Amazon Warehouse-Artikel bei Ebay wieder (teurer) verkaufen?

theseus

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Hallo,

ich habe einen Monitor im Warehouse gekauft. Das Teil ist soweit Top in Ordnung, hat allerdings einen Pixelfehler, der mich persönlich stört.

Ich kann den Monitor nun zurück schicken oder aber weiterverkaufen. Der Neupreis liegt bei (ab) 499€. Ich habe den Artikel im Warehouse für 279€ gekauft (hatte aber auch noch einen Gutschein von 50€). Also im Grunde ein Schnäppchen.

Ich würde natürlich sagen, dass der Pixelfehler vorhanden ist; außerdem, dass die Rechnung vom 17.03.2017 in Kopie beigelegt wird.


1. Mal angenommen, ich setze das Teil jetzt bei Ebay ein zum Sofortkauf-Preis von 349€ und es wird gekauft. Habe ich dann etwas zu befürchten, da ich es ja günstiger eingekauft habe? Könnte man mir "Bereicherung" oder so etwas vorhalten und hat das rechtliche Konsequenzen?

2. Muss ich explizit erwähnen, dass der Monitor aus dem Warehouse stammt (da vermutlich ja gebraucht, repariert oder benutzt)? Oder reicht es, wenn ich schreibe dass die Rechnung vom 17.03.2017 mit geliefert wird?

Danke und ein schönes Wochenende :)
 
Zu 1. Was sollst Du da befürchten? Es spielt keine Rolle, woher Du das verkaufte Gut hast. Einzig der Steuerbehörde konnte das interessieren.

Zu 2. Auch nein. Aber Du musst ihn schon zu 100% Wahrheitsgemäß beschreiben. Und auch gerade den Pixelfehler beschreiben und zeigen.

Und vorab informieren, ob der Hersteller Garantie auch Zweitkäufern gewährt. Das wird idR ausgeschlossen. Und auch das in der Beschreibung erwähnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du implizierst ja fast so etwas wie eine Verlustpflicht/Gewinnverbot und das gibt es natürlich nicht ;)

Aber Einkaufen um mit Gewinnerziehlungsabsicht zu verkaufen ist Gewerbliches Handeln, trifft in deinem Fall nicht zu, aber wenn du zu oft Neuware verkaufst könnte man dir dies unterstellen und daher würde ich das mit der Rechnung auch etwas neutraler formulieren, "mit knapp 2 Jahren Restgarantie, Rechnung von Amazon liegt bei" Als Zustand dann entweder "neu sonstiges" oder "gebraucht" und natürlich den Pixelfehler erwähnen.
 
Hast du die Amazon-Warehousedeal-Bedingungen in Hinblick auf Garantie und Gewährleistung abgeklärt?
 
Da er als Privatperson auftritt spielt Gewärleistung keine Rolle. Garantie ist ohnehin eine freiwillige Leistung.
 
Ihm wurde hier von anderen geraten beides anzugeben. Deshalb mein Hinweis darauf, ob er das abgeklärt hat.

Weiterhin spielt Gewährleistung natürlich auch bei Privatpersonen eine Rolle und freiwillig sind einmal getroffene Garantieversprechen nicht.
 
Die Amazon Warehouse Deals müssen nicht gebraucht sein, werden aber explizit mit dem Hinweis verkauft das sie gebraucht/b-ware/beschädigt sein können, und wegen diesem Umstand weist Amazon auch darauf hin das keine Herstellergarantie gilt. Amazon bietet aber die vollen 24 Monate Gewährleistung, auch wenn die Ware gebraucht war. Beim Kauf eines bestimmten Artikels erfährst du den allgemeinen Zustand, z.B. "Gebraucht - Sehr gut". Bei Details ist dann aufgeschlüsselt was es mit "sehr gut" auf sich haben kann. Den konkreten Mangel erfährst du dann erst beim auspacken.

Du musst weder den Preis angeben, noch den Verkäufer nennen, aber abgesehen von dem konkreten Mangel solltest du auch nicht verschweigen das es sich um b-ware/gebrauchtware handelt. Sonst kriegst du womöglich nach ein paar Wochen einen defekten Artikel zurück und bist als Verkäufer in der Nachweispflicht. Je nachdem was der Käufer damit angestellt hat könnte Amazon die Erstattung verweigern und schon hast du jede Menge Spaß bei nem Sandwich mit dir als Belag in der Mitte.
 
Idon schrieb:
Ihm wurde hier von anderen geraten beides anzugeben. Deshalb mein Hinweis darauf, ob er das abgeklärt hat.

Weiterhin spielt Gewährleistung natürlich auch bei Privatpersonen eine Rolle und freiwillig sind einmal getroffene Garantieversprechen nicht.

Als Privatperson würde ich Gewährleistung ausschließen. Er kann seine Gewährleistungsansprüche aber an den Käufer abtreten. Oder er garantiert dem Käufer, dass er im Falle eines Falls die Abwicklung mit Amazon übernimmt.
 
Danke, ich kenne die Möglichkeiten, aber der TE kennt sie wohl nicht zwingend, deshalb meine Hinweise...
 
1. Das einzige zu befürchtende wären eventuelle Moralapostel/Neider, da guter Deal.
2. Nein muss du nicht, nur den Pixelfehler auf jeden Fall.

Prinzipiell lässt sich über so was eine Menge Kohle machen.
Solang die Käufer zufrieden sind, sehe ich darin auch keinerlei Problem jeglicher Art.

Übrigens zur Garantie: Du kannst die Garantie erwähnen, aber nicht explizit das die dem Käufer gewährt wird. Den meisten ist das einfach nur eine Auskunft darüber das es sich nicht um einen länger gebrauchten Artikel handelt. Ich habe selbiges schon mal verkauft: Gewährleistungsfall - Neuen Artikel vom Hersteller bekommen und auf Ebay rein, da nicht mehr gebraucht. Genau diese Situation mit angegeben: Käufer war rundum zufrieden.

Wenn neue Garantie bzw Gewährleistung drauf ist, läuft der Artikel nicht mehr unter gebraucht, sondern Neu. Genauer genommen "Vom Hersteller general-überholt". Ist die Gewährleistung angebrochen oder nicht mehr gewährt, dann definitiv gebraucht, ob jetzt ebenfalls "überholt" (vom Verkäufer) steht deiner Formulierung frei.

Nachtrag:
Noch mal nachgeschaut, also Amazon Warehouse ist explizit gebraucht. Also nur eben als Gebraucht angeben reicht. Du kannst aber um den Biet-Preis eventuell zu erhöhen, den genauen Fall erwähnen. Ein richtiges Schnäppchen ist es dann aber nur in sofern das du ein Gerät mit guten Zustand hast. Zum Verkaufen lohnt sich das wiederum nicht. - Ich dachte zunächst unter Warehouse zählt die von mir erwähnte general-überholte Ware - die ist aber gesondert gelistet.

Handelt es sich um einen normalen LCD? Eventuell kannst du den Pixelfehler sogar dauerhaft durch einen zum veralbern einfachen Trick beheben: Mit der Fingerkuppe für einige Sekunde auf die Stelle mit den Pixelfehler drücken. - Das klappt tatsächlich, selbst erlebt. Pixelfehler war beim dritten mal für immer weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
MyNamesPitt schrieb:
1. Das einzige zu befürchtende wären eventuelle Moralapostel/Neider, da guter Deal.
2. Nein muss du nicht, nur den Pixelfehler auf jeden Fall.

Prinzipiell lässt sich über so was eine Menge Kohle machen.
Solang die Käufer zufrieden sind, sehe ich darin auch keinerlei Problem jeglicher Art.

Tja, nur wenn dir dann da das Finanzamt draufkommt bekommst du Probleme. Die haben Tools die automatisch ebay durchsuchen usw.
Entscheidend ist hier: Regelmäßigkeit.

Wenn du jetzt nur einen Monitor mit Gewinn verkaufst egal. Wenn du aber wöchentlich Monitore mit Gewinn bei ebay verkaufen würdest, musst das in deiner Steuererklärung angeben.

Bei nem einmaligen Verkauf aber wie gesagt nicht relevant.
 
Nein eigentlich nicht.
Es gibt gewisse Grenzen bis wann du noch als privater Verkäufer gilts.
Lassen sich irgendwo nachlesen, und unter diesen musst du eben bleiben.
Die sind soweit ich noch weiß, ziemlich hoch angesetzt, also paar hundert im Monat gehen locker.

Ansonsten gibt es noch andere Möglichkeiten, z.B offiziell unter anderen Namen (der Frau o.ä.)
Darüber hinaus halt noch gaaanz andere Wege, aber da bewegen wir uns im klar illegalen Raum.
 
Es gibt Fälle, in denen das Finanzamt bereits bei zwei derartigen Auktionen Gewerbsmäßigkeit unterstellt hat.

Die "anderen Möglichkeiten" nennen sich zum Teil schlicht Steuerstraftaten. Ich persönlich würde ja in Deutschland lieber eine Schule auslöschen als auch nur 1€ beim Finanzamt zu bescheißen, aber da hat wohl jeder eigene Ansichten.
 
Tja, unterstellen können die viel, beweisen leider nichts.

Haben die überhaupt die Befugnis darum zu schnüffeln? Wenn es irgend ein hinreichend Tatverdacht der Steuerhinterziehung gäbe, dann ist das eine Sache für die Polizei. Aber gut, das die Regierung sich nicht an die eigenen Gesetze hält ist ja kein Geheimnis mehr...

Nein, ich würde mich da auch entsprechend informieren und demnach handeln. Illegale Aktivitäten sind Risiko - aufgedeckt und angeklagt werden dann natürlich selbst verschuldet. Übrigens, es lohnt sich tatsächlich bei wirklich größeren/wachsenden Summen über eine Gewerbe-Eröffnung nach zu denken. Hat auch seine Vorteile, - nur dazu muss sich das natürlich wirklich lohnen.

Es gibt Menschen die machen so etwas tatsächlich hauptberuflich. An/Verkauf. Nicht mit Second-Hand im Stil von Tante Emma, sondern genau wie hier in diesen Fall über solche Deals und das dann eben in Massen. Ich habe auch mal eine Reportage gesehen, da haben Leute Zeugs vom Sperrmüll aufgesammelt und erfolgreich verkauft. Also das Geld liegt mehr oder weniger auf der Straße. :p

Ein Kollege hat z.B. auch aus der Dummheit von Menschen LEGAL Kapital geschlagen. - Produkt-Kartons auf Ebay eingestellt. Ganz klar unter der Karton-Rubrik quasi, im Titel sowie in der Beschreibung auch ganz klar angegeben das es sich um einen Karton handelt. Die Leute haben es für teuer Geld gekauft. "Selbst Schuld" meint er. Ebay sieht das ähnlich.

Er gab mir auch einen weiteren Tipp für gute Deals: Einfach nach Rechtschreibfehlern/Tippfehlern Ausschau halten. Die werden natürlich weniger gefunden und die Chance günstig was zu ergattern ist recht hoch. ;)

Jap, was die weniger legalen Dinge betrifft, das muss jeder selber wissen. Da werde ich auch keine Tipps zu geben. Allerdings sehe ich persönlich das mit Steuern weniger schlimm. Ähnlich wie eine Bank aus zu rauben. Einzelne unschuldige privat-Leute abzuziehen finde ich hingegen ganz klar Sauerei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man offensichtlich keine Ahnung hat, sollte man sich vllt. etwas zurückhalten.

Es gibt keine fixen Grenzen und die Sache mit den OVPs kann genau so schnell ins Auge gehen,. Denn eBay findet diese Masche gar nicht so toll und da gibt es auch schon ein par Urteile die die Verkäufer zur Lieferung der OVP samt Inhalt verdonnern.
 
Du solltest übrigens nicht vergessen die tlw. horrenden eBay Gebühren von deinem Gewinn abzuziehen... Da bleibt dann am Ende garnicht mehr so viel über... ;-)
 
MyNamesPitt schrieb:
Die sind soweit ich noch weiß

Aha du weißt es also nicht genau. Da wäre ich dann mal ganz vorsichtig mit solchen Aussagen oder meinen Beitrag nicht als falsch abzutun.

Ich hab lange mit meinen Steuerberater darüber geredet und die Grenze ist ziemlich niedrig angesetzt was "regelmäßig" ist. Und du musst auch als "privater Verkäufer" Gewinne versteuern. Das spielt überhaupt keine Rolle.

Wünsche dann viel Spaß mit dem Finanzamt wenn du solche Aktionen so naiv durchziehst oder so naiv denkst. Den Staat Geld zu klauen ist so ziemlich das schlimmste was man als deutscher Staatsbürger. Da gibts keine Gnade (außer bei Leuten "die noch nicht so lange hier leben" wie wir ja täglich lesen).
 
Zuletzt bearbeitet:
MyNamesPitt schrieb:
Tja, unterstellen können die viel, beweisen leider nichts.

Du hattest noch nicht mit Ermittlern oder gar einer Anklage des Finanzamtes zu tun, richtig? Sobald es einen hinreichenden Verdacht gibt, und der ist schnell geschaffen, bist plötzlich du in der Beweispflicht.

MyNamesPitt schrieb:
Haben die überhaupt die Befugnis darum zu schnüffeln? Wenn es irgend ein hinreichend Tatverdacht der Steuerhinterziehung gäbe, dann ist das eine Sache für die Polizei. Aber gut, das die Regierung sich nicht an die eigenen Gesetze hält ist ja kein Geheimnis mehr...

Zoll etc. sind ebenfalls der Exekutive zugeordnet, genauso wie Finanzermittler. Und selbstverständlich haben die alle nötigen Befugnisse. Mit Politikern hat das überhaupt nichts zu tun, da wurde die letzten Jahrzehnte auch nichts groß geändert.


MyNamesPitt schrieb:
Ich habe auch mal eine Reportage gesehen, da haben Leute Zeugs vom Sperrmüll aufgesammelt und erfolgreich verkauft. Also das Geld liegt mehr oder weniger auf der Straße. :p

Was schlicht gleich mehrere Straftaten sind. Müll ist in aller Regel nicht herrenlos und darf deshalb nicht einfach mitgenommen und schon gar nicht veräußert werden.

MyNamesPitt schrieb:
Jap, was die weniger legalen Dinge betrifft, das muss jeder selber wissen. Da werde ich auch keine Tipps zu geben. Allerdings sehe ich persönlich das mit Steuern weniger schlimm. Ähnlich wie eine Bank aus zu rauben. Einzelne unschuldige privat-Leute abzuziehen finde ich hingegen ganz klar Sauerei.

Da ist es natürlich besser gleich 81 Millionen Menschen auf einmal zu bescheißen, ich verstehe. Dein "Tipp" mit dem Ehepartner war übrigens bereits schon - mindestens - Grauzone, je nach Auslegung. Geh du nur den von dir propagierten Weg weiter. Wir Juristen sind auf Leute wie dich angewiesen. :D


@ tree-snake

Unsinn, die Finanzbehörden hauen auf jeden drauf, egal woher und wie lange im Land. Es gibt auch keinen Promi- oder Reichenbonus.
 
Und wie oben angesprochen da sind die ersten Neider...

Ich habe oben bereits alles ausreichend genug und richtig erläutert. Wenn irgendwer anderer Ansicht ist oder irgendwas nicht verstehen/akzeptieren will und stattdessen nur herum trollt:

Euer Pech.
Ende

Idon schrieb:
Wir Juristen sind auf Leute wie dich angewiesen.
Dir geht es also gar nicht um Gerechtigkeit, sondern nur ums Geld verdienen ja?
Aber hier klug tun und Moralapostel spielen... ja, das hat echt klasse! ;)

tree-snake schrieb:
Den Staat Geld zu klauen ist so ziemlich das schlimmste was man als deutscher Staatsbürger. Da gibts keine Gnade (außer bei Leuten "die noch nicht so lange hier leben" wie wir ja täglich lesen).
Achso, Steuerhinterziehung ist also schlimmer als Vergewaltigung?!
Alles klar, ich habe nichts mehr hinzuzufügen!

Also manche Leute....
 
Zuletzt bearbeitet:
MyNamesPitt schrieb:
Ich habe oben bereits alles ausreichend genug und richtig erläutert.

Du verbreitet hier durch dein brutales Unwissen in Steuerrecht absolute falsche Aussagen. Das Pech hast du und andere Leute die dein Geschwaffel glauben.

Daher die Warnung von mir und anderen. Das du es wohl am eigenen Leib dann mal spüren musst ist mir schon klar aber zieh nicht andere noch mit rein die hoffen hier fachkundige Antworten zu bekommen.

Und mit Kritik und Fehler kannst du wohl auch nicht wirklich umgehen weil du sofort auf Stur und Angriff schaltest.
 
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