Amazon gebrauchte Ware zurücksenden

Lapuslazius

Ensign
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Hallo computerbase.de

ich habe gestern meine Gamingmaus (~80€) bekommen, diese liegt mir einfach nicht.

Daher möchte ich sie nun zurückschicken, ich habe sie auf Rechnung gekauft und noch nicht bezahlt.

Aufgepackt ist sie ja bereits zum testen.

Meine Frage nun, darf ich diese Maus nun einfach wieder innerhalb von 14 Tagen verpacken und an Amazon zurückschicken, oder darf man nur original verpackte Ware zurücksenden?
Wenn ja, kommen dann noch Gebühren auf mich zu?

Gruß
 
ohmotzky schrieb:
Du kannst Amazon eine mail senden und einen Retoureschein anfordern.

Kann ich dies auch im Onlinerücksendebereich machen?
 
Das geht im Onlinebereich, da kannst du deine Bestellung stornieren und retournieren.

Kosten kommen auf dich keine Weiteren zu, wenn die Ware in Ordnung ist.
 
jos! schrieb:
Das geht im Onlinebereich, da kannst du deine Bestellung stornieren und retournieren.

Kosten kommen auf dich keine Weiteren zu, wenn die Ware in Ordnung ist.


Sie ist in einem sehr gutem Zustand nur wie gesagt nicht mehr ungeöffnet da ich sie getestet habe.
 
Zum Thema zurücksenden habe ich auch eine Frage. Mein Bruder hat sich am Donnerstag vergangene Woche ein Handy von Amazon gekauft. Dies liegt ihm aber nicht und er möchte das zurücksenden. (Finde ich gut, besser jetzt als erst in 2 Wochen...) Jetzt hat er aber bemerkt, dass die beim Kauf aufgetragene abziehbare Display-folie des Geräts wohl etwas in mitleidenschaft gezogen wurde. (Ein dicker Knick ist drin! Sieht irgendwie komisch aus).

Kann er es trotzdem zurücksenden? Oder sollte er die Folie einfach weglassen?
 
Bin ich froh das ich kein Online Geschäft habe.....
 
Offtopic: Ob ich nun Online zurück schicke oder stationär mich nur beraten lasse, alle haben ihre Vor,- und Nachteile.
 
Generell könnt ihr erstmal alles innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, egal wie es aussieht.
bei zu starken gebrauchsspuren kann der Händler allerdings einen Wertersatz fordern, welcher bis zu 100% vom Kaufpreis betragen kann.

Beschädigte Verpackungen kann man beim Öffnen und Testen nicht verhindern.
--> Amazon wird euch das ganze Geld zurück geben, die sind da eh sehr sehr kulant.
 
Packts wieder ein und schicnt es zurück. Ihr müsstest "wenn" überhaupt etwas befürchten wenn wirkliche Gebrauchsspuren drauf zu sehen wären. Also Kratzer, Biegungen und was noch alles. Aber eine umgeknickte Displayfolie oder geöffnete Verpackung tut der Sache nix. Also bedenkenlos alles einpacken und zurück schicken.
 
Das Wesen des Fernabsatzes ist ja, dass der Käufer den Kaufgegenstand erst ansehen und ausprobieren kann, wenn er geliefert wurde. Im Regelfall schickt man die Ware in Originalverpackung wieder retour und erhält sein Geld zurück. Man beachte Produkte, die hiervon ausgenommen sind, und auch, dass man sorgsam mit der Ware umzugehen hat.

Amazon ist bezüglich Rücksendungen sehr kulant, trotzdem sollte man davon absehen z.B. die Verpackung beim Öffnen in Fetzen zu reissen, oder das Ausprobieren zu übertreiben, in dem man z.B. ein IP67 Smartphone aus dem Fenster wirft ;)
 
Winterday schrieb:
Das Wesen des Fernabsatzes ist ja, dass der Käufer den Kaufgegenstand erst ansehen und ausprobieren kann, wenn er geliefert wurde. .....

Ausprobieren...... das ist der Knackpunkt!
Viele Käufer verwechseln ganz gerne bewusst oder unbewusst Ausprobieren mit Tagelang Benutzen :mad:

Ein Online Kauf ist ein Kauf und kein Kauf auf Probe. Man kann diese Kaufvertrag zwar Widerrufen, aber muss damit rechnen das man IMHO zu Recht Ärger bekommt.
Leider ist Amazon da viel zu Kulant in meinen Augen

Jeder hat heute die Möglichkeit sich ausreichend vor dem Kauf eine Ware im Internet zu Informieren, sei es in Tests oder in Foren oder gar bei Bekannten oder Freunden.

Ich bestelle extrem viel im Internet und die Rücklaufqoute liegt maximal bei 1% und das meist auch nur dann wenn defintiv falsche Infos zu der Ware hinterlegt waren.
Ich weiß das es Leute gibt da geht bestimmt 50% wieder zurück. Ich Persönlich finde es eine Frechheit. Aber nun gut.

Das Fernabsatzgesetz wurde zum Schutz des Käufers ins Leben gerufen, damit er nicht vom Verkäufer so einfach verarscht werden kann, und nicht um die Händler auszunutzen. Jedes Paket was zurück geht erzeugt Kosten und Wertverust, oder will jemand "Gebrauchte Ware" als neu Kaufen???!!
Im Prinzip heißt es ja "Die Ware wie im Laden zu Anzuschauen und zu Testen"
Anschauen ja, und in welchen Laden kann man ein Gerät auf Herz und Nieren vorher Ausprobieren??......
Und ein Handy bei den dem sich Praktisch schon die Schutzfolie ablöst ist einfach benutzt worden!
 
und?

Bei Klamotten Funktioniert es doch auch (Zalando hat ne Widerruf Quote von 50%)
um die Onlinehändler muss man sich keine Sorgen machen.

Gerade die Bedienung kann man schlecht anhand von Testberichten ableiten.
und ein Handy bei dem die Schutzfolie beschädigt ist, ist ausgepackt worden, also ganz normal...
 
Eine sich ablösende Folie ist aber kein Wertverlust. Die zu ersetzen liegt im Cent Bereich.
Auch ist es nicht gebraucht nur weil es ausgepackt und eingeschaltet wurde. Es wird im Normalfall auch wieder als neu verkauft.

Im laden gibt es Ausstellungsgeräte die man testen kann. Folglich darf ich es beim Versand auch auspacken einschalten und testen.
Nur Gebrauchsspuren sollte man vermeiden.
 
florian. schrieb:
und?

Bei Klamotten Funktioniert es doch auch (Zalando hat ne Widerruf Quote von 50%)
um die Onlinehändler muss man sich keine Sorgen machen.

Nöö, muss man nicht, Zarlando schreibt nämlich allen anschien nach immer noch Rote Zahlen !!

Wobei das bei Klamotten eine ganze andere Hausnummer ist. Ob jemand mal eine Jeans anprobiert hat ist auch kein Thema, ich kann mir die Hose ja anschauen ob alles OK ist wenn ich sie dann danach bekomme, bei einen Technischen Gerät sieht das alles schon anderst aus.

florian. schrieb:
Gerade die Bedienung kann man schlecht anhand von Testberichten ableiten...

Ach was, komm schon, was gibt es denn da für Überraschungen?! Gerade der Handybereich ist komplett durchleuchet, und auch die Bedienung ist heute keine Überraschung, und irgendeiner im Bekanntenkreis hat doch eh das gleich Handy, sei mal ehrlich.

florian. schrieb:
und ein Handy bei dem die Schutzfolie beschädigt ist, ist ausgepackt worden, also ganz normal...

Normal,.....

ja "Normal" wenn man es benutzt hat, nicht aber wenn man es Auspackt und mal damit 10 Minuten probiert.....






WhiteShark schrieb:
Eine sich ablösende Folie ist aber kein Wertverlust. Die zu ersetzen liegt im Cent Bereich.
Auch ist es nicht gebraucht nur weil es ausgepackt und eingeschaltet wurde. Es wird im Normalfall auch wieder als neu verkauft.

Wer soll die Folie denn ersetzten?
Sämtliche Tütchen im Paket sind aufgerissen. usw
Defacto ist das Gerät nicht mehr neu! bzw als Neu zu verkaufen. Ich Wette alle die das als normal ansehen würden selber aber kein Gerät kaufen wo in der Kiste nix mehr Original verpackt ist.
Es fängst schon mal damit an das jemand den Akku ausgetauscht haben kann (Ja, so Leute gibt es zu genüge!) oder irgendwas sonst mit dem Gerät nicht in Ordnung ist usw. Allein Deshalb würde ich so eine Ware nicht abnehmen und meist geht auch genau deshalb so ware zu Verminderten Preis als B-Ware über die Theke weil eben niemand ausschließen kann das alles OK ist.

Auch im Computerbereich laufen "Tolle" Dinge, da werden CPUs bestellt, übertaket usw und wenn es nicht so Toll ist dann geht es halt wieder zurück, "dem Gesetz sei Dank"


WhiteShark schrieb:
Im laden gibt es Ausstellungsgeräte die man testen kann. Folglich darf ich es beim Versand auch auspacken einschalten und testen.

ja ja. Und wenn es Autos bestellen könnte würde man auch mal 1 Woche die Karre über die Autobahn und Co Blasen um sie zu Testen, und dann wieder zurück schicken, denn beim Händler um die Ecke darf man ja auch ne Probefahrt machen.....

Ist halt ein Unterschied ob ein Händler 1 ! Vorführgerät hat welches er evtl. sogar noch vom Hersteller gestellt bekommt oder Kunden 800 Vorführer wieder zurück schicken....

Und dann gibt es noch das Wort "Anstand" soll aber heute recht unbekannt geworden sein....
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Silica: Das ist nunmal Geschäftsrisiko. Wenn ich deartiges nicht will muss ich halt lokal vertreten sein. Gut dann bekomm ich andere Probleme, aber zumindest hat der Kunde dann kein Widerrufsrecht. Das es gewisse extreme Kunden gibt ist überall so. So läuft nunmal das Geschäft. Gleich aber allen den Anstand abzusprechen weil die von ihrem Widerrufsrecht im gesetzlichen Rahmen gebrauch machen ist äußerst fragwürdig.
 
@Silica
Brauch ich ein 500€ gerät oder reicht mir ein 200€ Gerät? Da bestell ich natürlich beide und teste.
oder Kopfhörer, Tut es der 100€ Sony oder gönn ich mir doch den 200€ beyerdynamic?
gibt genug beispiele.

oder wie hier beim TE, ob die Maus mir liegt, kann ich nur sagen wenn ich sie mal 1-2 Tage benutzt habe.

anhand von Produktbildern/Testberichten kann man das ganze eben relativ schlecht abschätzen.
im Fachhandel (Discounter ist ja wieder was anderes) kann man das ding mal anfassen, im Onlinehandel nicht.
und genau dafür ist das Widerrufsrecht da.
 
Zuletzt bearbeitet:
My Name Nobody schrieb:
Gleich aber allen den Anstand abzusprechen weil die von ihrem Widerrufsrecht im gesetzlichen Rahmen gebrauch machen ist äußerst fragwürdig.

Überhaubt nicht, ich spreche auch nicht von von den Fällen wo man sich mal Tatsächlich vergriffen hat und am Ende die Ware noch nicht mal angerührt hat, ich sprech von den "Testkanidaten" die meinen das Fernabsatzgesetz zu ihren Gunsten hinzubiegen und sich dann noch im recht fühlen (Nur weil am Ende manche Händler sehr Kulant sind) und deshalb schreibe ich "Anstand"
Ist es natürlich nicht verboten das zu tun aber ob man es unbedingt so zu muss, ist, um deine Worte zu benutzen:
äußerst fragwürdig....


florian. schrieb:
oder wie hier beim TE, ob die Maus mir liegt, kann ich nur sagen wenn ich sie mal 1-2 Tage benutzt habe.

Ich wiederhole mich da nur ungern, genau dafür ist eben der Widerruf nicht eingeführt worden.
Er wurde zum Schutze des Kunden vor Schwarze Händler Schafe ins Leben gerufen!
Im Laden stehst du auch nicht 2 Tage lang und testest die Maus auf Herz und Nieren.
Aber gut, das Gesetz ist wie leider so viele Gesetze hier im Lade, etwas Schwammig ausgelegt worden, aber Ziel war das ganz sicher so nicht.
 
also im Fachhandel kann man die Meisten Produkte Komplett ausgepackt anfassen und mal damit "Rumspielen"
Das der Onlinehänder keine Vorführgeräte verschicken will, ist sein Problem...

--> so wie du das gesetzt auslegst muss es nicht richtig sein, also verteufel doch bitte nicht andere, die es anders auslegen ;)
 
Silica schrieb:
Ist es natürlich nicht verboten das zu tun aber ob man es unbedingt so zu muss, ist, um deine Worte zu benutzen:
äußerst fragwürdig....

Was genau hat das mit fragwürdig zu tun, das jemand seine Rechte in Anspruch nimmt? Ich mein es ist ja nicht so das der Onlinehandel machtlos ist. Er hat auch Möglichkeiten sich zu wehren.
 
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