Acer Predator XB323UGP - Betriebszeit auslesen - Service Mode?

droopy

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Moin zusammen,
ich habe heute den Acer XB323UGP erhalten. Ich bin bisher wirklich begeistert von dem Gerät. Allerdings hatte ich beim Auspacken das Gefühl, dass der ggfs. schon einmal ausgepackt wurde und in Benutzung war. Zumindest deutete einiges an der Verpackung usw darauf hin. Ich habe ihn allerdings als neu gekauft.
Nun wollte ich einmal die bisherige Betriebszeit des Monitors auslesen, um ein Indiz dafür zu bekommen, ob er schon verwendet wurde oder nicht. Die dürfte ja, wenn er noch nicht benutzt wurde, nicht gerade hoch sein. Ich habe schon gegoogelt und bin darauf gestoßen, dass man das in einem Service Menü bzw. im Service Mode einsehen kann. Leider haben aber die Vorschläge, die ich bisher gefunden habe, nichts gebracht. Ich bin leider nicht in das Menü gekommen, um die gewünschten Daten auszulesen.

Habt ihr einen Tipp für mich, wie ich in das Menü oder an die Daten der Betriebszeit komme?

Oder könnte ich noch auf anderem Weg irgendwie auslesen, wie lange das Ding bisher schon lief?

Danke euch! :-)
 
Am besten den Hersteller mit Serien-Nr. anschreiben und den fragen. Je nach HW Revision bzw. Firmware kann es sein, dass das Vorgehen geändert wurde.
 
Wenn der Monitor schonmal ausgepackt und etwas gelaufen ist kann ihn der Händler ohne Probleme als neuware verkaufen. Es spricht ja auch nix dagegen und würde sonst kein Sinn machen bei den ganzen Rücksendementalität der Bevölkerung.
So wie ich die meisten Monitore kenne, ist das Auslesen gar nicht so einfach möglich. Z.t ist das nur mit ner speziellen Software möglich.
 
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Fujiyama schrieb:
Wenn der Monitor schonmal ausgepackt und etwas gelaufen ist kann ihn der Händler ohne Probleme als neuware verkaufen.

Nein darf er nicht.... Sobald das Produkt einmal geöffnet war gilt es nicht als Neuware.

Edit:

Bevor die Frage nach einer Quelle kommt:

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/16325-gebraucht-neuware

Mit der Rechtsprechung gilt, dass Sachen dann gebraucht sind, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden und deshalb mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet sind (OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, Az.: 4 U 102/13).
 
Zuletzt bearbeitet:
Cool Master schrieb:
Am besten den Hersteller mit Serien-Nr. anschreiben und den fragen. Je nach HW Revision bzw. Firmware kann es sein, dass das Vorgehen geändert wurde.

Danke für die schnellen Antworten. Ja, das würde ich dann auch versuchen. Hätte ja sein können, dass es zufällig jemand weiß... ;-)


Cool Master schrieb:
Nein darf er nicht.... Sobald das Produkt einmal geöffnet war gilt es nicht als Neuware.
Genau, sehe ich auch so. Und da ich es als Neuware gekauft habe, möchte ich auch sicherstellen, dass es Neuware ist. Wenn sich dann rausstellt, dass er schon gelaufen ist, werde ich versuchen, beim Händler entsprechend einen Teil des Preises wiederzubekommen. Darum gehts mir eigentlich...
 
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Also wenn ich diesen Artikel hier so lese, reicht nur das auspacken nicht aus einen artikel als gebraucht anzusehen:
https://www.stern.de/digital/online/online-handel--was-heisst-eigentlich-neu--7911632.html

Anders siehts natürlich aus wenn das Gerät gebrauchspuren hat, aber davon ja hier nicht die Rede. Die Vermutung stützt sich nur auf die Verpackung.
So gesehen dürfen Artikel ausgepackt und getestet werden und anschließend wieder als neu verkauft werden.
 
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@Fujiyama

Der Artikel ist völlig egal, da es Gerichtsurteile gibt siehe mein Zitat.
 
@Cool Master
So wie ich das sehe ich das kein Grundsatzurteil, dafür ist ein Oberlandesgericht auch nicht zuständig.
Das muss von Fall zu Fall entscheiden werden.
 
Na ja es kommt von einem OLG das nächst höhere wäre der Bundesgerichtshof. Das ist schon ein sehr sehr sehr solides Urteil.
 
Ist zwar richtig, aber Gerichtsurteile sind nicht für andere Gerichte bindend, selbst wenn es von einer höheren Instanz kommt. Anders sieht es natürlich aus wenn man ganz oben angekommen ist.
Wenn ein OLG ein Urteil gesprochen hat kann ein Landgericht völlig anders entscheiden.

Edit:
Hier übrigens der Komplette Text, mit einem Entscheidenden Satz der nicht von dir Erwähnt wurde:

Sachen sind dann gebraucht, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden und deshalb mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet sind. Der Umstand, dass Verkaufsartikel nicht mehr original verpackt sind bzw. die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt oder das einmalige Auspacken und Vorführen seitens des Verkäufers macht diese noch nicht zu gebrauchten Sachen, die unter Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr vertrieben werden dürfen
 
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Fujiyama schrieb:
Hier übrigens der Komplette Text, mit einem Entscheidenden Satz der nicht von dir Erwähnt wurde:

Weil der sich auf die AGBs bezog und daher nicht relevant ist. Siehe Gewährleistungsfrist und ein Jahr. Gesetz ist bei neuen Produkten 2 Jahre und kann nur in Ausnahmen eingeschränkt werden. Nicht aber für Neuware das sind immer 2 Jahre.
 
Sicher dürfen Händler waren zurück kommend aus dem Widerruf als Neuware verkaufen. Das sieht das Gesetz zum widerruf vor. Sofern diese eben auch Neuwertig sind. Egal wie man das persönlich sehen mag.
 
Moin,
interessante Diskussion zu diesem Thema. Fakt ist, meiner wurde vorher auf jeden Fall mal geöffnet und war im Betrieb. Ich habe mittlerweile auch das Servie Menü öffnen können. Dort steht die Angabe "BL Time Hour".

20201213-003451-1.jpg


Ist "BL Time Hour" die bisher gelaufene Zeit des Monitors? Würde ich so sehen...

Danke für eure Meinung.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das BL steht für Backlight.
 
Okay. Und hoch sollte die Zeit bei einem neuen Gerät sein? Ich hätte ja gesagt, max. 1 Stunde...
 
Na ja bei einem neuen Gerät erwarte ich 0 Stunden. Am Ende musst du entscheiden ob du Widerrufen willst oder nicht. Ich kann nur für mich sprechen aber wenn ich etwas neu kaufe erwarte ich, dass es kein Rückläufer ist der beim Kunde schon ausgepackt war und ggf. in Betrieb war.
 
emme schrieb:
Dort steht die Angabe "BL Time Hour".

Na los, lass mal die Katze aus dem Sack: Wieviel ist er denn jetzt gelaufen?
 
@Frank Drebin

Waren 3h. Warum OP das Bild gelöscht hat keine Ahnung...
 
Frank Drebin schrieb:
Na los, lass mal die Katze aus dem Sack: Wieviel ist er denn jetzt gelaufen?
Es waren 3 Stunden.

Cool Master schrieb:
@Frank Drebin

Waren 3h. Warum OP das Bild gelöscht hat keine Ahnung...
Gelöscht? Ist mir gar nicht aufgefallen und war keine Absicht. Ist nun wieder da. ;-)

Also 1 Stunde hätte ich erwartet, aber 3? Find ich etwas viel. ABer das erklärt, dass das Ding auf jeden Fall mal aufgemacht wurde und in Betrieb war.
 
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Und zusätzlich dazu habe ich nun auch noch einen Pixelfehler gefunden...Der ist zwar oben rechts in der Ecke, aber er ist da. Und das bei solch einem (teuren) Gerät darf eigentlich nicht sein.

Ich glaube, ich werde mal den Händler kontaktieren und das Ding zurückschicken müssen...

Oder was würdet ihr machen?
 
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