Akku explodiert, was tun?

lasthope1995

Lieutenant
Registriert
Dez. 2011
Beiträge
589
Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Topic dafür.

Der Handyakku von meiner Freundin ist gerade einfach wortwörtlich explodiert.
Er hat im Boden einen Schaden hinterlassen. (Siehe Bilder)
Sie hat zum Glück gemerkt dass das Handy überhitzte und hat ihn herausgenommen, sonst hätte alles mögliche passieren können.

Das Handy (Samsung S5 mini) hat zwar keine Garantie mehr, aber der Akku war ein Original Samsung Ersatzakku von Amazon, gekauft vor circa 6 Monaten (auch von Samsung auf Amazon verkauft worden).

Ich wollte fragen, ob sich das was rechtlich machen lässt?
Der Boden ist immerhin dauerhaft geschädigt (in einer Mietwohnung), und es hätte ja noch mehr passieren können.

Vielen Dank für eure Hilfe

Bilder:
18452629_1561140177243590_1620137740_o.jpg18452122_1561140023910272_993287946_o.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Samsung, Vermieter u. gegebenenfalls Versicherung oder Anwalt kontaktieren
 
Erstmal bekommst du das Geld für den Akku von Amazon wieder.

Für den Rest sehe ich schwarz bzw. bedeutet Aufwand und Vorleistung.

Wenn es denn überhaupt ein original Teil ist.

Vielleicht reagiert Samsung ja.
 
Ich hab gerade mal geschaut und nicht auf die schnelle keinen Ersatzakku für das Gerät bei Amazon selber gefunden. Marketplace Händer und ne Fälschung?
 
aranax schrieb:
Ich hab gerade mal geschaut und nicht auf die schnelle keinen Ersatzakku für das Gerät bei Amazon selber gefunden. Marketplace Händer und ne Fälschung?

Selbst Amazon hat ja schon unwissentlich Fälschungen verschickt. Beim Handyersatzteilemarkt glaube ich gar nichts mehr.
 
Rechtschutzversicherung? Selbst ohne würde ich hier u. U. zu einem Anwalt gehen, könnte ich das nicht selbst juristisch bewerkstelligen (was du wohl nicht kannst, sonst wäre der Thread hier nicht vorhanden).
 
lasthope1995 schrieb:
der Akku war ein Original Samsung Ersatzakku von Amazon, gekauft vor circa 6 Monaten (auch von Samsung auf Amazon verkauft worden).
Sehr wahrscheinlich nicht, außerdem wäre es auch egal wenn die Abwicklung und Lieferung über Amazon ging, da dann die Waren der Händler alle durcheinandergemischt werden, man also überhaupt nicht mehr nachvollziehen kann wer den fraglichen Akku am Amazonlager angeliefert hat. Außerdem ist das "von Samsung" nicht der Hinweis auf den Verkäufer, sondern den (angeblichen) Hersteller des Produktes, was leider auch gerne verwechselt wird. Angeblich, weil gerade Marktplätze wie die von Amazon und eBay die Tummelplätze für gefakte Waren sind und es fast unmöglich sein dürfte dort solche viel gefälschten Artikel überhaupt als Originale zu bekommen, erst recht nicht wenn sie zum Schnäppchenpreis angeboten werden.
 
Ist das jetzt das Problem des Kunden wenn der Händler wissentlich oder unwissentlich einen nicht-originalen Akku geliefert hat, obwohl er einen originalen Akku verkauft hat?
 
Das 1. Bild sah aus wie PVC...
Und wenn, Amazon wird höchstens den Betrag gutschreiben und Samsung sich im Zweifel rausreden, dass eventuell es kein Original Akku war bzw. von einem authorisiertem Händler.
 
Auch bei PVC zahlt die Hausrat nicht (verklebt).

Ist aber sowieso immer noch die Frage ob Mietwohnung oder Eigentum
 
Zwecks der Schäden am Boden würde ich die Privathaftpflichtversicherung kontaktieren. Die ist normalerweise der erste Ansprechpartner, wenn man Schäden an fremden Eigentum verursacht hat.

Wenn die Haftpflicht den Fall übernimmt, dann wird diese als Teil der Regulierung wahrscheinlich auch prüfen, ob rechtliche Mittel gegenüber Hersteller / Lieferanten sinnvoll sind (denn wenn die den Schaden übernehmen müssen, ist das auch im Interesse der Versicherung).
 
Halte uns bitte auf dem laufenden wie die Sache ausgeht, mich interessiert es sehr.
 
Idon schrieb:
Ist das jetzt das Problem des Kunden wenn der Händler wissentlich oder unwissentlich einen nicht-originalen Akku geliefert hat, obwohl er einen originalen Akku verkauft hat?
Natürlich, oder erwartest Du ernsthaft mit dem Kauf eines Plagiats so gut gestellt zu sein wie mit dem eines Originals?
 
Wenn der Kunde meint ein Original zu erwerben, zum Beispiel weil es als Original verkauft wird und auch der Preis üblich für ein Original ist, dann würde ich das nicht nur erwarten, sondern recht problemlos durchsetzen.

Wobei natürlich auch Nachmach-Akkus nicht explodieren dürfen.

In jedem Fall wäre mein Ansprechpartner aber natürlich der Händler und u. U. der Hersteller des Akkus.
 
Das ist ein Fall für die Gebäudeversicherung des Vermieters.
In der Gefahr Feuer ist Explosion mitversichert.

Der Mieter wird hier nicht in Regress genommen.
Stichwort: Teilungsabkommen Mieterregress
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.
Also ich habe mit meinem Professor für Rechtsvorlesungen gesprochen (der während der Vorlesung viel Spaß an dem Fall hatte), hat mir gesagt wie ich vorgehen soll.
Ich soll mir zuerst vom Amazon Händler nochmals bestätigen dass es sich um einen Original Samsung Akku handelt. (Hab ihn angeschrieben und nachgefragt, der Artikel wurde direkt rausgenommen und es kam keine Antwort. Aber im Titel des Artikels stand beim Kauf Original, sollte also reichen).
Als nächstes Samsung einen Brief schrieben mit dem Amazon Kaufbeleg und den Bilden im Anhang.

Wenn wir Glück haben meldet sich ein Anwalt von Samsung.

Also mal abwarten.
 
Und warum rät dir der Dozent nicht gleichzeitig gegen Amazon bzw. den Händler (Marketplace?) vorzugehen?
 
Zurück
Oben