Amazon Garantie mit Rechnungszettel

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Gast
Hallo,

ich habe eine Frage zu der Garantie und Gewährleistung bei Amazon.
Ich möchte mir demnächst einen gebrauchten Laptop bei Ebay kaufen und mir ist aufgefallen, dass viele ihre Amazon Rechnung mit beilegen, meistens mit dem Hinweis "Garantie bis Datum xy".
Aber wie ist das mit der Garantie? Kann ich einfach mit einer Rechnung, auf der nicht der eigene Name steht, bei Amazon ankommen und ein defektes Produkt reklamieren?
Und wenn ja, wie würde das dann ablaufen? Im eigenen Amazon Account stünde unter "Meine Bestellungen" schließlich nichts.
 
Ich hatte mal einen Fall mit einer defekten Grafikkarte in dem Amazon mir mitgeteilt hat, das die Gewährleistung nur über den Erstkäufer abgewickelt wird.
 
MisterMankind schrieb:
Informier dich erstmal über den Unterschied von Garantie und Gewährleistung...

Mir ist der Unterschied bewusst, aber hat das soviel mit meiner Frage zutun?
Mir geht es nur darum, ob man sich als Käufer mit der Rechnung problemlos an Amazon wenden kann, wenn der Laptop z.B. plötzlich nicht mehr funktioniert.
 
Grundsätzlich kannst du den Artikel schon bei Amazon reklamieren und reparieren lassen.

Vorsicht ist aber dennoch geboten. In den Rücknahmezentren kommen ja täglich Tausende von Artikeln an. Wenn du nun einen Artikel einschickst und die Kollegen beachten nur die beigefügte Rechnung, dann wird eventuell dem alten Eigentümer das Geld zugeschickt.

Auf der Supportseite von Amazon findest du auch deren Reparaturfirmen. Da kannst du den Artikel mit Rechnung auch direkt hinschicken. Leider steht nur auf der sogenannten RMA welche Firma für deinen Artikel zuständig ist. Aber da du ja nicht der Kunde bist, bekommst du auch die RMA nicht über das System.

Aber wenn du mir sagst welche Warengruppe es ist, kann ich Dir sagen welche Reparaturfirma zuständig ist.
 
Wenn du das fragst ist dir der Unterschied eben NICHT bewusst...

Und nein du kannst dich nicht problemlos an Amazon wenden.
 
Nach meiner Erfahrung reicht eine kurze vorherige Rücksprache mit amazon und ggf. eine Abtretungserklärung des ursprünglichen Käufers.
 
Wie gesagt, meine Erfahrung war, das Amazon nach kurzer Rücksprache mir mitgeteilt hat, das ich die über den marketplace erworbene Grafikkarte an den Erstkäufer zurücksenden sollte und er dann die Gewährleistung in Anspruch nehmen könne.
 
Marketplaceartikel sind ja wieder eine ganz andere Hausnummer.
 
Was meinst du mit andere Hausnummer?

Ich habe eine Grafikkarte erworben die ein Privatverkäufer im marketplace angeboten hat. Er hatte diese Karte selber bei Amazon direkt gekauft.

Als sich dann herausstellte das die Karte nicht in Ordnung ist, habe ich erst versucht die Reklamation selber anzustoßen.

Darauf hin gab es dann von Amazon die entsprechende Auskunft. Auch der Hinweis auf Abtretungserklärung des Erstkäufers wurde von Amazon nicht akzeptiert.

Der Privatverkäufer hat dann die Karte fairerweise zurückgenommen und mir den Kaufpreis erstattet.
 
Wenn der Erstkäufer seine Rechte an dich abtritt, dann kannst du diese ggü. dem Verkäufer geltend machen.
Sollte dieser das ausnahmsweise in seinen AGB ausgeschlossen haben, dann bliebe noch Vollmacht vom Erstkäufer, um die Rechte in seinem Namen geltend zu machen.
 
Tja, das Problem ist nur das der Erstkäufer mitspielen muss bei dem Prozedere.
Insbesondere bei Rechte geltend machen in seinem Namen wirds wohl komplizierter.
 
Mopetentreiber schrieb:
Was meinst du mit andere Hausnummer?

Soll heissen, dass es es im marketplace sowohl Händler als auch Privatleute gibt. Hast du es mit einem Privaten zu tun, dann sagt unser Customer Support (ich habe da mal bei den Kollegen nachgefragt), dass man den Artikel problemlos zurückschicken kann wegen Garantie, nur darauf achten, dass man nicht die Rücksendecodes benutzt, die auf der Rechnung stehen, da sonst der ursprüngliche Kunde das Geld erstattet bekommt.
Bei Händlern aus dem marketplace sollte man zunächst dort nachfragen ob es Sonderregelungen gibt.

Dritte Variante sind die sogenannten FBA Artikel. Hier nutzt der Händler nur die Amazon-Seite, lagert und berechnet den Artikel aber in Eigenregie. Hat mit uns dann gar nichts mehr zu tun. Garantiebedingungen gelten dann auch nach dessen Regeln. Amazon ist da komplett aussen vor.
 
@Arakash
Ist mir alles schon klar was du beschrieben hast.
Mir hat der Customer Support aber damals gesagt das ich die Karte an den Erstkäufer zurücksenden muss, obwohl der Erstkäufer sie direkt bei Amazon gekauft hatte, mir die Originalrechnung vorlag und er mir auch eine Abtretungserklärung unterzeichnet hätte.

War diese Auskunft falsch?
 
Wie bei den meisten Supports wirst du beide Auskünfte bekommen, je nachdem wer am anderen Ende sitzt.

Ich habe nochmals nachgefragt, direkt an der Quelle, d.h. einen Manager der sogenannten "Returns"- Abteilung. Also diejenigen, die das Paket als erste öffnen und für die Erstattung oder Ablehnung derselben sorgen. Er sagte ganz klar, auch Artikel mit fremder Rechnung werden bearbeitet. Wichtig ist nur, dass die Garantie noch gilt.
 
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