Garantie ohne Rechnung

Furi schrieb:
Würde ich den Verkäufer kennen, könnte ich mich ja ohnehin an diesen bzgl. Gewährleistung oder Rechnungserhalt wenden.
Wieso kennst Du den Verkäufer nicht?
 
@Mustis Kann der Käufer den Nachweis anders, als über den Kaufbeleg führen (z.B. Erscheinungsdatum innerhalb der Garantiefrist) kann sich der Verkäufer nicht auf seine formelle Voraussetzung "Her mit dem Kassenbeleg, sonst keine Ansprüche" berufen.
Kaufvertrag und Garantievertrag sind zwei unterschiedliche Dinge, insbesondere wenn die Garantie vom Hersteller übernommen wird.
 
Acdcrocker schrieb:
Kaufvertrag und Garantievertrag sind zwei unterschiedliche Dinge, insbesondere wenn die Garantie vom Hersteller übernommen wird.
Richtig, sind aber zumindest in dem Fall gekoppelt, ergo selbes Datum.
Acdcrocker schrieb:
Kann der Käufer den Nachweis anders, als über den Kaufbeleg führen (z.B. Erscheinungsdatum innerhalb der Garantiefrist) kann sich der Verkäufer nicht auf seine formelle Voraussetzung "Her mit dem Kassenbeleg, sonst keine Ansprüche" berufen.
Das steht wo? in 443 BGB nicht. Und es macht auch Sinn, weil man so gleichzeitig prüft ob der Anspruchsteller auch wirklich Inhaber eines Gerätes und damit berechtigt ist und nicht nur einen Namen kennt. Deswegen Quittung = "Garantieurkunde". Ohne Urkunde keine Leistung auch wenn der Theorie nach der Garantiezeitraum noch nicht unterschritten sein kann, da das nun mal allein keine Berechtigung nachweist.
 
@Mustis
Und es macht auch Sinn, weil man so gleichzeitig prüft ob der Anspruchsteller auch wirklich Inhaber eines Gerätes und damit berechtigt ist und nicht nur einen Namen kennt.
Wenn er das Gerät in seinem Eigentum hat, erübrigt sich doch diese Frage.
Nun, es kommt eben darauf an, wie genau die Garantie ausgestaltet ist. Grundsätzlich ist die Garantie wie jeder andere Anspruch übertragbar, insbesondere wenn der Garantiegeber die Garantie an das Produkt und nicht an die Person des Käufers bindet, was häufig der Fall ist.
Und dann gilt o.g.
 
Ja aber woher soll den der Hersteller wissen, ob der Anspruchsteller überhaupt ein Gerät hat? Darum gehts doch! Nur weil ich dahin schreibe/anrufe habe ich doch nicht nachgewiesen, dass ich ein Gerät habe und damit anspruchsberechtigt bin. Fotos sagen nix aus, kann ich irgendwo besorgt/gemacht haben. Alternativ nehmen viele Hersteller noch die Seriennummer. Aber eines von beiden muss da sein als Nachweis und nachweispflichtig bei einer Garantie ist immer der Käufer.

Ansonsten lege bitte dar, aus welcher gesetzlichen Grundlage bei Garantie nicht auf einen Kaufnachweis (aka Quittung/Seriennummer) bestanden werden kann.
 
Naja, der Hersteller schickt ja selten einfach ein Gerät zum Austausch hinaus, ohne das alte Gerät geprüft zu haben. Von daher besteht diese Gefahr nicht.
Weiterhin habe ich nun schon mehrmals ausgeführt, dass der Käufer nachweispflichtig ist. Kann er den Nachweis auf andere Weise führen, dürfen ihm aber nicht die Rechte aus der Garantie verweigert werden.

Das ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, folgt aber aus Sinn und Zweck des § 443 BGB.
 
Ja dann sachmal aus wie er das machen soll ohne Quittung und Seriennummer... Der Hersteller wird sich sicher nicht groß bewegen, warum sollte er? Das bedeutet für ihn Kosten. Zumal man problemlos eine Quittung bekommen kann und darauf auch ein Recht hat. Warum man dann einen anderen Weg gehen soll, erschließt sich nicht.
 
Der Kaufnachweis zeigt auch das man das Produkt rechtmäßig erworben hat

Das was Acdcrocker schreibt kann man gerne lesen, wenn man nichts anderes gerade zutun hat
Praktisch gesehen überhaupt keine Relevanz
Ansonsten schlagen ich vor dass @Acdcrocker dem TE rechtlich vertritt, weil er ja so sicher ist, dass man keinen Kaufnachweis benötigt

Viel Spass
 
@Ribery88 @Mustis
Wie gesagt, ihr könnt gerne eine andere Auffassung vertreten.
Oder ihr lest euch wenn euch ganz langweilig ist, einmal einen einschlägigen Kommentar zum BGB durch.
 
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Brauche ich nicht da wie gesagt keine Relevanz für deine Ausführung herrscht
 
xpower ashx schrieb:
Schreib denen eine E-Mail wegen Garantie, beschreibst den Fehler und gut.
Ich hab ja weiter oben von Willkür zu diesem Thema weiter oben gesprochen. Mit dem Vertriebssupport hatte ich schon meine eigenen Erfahrungen. Teilweise kennen entweder die MA ihre eigenen Produkte nicht, oder versuchen sich herauszureden.

Ribery88 schrieb:
Welcher Hersteller ist es denn?[...]
Yardforce.

Ribery88 schrieb:
Etliche Hersteller gewähren die Herstellergarantie nur auf dem Erstkäufer
Das, was ich zitiert habe, sind eben die Garantiebedingungen. Ich sehe hier nix von "Erstkäufer".

Ribery88 schrieb:
Etliche Hersteller gewähren die Herstellergarantie nur auf dem Erstkäufer

Allerdings nicht rückwirkend als Anmerkung
Und exakt darauf wollte ich hinaus. Jetzt lesen die Hersteller / Vertriebe hier gerne mit und könnten so die Bedingungen -rückwirkend - anpassen. Wie sollte ich das dann Beweisen? Website / Ausdruck / Sicherung könnte ich ja selbst manipuliert haben und eine ausgedruckte Garantiekarte / Garantiebedingungen schickt der Hersteller offensichtlich nicht mit.


Holt schrieb:
Wieso kennst Du den Verkäufer nicht?
Gebrauchtkauf. Wie oben schon geschrieben, steht in den Garantiebedingungen ja nichts davon, dass die Garantie nur für Erstkäufer gilt.

Mustis schrieb:
[...] Und es macht auch Sinn, weil man so gleichzeitig prüft ob der Anspruchsteller auch wirklich Inhaber eines Gerätes und damit berechtigt ist und nicht nur einen Namen kennt. Deswegen Quittung = "Garantieurkunde". [...]
Acdcrocker schrieb:
@Mustis
Wenn er das Gerät in seinem Eigentum hat, erübrigt sich doch diese Frage.
Nun, es kommt eben darauf an, wie genau die Garantie ausgestaltet ist. Grundsätzlich ist die Garantie wie jeder andere Anspruch übertragbar, insbesondere wenn der Garantiegeber die Garantie an das Produkt und nicht an die Person des Käufers bindet, was häufig der Fall ist.
Und dann gilt o.g.
Könnte ja trotzdem geklaut sein, würde ich z.B. als Hersteller argumentieren (kommt bei der Produktgruppe auch häufig vor), wie @Ribery88 richtig sagt:

Ribery88 schrieb:
Der Kaufnachweis zeigt auch das man das Produkt rechtmäßig erworben hat[...]

Ribery88 schrieb:
Ansonsten schlagen ich vor dass @Acdcrocker dem TE rechtlich vertritt, weil er ja so sicher ist, dass man keinen Kaufnachweis benötigt
Dass das hier keine Rechtsberatung ist, ist ja klar, wie bei allen anderen Themen auch. Aber wenn man sich anschaut, wie schnell sich der Thread hier entwickelt, scheint das Thema, oder genauer gesagt: Die Garantiebedingungen ja doch nicht ganz so eindeutig zu sein, bzw. er hat es bislang versäumt, klare Bedingungen zu schaffen. Genau deswegen ist es ja schön, dass es eine Diskussion gibt. Wäre es so einfach zu beantworten, mach ich doch keinen Thread auf, googlen kann ich selbst :)
Die Frage ist ja nur, ist das gut für den Kunden oder eher für den Hersteller?
 
Was ist den unklar? Du kannst jederzeit ne Quittung beantragen, ergo hast du immer einen Kaufnachweis.
Acdcrocker schrieb:
Oder ihr lest euch wenn euch ganz langweilig ist, einmal einen einschlägigen Kommentar zum BGB durch.
Warum zu ganzen BGB? Weil du nicht weißt, welche Paragrafen relevant sind?
 
@Mustis Oder man zieht eine Diskussion auf eine persönliche Ebene. Wie gesagt, ich habe kein Problem damit, wenn ihr eine andere Auffassung vertretet.:D
 
Wo werde ich persönlich? Ich frage, weil eine Kommentierung des BGB zu lesen nicht zielführend ist... Warum sollte ich Kommentare zu tausenden für das Thema irrelevante Paragrafen lesen?
 
Ich z.b. hatte ein Dark Power Pro 11 von einen Bekannten das defekt war. Hatte keinerlei Kaufbeleg, Rechnung oder sonstwas zu bieten ausser der Seriennummer des Gerätes. Er wollte es wegschmeissen. Da habe ich mir gedacht, da 5Jahre Garantie drauf sind, ich versuche mein Glück. Ich habe BQ angeschrieben und sie haben nur anhand der Seriennummer das NT getauscht. Musste nur das defekte zur Prüfung einschicken. Evtl versuchst du es auf diesem Weg
 
Acdcrocker schrieb:
Wenn er das Gerät in seinem Eigentum hat
Dann fragen wir mal so:
Woher weiß der Hersteller denn, dass das Gerät Eigentum des Garantienehmers ist und nicht nur in seinem Besitz (Unterschied).

Vielleicht hat er das Ding ja gefunden oder (ganz extrem) geklaut?

Ich frag mich, was dagegen spricht, sich den Kaufbeleg vom ursprünglichen Verkäufer zu besorgen - oder eben beim Hersteller nachzufragen, wie es auf der HP auch steht...?
 
@Tinkerton Den Kontakt zum Garantiegeber, würde ich auch suchen. Weiterhin ist es ratsam einen Kaufnachweis zu haben, bzw. sich zu besorgen. Und das habe ich oben auch mehrmals verdeutlicht.
 
Acdcrocker schrieb:
@Furi Ich meinte damit den Garantiegeber, sry. Also in der Regel den Hersteller.

Und da gibt es z.B. große Unternehmen, bei denen die Garantie ab Herstellungsdatum gilt, nicht ab Kaufdatum.
 
Und was soll die Quittung beweisen, ich kann diese auch für Hehlerware ausstellen oder mir gleich selbst schreiben. Zumal oft genug keine Seriennummer auf Rechnungen/Quittungen vermerkt ist.
 
Es dürfte unbillig anzunehmen sein, jeder Nachweis sei die Folge einer Straftat.

@Acdcrocker hat durchaus Recht, dass es Möglichkeiten gibt, die vom Standardweg abweichen. Wie erfolgreich diese sind hängt vom Übermittler ab, aber auch vom jeweiligen Empfänger - individuell und auf die Unternehmenspolitik bezogen.

Interessant ist das zum Beispiel bei den Produkten, die weniger lange auf dem Markt sind, als die Garantiezeit versprochen wurde.
 
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