Als Minderjähriger teures Handy im Laden kaufen

Ja sorry ich habe es etwas falsch Formuliert. Sobald die Eltern nicht damit einverstanden waren, können sie den Vertrag als nichtig Erklären. Grundlegend falsch war es allerdings auch nicht.
Wenn die Eltern innerhalb von 2 Wochen nichts sagen, ist der KV allerdings dann auch fest, wie im BGB steht ;)
 
Ich denke es ist ganz entscheidend, wie alt der TE ist. Sollte er unter 16 sein beziehungsweise so jung wirken, könnte es Probleme geben. Ansonsten glaube ich kaum, dass sie einen 16 Jährigen sagen: "Bring lieber deine Mama mit" :D
 
Minderjährig ist minderjährig. Egal ob 16 oder 10 Jahre alt. Wenn der Verkäufer nach Vorschrift handelt, wird er nach einem Ausweis fragen.
 
§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln (Anm.: "Taschengeldparagraph")

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Ergo kann er nach §110 das Smartphone kaufen, wenn ihm das Geld zur eigenen Verfügung überlassen wurde. Allerdings ist bei §110 auch wieder umstritten wie hoch dieser Betrag sein darf, so dass je nach Auslegungssache eine schriftl. Einwilligung nötig sein kann, damit sich der MM/Saturn absichern kann. Denn wenn die einen nach §110 unwirksamen Vertrag abschließen, dann kann dieser von den Eltern im Nachhinein unwirksam gemacht werden, sie müssen also das eventuell schon genutzte Gerät für den vollen Kaufpreis zurücknehmen.
Wie der MM/Saturn da handeln wird ist ungewiss, mit einer schriftl. Willenserklärung ist der Fragende aber auf der sicheren Seite und muss das Smartphone bekommen.
 
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