André
Banned
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- Sep. 2002
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- 1.634
Anfechtung des Vertrag gemäß § 119 BGB
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 KSchG
Widerruf gemäß § 355 b BGB
So ein Geschäft ist nicht rechtens, selbst wenn es auf Schriftgrösse 72 auf der Seite steht. Als Kaufmann habe ich die Grundlagen gelernt, wie ein Vertrag zustande kommt. Schonmal gar nicht so.
/Edit : Selbst WENN es auf Schriftgrösse 72 stehen würde, kann man den Vertrag anfechten.
Ich rufe morgen mal meinen Ex-Schwiegervater , auch nen Anwalt der sich unter anderem mit so einem non-sense rumplagt, an, der möchte sich dazu mal äussern, aber meines Wissens, geht das überhaupt nicht. Betrug 1a.
Vielleicht weiss ich morgen mehr.
Rücktritt gemäß §§ 5e, 6 KSchG
Widerruf gemäß § 355 b BGB
So ein Geschäft ist nicht rechtens, selbst wenn es auf Schriftgrösse 72 auf der Seite steht. Als Kaufmann habe ich die Grundlagen gelernt, wie ein Vertrag zustande kommt. Schonmal gar nicht so.
/Edit : Selbst WENN es auf Schriftgrösse 72 stehen würde, kann man den Vertrag anfechten.
Ich rufe morgen mal meinen Ex-Schwiegervater , auch nen Anwalt der sich unter anderem mit so einem non-sense rumplagt, an, der möchte sich dazu mal äussern, aber meines Wissens, geht das überhaupt nicht. Betrug 1a.
Vielleicht weiss ich morgen mehr.
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