„eine richtige Balance zwischen dem Kampf gegen Verletzungen des Rechts auf geistiges Eigentum und den Rechten auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz“
Da gibt es doch nicht groß etwas zu balancieren. Privatsphäre und Datenschutz sind Grundrechte. Es gibt aber kein Grundrecht auf erfolgreiche kommerzielle Vermarktung von Eigentum.
Da Grundrechte automatisch alle Wirtschaftsinteressen überwiegen, ist der Fall klar. Die Rechteverwerter müssen sich bei der Vermarktung ihrer Produkte auf Geschäftsmodelle konzentrieren, die in einer Welt mit freier, unkontrollierter, anonymer, weltumspannender Kommunikation funktionieren können.
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Nur weil die Rechteverwerter sich ausrechnen, dass man unter anderen Umständen vielleicht noch mehr Geld verdienen könnte, [darf] man doch nicht elementare Freiheitsrechte opfern.