Amazon Marketplace Bestellung; Bestellverlauf zweifelhaft

Nein, man kann nicht wirklich verstehen, was Du meinst. Du wendest Dich Minuten nach dem Kauf an Amazon. Wegen vermuteten Unrechtmäßigkeiten.

Es ist ein Fehler in der Preisauszeichnung geschehen. Was immer passieren kann. Niemanden ist ein Schaden entstanden. Wenige Stunde nach der Bestellung ist das geklärt worden. Solche Dinge passieren einfach und sind kein Grund da ein Fass auf zu machen.
 
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Ich verstehe schon, was er meint. Gerade als Betroffener fühlt man sich von solchen Vorgängen schonmal ins Unrecht gesetzt. Dagegen hilft oft aber schon, sich klarzumachen, dass die meisten Verkäufer nicht viel davon haben dürften, absichtlich so vorzugehen - sie wollen schließlich etwas verkaufen und wären sonst streng genommen doch keine Verkäufer mehr.
 
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BlubbsDE schrieb:
Es ist ein Fehler in der Preisauszeichnung geschehen. Was immer passieren kann. Niemanden ist ein Schaden entstanden. Wenige Stunde nach der Bestellung ist das geklärt worden. Solche Dinge passieren einfach und sind kein Grund da ein Fass auf zu machen.

Mooooooooooooooooment....
Gegen fehlerhafte Preisauszeichnung und co. kann der Händler vorgehen und den Auftrag nicht annehmen bzw. stornieren. Mit der (vermutlich automatisierten) Versandbestätigung und diesem dämlichen Satz aus #1 ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.

Der Vertrag wurde vom Händler also explizit bestätigt. Das automatisiert zu machen birgt einfach ein gewisses Risiko, das muss der Händler als Kaufmann wissen.

Unabhängig davon ob der Account gehackt wurde oder nicht, der Händler hat durch seinen Automatismus den Vertrag akzeptiert. Genau aus diesem Grund schicken eigentlich alle Händler erstmal nur Bestellbestätigungen und keine Auftragsbestätigungen.

Im Prinzip hast du volle handhabe gegen den Händler. Du könntest eine Frist von 14 Tagen zur Erfüllung setzen, bei Nichterfüllung innerhalb der Frist könntest du den Kühlschrank(?) woanders kaufen und dem Amazon-Händler die Differenz als Belastungsanzeige in Rechung stellen.

Ich verwende hier aber explizit den Konjunktiv, da das angebliche Hacken des Accounts vor Gericht vermutlich zu Gunsten des Händlers ausgelegt wird, sofern nachweisbar. Anderseits stellt sich die Frage wieso ein Amazon-Konto Hack zu einer DPD Sendungsnummer führen kann. Der Händler hätte hier noch einschreiten können, hat sich aber wohl für einen Automatismus entschieden.

Ich will jetzt nicht sagen dass man da jetzt nachtreten sollte, aber vielleicht sollte man dem Händler mal erklären dass er da rechtlich ziemlichen Unsinn betreibt.
 
Die Annahme eines Angebotes (woraufhin an sich natürlich ein Vertrag zustandekommt, das ist schon richtig) ist noch nicht die Bestätigung eines an sich anfechtbaren Rechtsgeschäfts. Dann würde es ja das Institut der Anfechtung nirgendwo Anwendung finden können.

Wenn jemand tatsächlich gehackt wurde, sieht die Sache nochmal anders aus: streng genommen muss er dann nicht einmal anfechten.
 
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Sehr gut argumentiert @Droitteur , ich schließe mich Deinen Ausführungen an.

Darüber hinaus möchte ich noch erwähnen, dass in Fällen wie diesem die Händler, bei denen ein Fehler unterlaufen ist oder die gehackt wurden, selbst die Leidtragenden sind, und nicht nur der Käufer.
Ein Händler, der den angegebenen Preis nicht einhalten kann, zieht sich regelmäßig den Unmut des Käufers zu und verliert ggf Kunden. Als "Lockangebot" ist eine solche Vorgehensweise ungeeignet.

Darüber hinaus möchte ich alle Leser dazu auffordern, es zu unterlassen, aus Fehlern anderer noch Kapital schlagen zu wollen. Und zwar ganz unabhängig davon, ob dies rechtlich möglich wäre. Ein ganz klein wenig Menschlichkeit kann man sich auch im 21. Jahrhundert noch bewahren.
 
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Vielen Dank :)

Damit ich nicht abgestraft werde, hin und wieder nur "Vielen Dank" zu schreiben, obwohl es doch jetzt den Daumen hoch gibt^^, will ich noch darauf hinweisen, dass insbesondere "Als "Lockangebot" ist eine solche Vorgehensweise ungeeignet." perfekt dasjenige zum Ausdruck bringt, was mir am Ende meiner eigenen Argumentation noch gefehlt hat :D
 
dominion1 schrieb:
Darüber hinaus möchte ich alle Leser dazu auffordern, es zu unterlassen, aus Fehlern anderer noch Kapital schlagen zu wollen. Und zwar ganz unabhängig davon, ob dies rechtlich möglich wäre. Ein ganz klein wenig Menschlichkeit kann man sich auch im 21. Jahrhundert noch bewahren.

Chapeau!
Besser hätte ich es nicht in Worte fassen können. :)
 
Der Satz " ein ganz klein wenig Menschlichkeit" im Zusammenhang mit Käufen und ggf. Vertragsrecht zu gebrauchen halte ich für unangebracht. Man kann den Verkaufsprozess mit Sicherheit anders gestalten und eben keine automatisierten Versandinformationen und Trackingnummer versenden, die dann in meinem Fall auch noch schlichtweg falsch sind.
Mal was anderes, deckt die Amazon Garantie nicht auch solche Situationen ab, so das Amazon selber zum ursprünglichen Kaufpreis nachliefert?Zitat:
"Die Amazon A-bis-z-Garantie deckt Zustand und rechtzeitige Lieferung des gekauften Artikels "
 
Warum fragst Du nicht einfach den Amazon Support? Hier wird Dir jeder sagen, warum sollte die A-Z Garantie die Sache abdecken? Es kam kein Kaufvertrag zustande.

Mit Deiner ersten Beschwerde in diesem Fall warst Du doch auch flott mit Deinen Fingern und hast Amazon angeschrieben.
 
Wer gehackt wurde, hat keinen Vertrag geschlossen; also kein Grund gegen die Menschlichkeit. Es gibt demnach auch keinen gekauften Artikel, den Amazon liefern müsste.
 
Wenn sich der Shop nicht gerade ganz blöd anstellt, dann kann der sich auch bei klassischen Preisfehlern relativ geschmeidig aus der Affäre ziehen.

alla:
"es ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen "Fadenscheinigen Grund einfügen" sollte dennoch ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, fechten wir diesen aufgrund eines Irrtums an"
Mit dem Resultat, dass man erstmal vor Gericht das Vorhandensein des Kaufvertrags verhandeln muss und anschließend auch noch vor Gericht klären muss ob die Anfechtung wirksam ist.
In der Regel ist hier der Klageweg nicht Sinnvoll.
 
Das kann man ja erstmal bestreiten und auf Erfüllung des Kaufvertrag pochen sowie auf die rechtsmissbräuchlich inflationäre Anfechtungserklärung und weitere Unterfütterung verweisen.

Gerade als Verbraucher ist es immer klug den gewerblichen Händler möglichst lange und ausführlich seine Argumente bringen zu lassen. Darauf aufbauend kann man dann Lücken und Schwächen suchen und (aus)nutzen.
 
Am besten Monate lang sich gegenseitig Verklagen wegen 80-100 Euro^^
Wenn Ich jeden Rechtlich an den Hals gegangen wäre weil da ne Stornierung Händlerseitig kam könnte Ich mich gleich bei meinem Anwalt im Büro einmieten^^
 
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log11 schrieb:
Der Satz " ein ganz klein wenig Menschlichkeit" im Zusammenhang mit Käufen und ggf. Vertragsrecht zu gebrauchen halte ich für unangebracht.

Ganz im Gegenteil, es gibt fast kein besseres Feld als das Vertragsrecht, für welches meine o.g. Aussage herangezogen werden kann.
Gerade bei Verträgen und Irrtümern oder Fehlern trennt sich ja die Spreu vom Weizen.
Versuche ich, aus einem Fehler eines anderen Kapital zu schlagen, oder gestehe ich der Gegenseite zu, dass auch sie Fehler machen kann, und koste diese nicht zu meinem Vorteil aus...?

Und selbstverständlich bleibt den Händlern aufgrund der reellen Umstände nichts anderes übrig, als automatisierte Mails zu schicken. Darüber muss man erst gar nicht diskutieren.


@florian.
Warum solche Begriffe wie "fadenscheinigen Grund einfügen"?
An solchen Fällen ist nichts fadenscheinig. Es ist ganz einfach ein Fehler gemacht worden. Sei es, dass man sich beim Preis vertippt hat, irrig den Netto-Einkaufspreis angegeben hat, oder sonst etwas.
Kein Händler gibt absichtlich einen falschen Preis an, den er nicht einhalten kann. Er zieht sich damit lediglich den Unmut des Kunden zu, verschlechtert seinen Leumund und bekommt ganz sicher kein Geschäft zustande. Er hat keinerlei Vorteile von einer solchen Handlungsweise, jedoch eine ganze Menge an Nachteilen.


@kwai
Dankeschön!
 
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@dominion1

Das ist ein schwieriges Thema. Ich bin auf der Arbeit (fast ausschließlich B2B) durchaus auch nachgiebig, was mittlerweile auch Unternehmenspolitik ist. Gegenüber Verbrauchern unterstelle ich - zumindest größeren Händlern - zwar nicht immer Absicht, aber doch mangelnde Geschäftskontrolle. Solange diese Händler den Verbraucher also bei anderen Sachen knechten und übervorteilen, beispielsweise bezüglich Gewährleistung und Garantie, finde ich es in Ordnung dort auszugleichen, wo sich eben die Möglichkeit bietet.

Hat man es mit einem redlichen Geschäftspartner zu tun, der vielleicht bereits in der Vergangenheit schon bewiesen hat, dass er an einer vernünftigen Geschäftsbeziehung auf Augenhöhe interessiert ist, sollte das natürlich stets honoriert werden. Ich hatte das vor 10+ Jahren beispielsweise mit KabelBW (mittlerweile nicht mehr, im Gegenteil), letztens aber auch mit KaDeWe.

Zuzustimmen ist deiner Argumentation (in deinem anderen Thread?), dass grundsätzlich ein Miteinander besser ist als ein Gegeneinander. Gleichwohl halte ich das, zumindest auf absehbare Zeit, für einen utopischen Gedanken. Auch deshalb, weil Verbraucher in Deutschland schlicht nicht bereit sind angemessene Preise für angemessenen Service und dafür im Ergebnis faires Verhalten zu zahlen.
 
@Idon

Mir geht es vornehmlich darum, die Leser zu ein klein wenig mehr Verständnis für andere und zu ein klein wenig weniger Eigennützigkeit aufzurufen.

Und zwar egal, ob es nun eine andere Privatperson oder aber ein Händler ist, der dem Leser dabei gegenübersteht. In beiden Fällen stehen hinter dem Vertragspartner Menschen. Auch beim Händler. Und Menschen machen Fehler.

Die Frage ist, möchten wir wirklich eine Gesellschaft, in der jeder die Fehler anderer buchstäblich sucht, um aus ihnen KIapital schlagen zu können und selbst zu profitieren? Müssen wir wirklich auf Kosten anderer so profitabel wie möglich durchs Leben gehen?

Vorliegend hatte der TE seine Zweifel bereits bei der Bestellung, ob dieses Angebot überhaupt so richtig sein könne. Es war preislich deutlich unterhalb aller Mitbewerber angesiedelt. Und es hat sich herausgestellt, dass das Angebot tatsächlich nicht richtig war.
Trotzdem wird darüber nachgedacht, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, den Händler zur Lieferung zu diesem Preis zu zwingen. Was ziemlich sicher bedeuten würde, dass dieser draufzahlt. Dieser Umstand wird jedoch ignoriert, es wird ignoriert, dass nur aufgrund eines menschlichen Fehlers andere für meinen Wunsch, das Gerät zum bestellten Preis zu bekommen, geschädigt werden.

Ich finde es nicht richtig, wenn wir uns weiter gesellschaftlich in Richtung einer Egomanie entwickeln. Unsere Gesetzgebung tut ihr Übriges dazu, doch dessen Erörterung würde hier den Rahmen des Threads sprengen.

Sagen wir einfach ich versuche den Leser dahingehend zu erreichen, sich auch etwas mehr in die Gegenseite einzufühlen. Und nicht nur stur auf den eigenen Vorteil zu blicken. Hans Hartz hat diese Gesellschaftskritik schon vor Ewigkeiten in sein Lied "Die weißen Tauben sind müde" eingegossen. Ich bin bloß eine Taube, die sich noch nicht geschlagen gibt... . ;)
 
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