[h=2]Keine Hardwarebindung der OEM-Lizenzen in Deutschland[/h] Im
Endbenutzer-Lizenzvertrag erwähnt Microsoft nochmals eindeutig die Bindung von OEM-Versionen an die Hardware, schränkt dies jedoch speziell im Hinblick auf Deutschland und einige weitere Länder ein, in denen landesspezifische Regelungen gelten. Den Abschnitt „
4. Übertragung.“ leitet Microsoft wie folgt ein:
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software als Verbraucher in Deutschland oder in einem unter (aka.ms/transfer) aufgeführten Land erworben haben. In diesem Fall muss die Übertragung der Software an einen Dritten und des Nutzungsrechts dem anwendbaren Recht entsprechen.
Während also in den USA und anderen Ländern OEM-Lizenzen von Windows 10 nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden und nur zusammen mit PC mit dem sie ausgeliefert wurden an andere verkauft werden dürfen (für die dann ebenfalls die Hardwarebindung gilt), können Nutzer in Deutschland ihre zusammen mit einem PC erworbenen OEM-Lizenzen auf andere Geräte übertragen beziehungsweise im Rahmen der rechtlichen Vorgaben veräußern.
Faktisch spielt es hierzulande also keine Rolle, dass eine OEM-Lizenz nach dem kostenloses Upgrade auf Windows 10
weiterhin eine OEM-Lizenz ist – eine Hardwarebindung besteht nicht.
Für die teureren Retail-Lizenzen gilt unabhängig vom Land das Recht, sie auf ein anderes Gerät zu übertragen. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten ist jedoch nicht gestattet.