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alterIWnet illegal?

D

DonMasterChief

Gast
Hallo zusammen!

Sicher haben einige von euch schon mal vom alterIWnet gehört, welches ermöglicht auf Non-Steam-Weise Call of Duty 6 zu genießen.

Meine Frage ist lediglich ob die Nutzung des alterIWnets illegal ist?
 
Aber wieso ist es denn illegal?

Wird nicht lediglich auf die Funktion der Konsole zugegriffen um Dedicated-Servers zu starten?
 
Ich habe zwar keine Ahnung was alterIWnet ist aber

1. sobald es einen Kopierschutz umgeht ist es illegal
2. Konsole + CoD6 = Vac Bann sofern man auf normalen servern spielt
 
Okay, meine Frage wäre dann soweit beantwortet - vielen Danke :)

Kann geschlossen werden!
 
seit wann ist den kopierschutz umgehen illegal? Wenn ich das Produkt auf legale weise erworben habe, kann ich privat damit machen was ich will, mir also auch cracks, mods hacks etc drauf spielen. Zwar kann ich dafür vom online spielen gebannt werden, aber das steht noch mal auf einem anderen Blatt
 
Ich denke das wird ähnlich wie bei der Xbox 360 sein.
Wie das alterIWnet funktioniert weiß ich nicht, aber solange du es nur privat nutzt dürfte es legal sein.
@Gandalf2210: Mit einem gehackten Spiel online gehen ist meistens illegal und dürfte auch strafbar sein, da es gegen geltende Nutzungsbedienungen verstößt.
Ist halt so wie beim Auto: Du darft es nach belieben tunen, ob du aber dann damit noch auf öffentlichen Straßen fahren darft ist wieder eine andere Sache.
 
ich verstoße zwar gegen die nutzungsbedingungen, weshalb ich zwar von EA gesperrt werden kann, aber es ist doch dennoch nicht strafbar, oder irre ich mich da?
 
Doch ist es

Darf ich Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?

Nein! Die §§ 95 a ff. UrhG sehen einen 'Schutz technischer Maßnahmen' vor. Nach § 95 Abs. 1 UrhG dürfen wirksame technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf nicht geknackt werden. Das ist geltendes Recht und wird auch so bleiben. Ich kann mich auch nicht gegenüber dem Musik- oder Filmverleger darauf berufen, dass an sich ja eine Privatkopie zulässig wäre, und von diesem die Möglichkeit verlangen, den Kopierschutz zu überwinden. Die Privatkopie lässt sich gegenüber dem Kopierschutz nicht durchsetzen.

[...]

Was droht mir, wenn ich den Kopierschutz zum ausschließlich eigenen privaten Gebrauch umgehe?
Beispiel: Ich fertige eine Privatkopie einer kopiergeschützten CD oder DVD, um sie auch in meiner Zweitwohnung zu hören oder anzusehen.


Ich muss zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen des Rechtsinhabers befürchten. Strafrechtlich droht mir keine Verfolgung, weil nach der Wertung des Gesetzgebers bei der Umgehung von Kopierschutz zum eigenen privaten Gebrauch ein Strafausschließungsgrund eingreift.

quelle http://www.kopienbrauchenoriginale.de/enid/7f310a9a61a70f020c1a94a8bc80d91d,55a304092d09/5n.html / http://forum.chip.de/digital-video-tv/legal-kopierschutz-fuer-privaten-gebrauch-umgehen-1383712.html

Was für DVDs gilt gilt auch für spiele (Kopierschutz ist Kopierschutz)

Wie weit es verfolgt wird ist eine andere frage
 
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ok, dachte, wenn ich mir eine CD/SPiel gekauft hätte dürfte ich mit ihr Privat machen was ich wollte
(meine jetzt nicht kopieren und an freunde verschenken)
aber gut, man lernt halt nie aus, danke für die Belehrung.
 
So Leute ich will meinen Senf auch noch dazu abgeben! die meisten meiner xfire-Freunde spielen Alteriwnet mit einem originalen Spiel in der ESL. Gabnz einfach weil es viel mehr funktionen gibt. Und wo ist der Kopierschutz bitte umgangen? mit einem normalen Spiel kannst du es auch zocken bloß die Serverfiles austauschen usw. Die Alteriwnet Admins können auch nix dafür das die meisten Leute illegal zocken. Ausserdem wenn es Illegal "wäre" dasnn würde das ganze Projekt schon längst im Müll liegen da IW es schon gesperrt hätte.

MFG
 
Ich kenne wie gesagt alterIWnet nicht aber benötigt man Steam noch wenn man es benutzt(muss steam im hintergrund laufen/muss das spiel über steam gestartet werden)?
 
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden

Kopierschutz umgehen = Illegal

Ich bin gerade den überblick am verlieren :(

http://de.wikipedia.org/wiki/No-CD-Crack

Ob legale Besitzer einer Software einen passenden Crack benutzen dürfen, ist umstritten, da es hier Widersprüche in der Rechtsprechung zum Urheberrecht gibt.
Es ist nach deutschem und österreichischem Urheberrechtsgesetz verboten, „wirksame technische“ Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder dieser Umgehung dienende Programme herzustellen bzw. zu verbreiten.[1] Diese Vorschrift ist jedoch nicht auf Computerprogramme anzuwenden.[2] Die Dekompilierung ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum ausschließlichen Zwecke der Herstellung von Interoperabilität ist legalen Besitzern der Software explizit erlaubt.[3]

OK ich habe den überblick verloren ist wohl auslegungs sache / grauzone ich halte mich da jetzt raus
 
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Ich bin mir auch nicht mehr ganz sicher, aber irgendwie scheint es erlaubt zu sein.
Aber dein letztes Zitat beweist wohl, daß unser Rechtssystem selbst für die Verwirrung sorgt.
Wenn ich dem Richter vorgeführt werde und der mich verurteilen will, frage ich ihn, ob er sich seiner Sache auch ganz sicher ist :D
 
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69c.html

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form

Das würde(sofern es nicht irgendwo relativiert wird) No CD Cracks verbieten(sofern nicht selbst erstellt) da ja teilweise verbreitung eines Programms.
 
Damit kann er Jmd. das Recht erteilen sein Werk zu Vervielfältigung und somit der Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Rechtsinhaber hat oft nicht das Geld und Mittel sein Werk selbst in Massen bereitzustellen, daher sucht er sich einen Publisher.
Hier steht aber nicht, daß er einer Person verbieten kann, sein Werk für private Zwecke zu kopieren oder sonstwas.
Nur diese Person darf andersrum Niemanden beauftragen, das Werk zu Vervielfältigen.
 
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