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Ärger mit Gigaybte RMA- Mainboard Defekt und züruckgekommen Defekt...
Vielfach wickeln Händler Garantiefälle über den Hersteller ab. Das ist dann aber reine Kulanz der Händler. Sie können ebenso direkt an den Hersteller verweisen.
Vielfach wickeln Händler Garantiefälle über den Hersteller ab. Das ist dann aber reine Kulanz der Händler. Sie können ebenso direkt an den Hersteller verweisen.
Wenn die Garantie nur noch zwischen Hersteller und Händler besteht (was heutzutage der Normalfall ist), kann der Händler eben nicht mehr so an den Hersteller verweisen. Ob er die Garantie dann an den Endkunden weitergibt ist eine andere Sache...
Um das nochmal klarzustellen: Garantie ist eine freiwillige Leistung, da gibt es kein "der muss 2 Reparaturversuche machen" oder eine Frist setzen. Nach 22 Monaten ist man auch aus der Gewährleistung raus (die Beweislastumkehr ist in jedem Fall da, es sei denn, der Verkäufer ist kulant), bleibt nur noch Garantie.
Ist schon klar. Aber wenn Garantie vom Hersteller beworben wird, dann muss diese doch auch gewährt werden. Kann ja nicht sein das dieses dann im Einzelfall entscheiden wird.
Muss sogar meine Aussage weiter vorne korrigieren hiermit.
Der Händler wäre es wenn es ein Gewährleistungsfall wäre...
Also bei einem Defekt welcher von Anfang an da war...
Kann man sich schwer vorstellen bei dem Vorfall hier. Immerhin müsste man nach der Nutzungsdauer nachweisen daß der Fehler von Anfang an da wäre..
Somit kann das auch als Garantie Fall vom Händler an den Hersteller weitergereicht werden... nachweislich kennen wir den Schriftverkehr vom TE nicht und daher auch nicht als was es abgewickelt wurde.
Was Fakt ist es wurde eine Reparatur durchgeführt und wenn danach der Fehler weiter da ist... ist man bei dem der die Reparatur durchgeführt hat dran... der Händler würde den Weg nur verkomplizieren.
Und btw... auch die freiwillige Leistung Garantie sagt nicht aus das ein Hersteller sie ganz freiwillig streichen kann und nichts macht. Was für konkrete Fälle dagegen sprechen steht sicher in einem Paragraphen oder einem Gerichtsurteil..
Um das nochmal klarzustellen: Garantie ist eine freiwillige Leistung, da gibt es kein "der muss 2 Reparaturversuche machen" oder eine Frist setzen. Nach 22 Monaten ist man auch aus der Gewährleistung raus (die Beweislastumkehr ist in jedem Fall da, es sei denn, der Verkäufer ist kulant), bleibt nur noch Garantie.
So Mainboard zurückgekommen angeblich OK. Verbaut in ein 100% funktionierende System VGA Fehler obwohl die Graka ist in Ordnung. Mittelweile ist die Gewahrleistung abgelaufen aber es funktioniert noch nicht. Was kann ich jetzt tun? Anwalt holen? Gigabyte schickt es zurück angeblich OK was es nicht ist(habe sogar per USB Flashback neu geflashed hat auch nichts geholfen)
Das Mainboard ist seit Juli Defekt!
Ich vermute dass die PCI-E Port ist Defekt!