Ah meine IP wurde auf einer Seite gespeichert!

Anfechtung des Vertrag gemäß § 119 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 KSchG
Widerruf gemäß § 355 b BGB

So ein Geschäft ist nicht rechtens, selbst wenn es auf Schriftgrösse 72 auf der Seite steht. Als Kaufmann habe ich die Grundlagen gelernt, wie ein Vertrag zustande kommt. Schonmal gar nicht so.

/Edit : Selbst WENN es auf Schriftgrösse 72 stehen würde, kann man den Vertrag anfechten.

Ich rufe morgen mal meinen Ex-Schwiegervater , auch nen Anwalt der sich unter anderem mit so einem non-sense rumplagt, an, der möchte sich dazu mal äussern, aber meines Wissens, geht das überhaupt nicht. Betrug 1a.

Vielleicht weiss ich morgen mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Estragon,
wo siehst du hier Freunde der Absockerseite? Nur weil nicht alle den gleichen Mist hinterherrufen und sagen man könne das ganz getrost alles auf die leichte Schulter nehmen? Nur weil viele Leute im Internet mit ihrem Pseudo Fachwissen und ein paar nachgeplapperten Sätzen glänzen, klicken heutzutage die Kiddies auf alles was blinkt und leuchtet. Wird schon nichts passieren, sind sowieso alles Abzockerseiten die Geld haben wollen. Und aufspüren können die mich doch sowieso nicht, im Internet ist ja alles frei und man ist anonym unterwegs. Diese Seifenblase zerplatzt spätestens dann, wenn der erste Brief von einem Anwalt ins Haus flattert und man den nichtsahnenden Eltern Rede und Anwort stehen muss. Ein gesundes Maß an Misstrauen ist gerade im Internet unerlässlich. Und Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Da hat es gerade hier in Deutschland in letzter Zeit Urteile gegeben, da schlackert man mit den Ohren.

Ich habe nie behauptet das alles legal ist was dort auf der Seite passiert. Jedoch bin ich der Meinung, daß jemand der auch nur ein bischen seinen Verstand benutzt und nicht blind in der Gegend rumsurft, den Preis hätte sehen müssen. Zumal dieser ja auch noch in den AGB steht, die einem per Mail zugesandt werden und die man später auch nocht als gelesen bestätigen muss. Die Leute müssen endlichmal lernen etwas bewusster im Internet unterwegs zu sein. Auf der Strasse unterschreiben sie ja auch nicht jeden Wisch der ihnen unter die Nase gehalten wird.

Aber zumindest etwas hat dieser Thread hier bewirkt, der Threadersteller hat sich ein paar Gedanken gemacht, vielleicht ein paar Nächte unruhig geschlafen und wird bestimmt beim nächsten Mal die Seite genauer anschauen, bevor er wieder irgendwo raufklickt.

Ach ja, das nicht alle davon überzeugt sind, daß man so einfach aus der Sache rauskommt, beweist dieser Text, den ich im Pro7 Forum gefunden habe.
Ich habe gerade eben mit Dezernat 36 beim LKA NI gesprochen. Ein Staatsanwalt Lewandrowski hat sich der Aussage nach, diese Seite bereits angeschaut und gesagt, dass diese Site rechtlich bedenklich ist. Er sagt aber auch, dass die Betreiber sich in einer rechtlichen Grauzone befindet und man nicht eindeutig sagen kann, wer bei einem Zivilprozess gewinnen würde. Er vermutet aber, dass die Betreiber den Zuschlag erhalten würden.
Am Besten wäre, wenn alle Strafanzeige wegen betruges erstatten würden. Bei einer gewissen Anzahl, wären die zuständigen Strafverfolgungsorgane gezwungen, sich die Betreiber und deren Sites anzuschauen und dann eventuell sogar zu verbieten.

Da ich selbst darauf reingefallen bin ((lebenserwartung.de)(schön blöd), werde ich erstmal abwarten und auf die zweite bis dritte Mahnung warten. Der Gerichtliche Mahnbescheid zieht im Endeffekt ungefähr die Verdoppelung der Kosten nach sich.
 
Hi Stewi, erwähnte ich bereits.

http://www.prosieben.de/lifestyle_ma...ff5615f840105a

Das Thema ist auf jeden Fall Grau. Aber damit kommt man nicht durch.
Keineswegs.

Angenehme Nachtruhe Euch allen.

/Edit : Mit Deinen Aussagen gebe ich Dir aber vollkommen Recht. Oder soll ich jetzt hier auf OK klicken ? ;)
Stimmt schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also laut André ist das Betrug und zahlen sollte man lieber nicht, erst bevor es zum gerichtlichen Vorfall wird, da sich sonst die Kosten ziemlic steigern. Naja, ich warte dann auch mal son Mahnbescheid ab, hatte ja noch nie einen bekommen :D .......


ok, hab ich kein Problem mit :cool_alt: .
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry André,
aber ich glaube kaum das du die fachliche Qualifikation hast, um das abschliessend zu beurteilen. Soweit ich mich erinner hast du keine juristische Ausbildung, und da du selbst sagst das die sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen, halte ich deine Aussage für unangemessen. Es gibt viele Urteile, gerade in jüngster Zeit, die sich mit gesundem Menschenverstand scheinbar nicht nachvollziehen lassen. Und da es in diesem Fall auch noch zu keiner gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, kann man Aussagen wie, "Aber damit kommt man nicht durch. Keineswegs", eher in die Tonne treten. Selbst ein Anwalt kann dir nicht immer vorher sagen wie eine Gerichtsverhandlung ausgeht, das hängt teilweise auch von den Richtern ab, Gesetze und Paragraphen bieten immer einen gewissen Spielraum.

Ausserdem muss man unterscheiden zwischen Leuten die nicht zahlen wollen weil angeblich die Leistung nicht erbracht wurde (wissenschaftlicher Test), und Leuten die nicht zahlen wollen, weil sie angeblich nichts von den Kosten gesehen haben. Bei Letzteren muss man dann auch noch eine Unterscheidung treffen, weil einige sich vorsätzlich unter falschem Namen angemeldet haben, um sich gleich im Vorwege die Dienstleistung zu erschleichen. Das Gericht wird entscheiden müssen.

Ich persönlich glaube auch eher nicht, daß es zu einer Anklage kommen wird. Aber das ist meine Meinung, die ich hier nicht, wie einige Andere, als Tatsache und allmächtiges Wort hinschreibe. Um zu schreiben, "da passiert auf keinen Fall etwas", fehlt mir nicht nur das juristische Fachwissen, sondern auch der Glaube, der Glaube an die deutsche Rechtsprechung, die in letzter Zeit wie schon oben angeführt, doch seltsame Wege geht.
Wenn man eine Entscheidung treffen muss (zahlen oder nicht zahlen) dann ist es immer besser wenn man alle Möglichkeiten in Betracht zieht. Und viele der hier schreibenden sehen es als Tatsache an, daß es zu keiner Gerichtsverhandlung kommen wird, aber die Möglichkeit besteht. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist sollte man diese nicht ignorieren.

@]KiLLeR[,
laut André ist es Betrug, laut dem Seitenbetreiber ist aber alles rechtens. Welche Gründe hast du André mehr zu glauben als dem Seitenbetreiber? Du kennst offensichtlich beide nicht.
 
Stewi schrieb:
Estragon,
wo siehst du hier Freunde der Absockerseite? Nur weil nicht alle den gleichen Mist hinterherrufen und sagen man könne das ganz getrost alles auf die leichte Schulter nehmen?

So etwas sollte man natürlich nicht auf die leichte Schulter nehmen, sich aber auch nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen und sofort zahlen. Es gibt genügend Möglichkeiten, sich seriös zu informieren, etwa bei der Verbraucherzentrale. Mir sind an deinen Beiträgen solche Formulierungen wie

Wenn ich mir vorsätzlich unter gefälschten Namen eine Dienstleistung erschleiche, um daraus einen Vermögensvorteil zu erzielen, dann kann man glaube ich von Betrug sprechen.

aufgestoßen, mit denen du dich vorsichtig ausgedrückt sehr weit aus dem Fenster lehnst. Die relevaten Gesetze wurden in Diskussion ja genannt und auch begründet, warum sie hier zutreffen, der kommerzielle Charakter muss halt klar und unmissverständlich aus dem Anbebot hervorgehen, was wegen des Layouts der Seite nicht gegeben ist. Zum anderen sind die Abzockerseiten ja nicht Neues, und meines Wissens ist bisher kein Anbieter solcher dubiosen Anbebote bis zum gerichtlichen Mahnbescheid gegangen, weil sie genau wissen, dass sie die Gesetze gegen sich haben. Grundsätzlich hat ein Anbieter sehr weitgehende Informationspflichten, siehe etwa

http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r70.html

Wenn der Anbieter auf Preise Bezug nimmt, müssen diese klar und unzweideutig ausgewiesen werden. Darüber hinaus muss angegeben werden, ob Steuern und Versandkosten in den Preisen enthalten sind.

Für kommerzielle Anbieter gelten weiterreichende Informationspflichten. Entsprechende Angebote müssen deutlich als kommerzielle zu erkennen sein, der Anbieter muss klar identifizierbar sein. Erlaubte Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen ebenfalls klar als solche erkennbar und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme leicht zugänglich sein. Das selbe gilt für erlaubte Preisausschreiben und Gewinnspiele und die damit verbundenen Teilnahmebedingungen.

Stewi schrieb:
Ach ja, das nicht alle davon überzeugt sind, daß man so einfach aus der Sache rauskommt, beweist dieser Text, den ich im Pro7 Forum gefunden habe.

Ein Staatsanwalt, der sich zu den Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses äußert und Rechtsberatung gibt? Besonders glaubwürdig ist das nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Stewi !

Danke. Sicherlich habe ich keine fachliche Qualifikation / Ausbildung im Rechtswesen.
Ich habe heute Abend den Verlauf des Threads an meinen Ex-Schwiegervater geschickt.

Es ist non-sense. Auch in seinen Augen. Bin da aber echt kein Semi-Pro in solchen Sachen.
Ich betrachte diese Sache auch nicht Juristisch, dann wäre ich ja so bekloppt & hätte dies studiert. ;)

Hier liegt ganz klar ein Betrugsversuch vor, wie in so vielen Fällen.
Wir haben nicht nur diese Lücke im Rechtssystem, keine Bange.

Aber auch toll, Deine fachlichen Beiträge dazu zu lesen. Interessant.
Somit verabschiede ich mich aus diesem Thread. Lasst gut Ding Weile sein !

Papier ist Geduldig. Und es wird nichts passieren.

Mal bei den Cops angerufen & mal nach geharkt ? Es wird nix passieren.
 
Hi André,
sorry war nicht gegen dich persönlich, da hätte ich gewiss auch viele andere nehmen können die in diesem Thread geschrieben haben. Nur du hattest als einer der Letzten gepostet und da passte das gerade so schön. ;) Also nochmal, es war nicht gegen dich persönlich gemeint. Falls du das so verstanden hast, dann tut es mir Leid.
Polizisten kannst du im Übrigen alles Mögliche fragen, die mögen etwas näher am Gesetzestext stehen als unsereiner, aber die haben auch nicht Jura studiert. Da musst du schon jemanden von der Kripo erwischen der tagtäglich damit zu tun hat, und selbst dann kann er dir auch nur seine persönliche Einschätzung mitteilen. Ob sich diese dann vor Gericht bewahrheitet steht auf einem anderen Blatt.

Mein Anliegen in diesem Thread ist eigentlich ein ganz anderes. Viele junge Menschen surfen durchs Internet und haben völlig ihr Unrechtsbewusstsein verloren, weil ihnen dauernd von irgendwelchen Leuten erzählt wird, daß nichts passieren kann. Es gibt aber auch durchaus Seiten, die Kostenpflichtige Dienste anbieten, und das zu Recht. Wie sollen diese jungen Menschen jetzt unterscheiden wann sie bezahlen müssen, und wann nicht. Wenn ihnen von überall immer nur gesagt wird, das sind alles Abzocker, da brauchst du nicht bezahlen. Viele übernehmen einfach die Sprüche und wissen gar nicht wovon sie reden und um welche Feinheiten es dabei geht. Sie plappern einfach das nach, was sie in anderen Foren gelesen haben, ohne auch nur das Geringste belegen zu können. Sie sehen die Gefahr nicht, nämlich das es doch einmal jemanden geben kann, der sie vor Gericht zieht. Die "Absockerseiten" verfeinern ihre Techniken am laufenden Band, kaum jemand kennt sich in der Gesetzeslage wirklich aus. Ich denke man muss die Leute einfach ein bischen sensibilisieren, um solchen Seiten die Kundschaft schon im Vorwege zu nehmen. Denn wenn man mit etwas mehr Bedacht und offenen Augen durchs Internet surft kann man sich eine Menge Ärger ersparen.
 
Um dem ganzen Durcheinander die Spitze zu nehmen. Worum geht`s hier eigentlich?

Da hat einer (und wie auf einigen Seiten zu verfolgen anscheinend noch eine ganze Menge anderer) einen Test gemacht und sieht sich jetzt einer Zahlungsaufforderung ausgesetzt.

Da hilft es nichts, die Betreiber dieser Seite zu beschimpfen und sich Halbwissen aus Foren zusammen zu suchen. Schön beschrieben hat das Stewi, dass man sich wunderbar in solch eine Sache hineinsteigern kann. Da wird nach Betrug geschrieen und "die können mir nichts", "sollen sie doch versuchen" und all so einen Quark.

Die Unbedarftheit, mit der einige anscheinend im Internet surfen und ohne zu überlegen auf alles klicken, was sich bewegt, ist schon erschreckend. Bisher war mir immer vollkommen unklar, wie solche Geschäftemacher ihr Geld verdienen. Jetzt weiß ich es.

Das hilft aber dem betroffenen hier nicht wirklich weiter. Aus meiner Sicht besteht keine Zahlungsverpflichtung. Ein Abomodell für eine einmal abgerufene Leistung? Sehr seltsam. Dazu die Zahlungsverpflichtung in den AGB versteckt, die eh kaum ein Mensch liest. Dies ist eindeutig eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers im Sinne des §307 BGB. Überraschend ist diese Klausel auch (§305c BGB). Ergo aus meiner Sicht keine Zahlungsverpflichtung.

Mahnen können die wie wild. Reagieren muss man jedoch erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid. Das Geschäftsmodell dieser Firma wird aber darauf angelegt sein, dass sie die zahlungswilligen Nutzer abkassieren und sich nicht weiter um den Rest scheren. Machen 20T diesen Test und zahlen davon nur 10% haben sie schon ein hübsches Sümmchen verdient.

Verstehen kann ich natürlich, wenn man sich ob "offizieller" Schreiben in rüdem Ton eingeschüchtert fühlt. Bei großer Unsicherheit sind die Verbraucherschutzzentralen ein guter Anlaufpunkt, die im ersten Schreckmoment weiter helfen. Wer anwaltlichen Rat zur Hand hat, kann natürlich auch den in Anspruch nehmen. Abstand nehmen sollte man aber von Hörensagen und dem bekannten "Ein Bekannter kennt einen, der Anwalt ist...blabla".

Wenigstens hoffe ich, dass solche Fälle zu einem Problembewußtsein führen.

MfG Critique
 
Zurück
Oben