Gewährleistungsrechte: Gibt es sie beim Second Hand-Kauf?
Ob Kinderwagen, Haushaltsgeräte oder Smartphones: Ware aus zweiter Hand lässt sich besser verkaufen, wenn sie sich noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befindet. Möchten Sie später Gewährleistungsrechte geltend machen, hilft Ihnen der Original-Kaufbeleg recht wenig. Sie als Zweitbesitzer haben keinen Anspruch darauf, zu reklamieren. Die Gewährleistungsansprüche bei einem Kaufvertrag bestehen grundsätzlich nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Ware. Ein Zweitkäufer hat nur einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler, wenn der Händler mit dem Erstkäufer eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen hat. Dies sind dann aber keine gesetzlichen Ansprüche, sondern vertragliche. Eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag könnte beispielsweise lauten: „Veräußert der Käufer die Kaufsache an einen Dritten, darf er ihm die Gewährleistungsrechte abtreten“. Dann müssen Sie als Zweitkäufer aber auch eine entsprechende Abtretungserklärung vom Erstkäufer vorweisen können.