur dann hinnehmbar, wenn eine nachweislich fachmännisch(!) durchgeführte Reparatur an einem nur zu diesem Zweck geöffneten Gerät durchgeführt wird, nicht jedoch bei ohne Notwendigkeit selbst herbeigeführten Modifikationen am Gerät.

Der bewusste Eingriff, durch den das vom Produkthersteller als adäquat erachtete Kühlsystem der sensiblen Elektronik komplett entfernt wurde, birgt eine hohe Gefahr, durch statische Entladungen, oder Bauteile von Drittanbietern bzw. der Montage dieser Bauteile herbeigeführte Kurzschlüsse und physische Beschädigungen, unzureichende Kühlung von GPU, RAM oder VRMs, anschließende Inbetriebnahme außerhalb der Spezifikationen (z.B. Übertaktungen) oder durch ggf. ausgetretene Feuchtigkeit den Sachmangel verursacht zu haben. (Genau mit diesen Schadensursachen haben wir im allgemeinen leider sehr häufig bei unrechtmäßig reklamierten Grafikkarten zu tun.)

Da es sich hier nachweislich um nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch handelt, ist damit ein Anscheinsbeweis erbracht, genau wie bei einer Autoreparatur durch nicht zertifizierte Mechaniker. Der Mangel des Gerätes ist dementsprechend mit der gesetzlichen Vermutung der Beweislastumkehr unvereinbar und somit tritt der Gläubiger (Käufer) die Beweislast dafür an, den Mangel nicht durch seine eigenmächtigen Modifikationen fahrlässig oder mutwillig herbeigeführt zu haben.

Des weiteren bitte ich dich darum, nicht ständig Threads in unserem offiziellen Support-Forum zu hijacken, die dich gar nicht betreffen. Wir haben deine Ansichten mittlerweile sehr oft gelesen.

de la Cruz schrieb:
Auch das ist falsch ! Garantiefälle können vom Endkunden direkt mit MSI abgewickelt werden, der Händler muss an diesen Prozess nicht beteiligt werden:

Nein, das trifft nicht auf Grafikkarten zu.

de la Cruz schrieb:
Da der Händler vorliegend aber schon angeboten hatte, die Karte zu tauschen und umgehend zuzusenden

Nein, nur bei einem anerkannten Gewährleistungsfall.

de la Cruz schrieb:
Caseking dürfte auch die Garantieabwicklung nicht zurückweisen, wie das oben geschehen ist.

Haben wir doch auch nicht. Wir haben eine Abwicklung im Rahmen der Sachmängelhaftung aus den genannten Gründen abgelehnt. Eine Garantieabwicklung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und aufgrund der damit verbundenen Kosten nur aus Kulanz.

weiserlord schrieb:
Ich hoffe dass ich heute erstmal eine Antwort auf meine Statusnachfrage bekommen und im Laufe der Woche eine neune Grafikkarte bekommen.

Bitte schick mir deine Kundennummer per PM und wir werden bei MSI nachforschen. Auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit von MSI haben wir jedoch keinen Einfluss.
 
Zur Vollständigkeit: Am Montag den 08.05.17 erhielt ich nun eine Bestätigung der RMA-Abteilung, dass die Grafikkarte über den Hersteller ausgetauscht wird und mir in bälde zugehen soll.
 
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