" Das Leistungsmerkmal heißt hier
Anonymous Call Rejection (ACR) und unterdrückt Anrufer, die keine Rufnummernübermittlung unterstützen. Es werden also anonyme Anrufer unterdrückt. Die Anrufer werden dann abgewiesen und bekommen je nach Anbieter dafür einen anderen Grund genannt. Bei einigen heißt es dann, dass der angerufene Teilnehmer nicht erreichbar sei, und andere teilen ganz offen mit, dass der angerufene Teilnehmer keine anonymen Anrufer wünsche. Aktiv vermarktet wird dieses Leistungsmerkmal bei den wenigsten. Durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist dies jedoch gesichert. Dort steht in
Paragraph 102 im ersten Absatz (mittlerweile §15 TTDSG):
„Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Rufnummer der Anrufenden an, so müssen Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.“
Möchte man Nummern gesperrt haben, dann sollte man den Mobilfunkanbieter auf jeden Fall aufgrund dieses Paragraphen kontaktieren. Einige Anbieter vermarkten auf der Internetseite nämlich nur aktiv kostenpflichtige Produkte und Leistungen, mit denen man Nummern unterdrücken kann. Diese Services sind dann in manchen Fällen auch kostenpflichtig. Dabei gibt es dann aber auch Unterschiede in den Einstellungen. Bei manchen Anbietern betrifft es zum Beispiel einfach alle anonymen Anbietern, während man bei anderen auch genauere Einstellungen vornehmen kann. Man kann dann zum Beispiel konkrete Nummern oder Vorwahlen sperren.
Wer jedoch nicht über den Anbieter gehen möchte hat natürlich auch noch andere Möglichkeiten. So bieten zum Beispiel viele Handys mittlerweile an, dass man gewisse Nummern blockieren kann. Diese Funktionen variieren jedoch je nach Smartphone. Besitzt das Smartphone eine solche Funktion nicht, dann gibt es einige Apps, die diese Leistung übernehmen.
Das sagen einzelne Mobilfunkanbieter zur Anrufersperre
In den Leistungsbeschreibungen der
Telekom findet sich zum hier beschriebenen Leistungsmerkmal keinerlei Informationen. Hier wird lediglich auf die Rufnummernsperre eingegangen. Auch
Vodafone äußert sich zu diesem Punkt nicht in den AGBs des Mobilfunkbereichs.
In den AGBs von
O2 steht, dass der Kunde beauftragen kann, dass einige Leistungen wie zum Beispiel ankommende Anrufe gesperrt werden. Auch das Sperren von etwaigen Nummerngassen ist möglich. O2 weißt jedoch darauf hin, dass möglicherweise Kosten dafür anfallen können. Diese Kosten kann man in der Preisliste des jeweiligen Tarifs nachlesen. Außerdem steht dort unter dem Punkt „Sperren auf Wunsch des Kunden“ auch:
„Der Kunde wird weiter auf seinen gesetzlichen Anspruch auf unentgeltliche netzseitige Sperrung 1) bestimmter Rufnummernbereiche i.S.d. § 3 Nr. 18a TKG soweit technisch möglich (…) hingewiesen.“
Der Mobilfunkanbieter
Congstar geht immerhin mit einem Satz auf das Sperren von eingehenden Anrufen ein. Dort steht in den Leistungsbeschreibungen für die Congstar Mobilfunktarife:
„Des Weiteren werden Sperren für alle abgehenden Anrufe oder alle ankommenden Anrufe angeboten.“
Aldi Talk ist ein Anbieter, der wie O2 zu
Telefonica gehört. Daher bekommen Kunden hier auch wie bei O2 die Möglichkeit anrufende Nummern zu sperren. Dies ist über den Support möglich. Hier wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass womöglich Kosten anfallen können für diese Leistung. Kunden berichten aber davon, dass diese Sperre kostenlos ist.
Klarmobil weißt in den AGBs auch daraufhin, dass aufgrund des Telekommunikationsgesetzes eine unentgeltliche netzseitige Sperrung für einige Rufnummernbereiche verlangt werden kann.Dies findet man jedoch nur in den AGBs für Postpaid-Tarife. In den AGBs der Prepaid-Tarife steht zu dieser Leistung nichts geschrieben.
Will man dieses Leistungsmerkmal also bei seinem Mobilfunkanbieter in Anspruch nehmen, dann bleibt einem nichts anderes übrig, als sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen. Hier muss man wohl oder übel den Weg über die Kundenhotline gehen. Prinzipiell ist eine solche Sperrung sowohl bei den
Vodafone D2 Tarifen als auch bei den
O2 Flatrates und den
Telekom Handyverträgen möglich.
Rechtliche Regelungen
Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien * (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz – TTDSG)
§ 15 Rufnummernanzeige und -unterdrückung
(1) Bietet der Anbieter eines Sprachkommunikationsdienstes bei Anrufen die Anzeige der Rufnummer der anrufenden Endnutzer an, so müssen anrufende und angerufene Endnutzer die Möglichkeit haben, die Rufnummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Angerufene Endnutzer müssen die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Rufnummernanzeige durch den anrufenden Endnutzer unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen. "
Quelle:
https://www.inside-sim.de/9805/leis...ienst-funktioniert-und-wie-man-ihn-aktiviert/
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