Amazon Warehouse-Artikel bei Ebay wieder (teurer) verkaufen?

@ MyNamesPitt

Neidisch wegen einem "Gewinn" von ~70€ abzüglich Aufwand (Auktion erstellen und verwalten, Paket zur Post bringen, Rechtsrisiko)? Du gehst (noch) nicht arbeiten, oder?

Dir scheinen zwei grundlegende Dinge nicht klar zu sein:
1) Die Jurisprudenz kümmert sich um Recht, nicht zwangsweise auch um Gerechtigkeit.
2) Bei Steuervergehen schädigst du 81 Millionen Menschen. Bei einer Vergewaltigung unmittelbar einen Menschen.

Grundsätzlich fände ich es konstruktiv, wenn du auf Sachinhalte eingehen würdest. Schwierig dürfte dir das ja nicht fallen, immerhin "tue" ich laut deiner Auffassung ja nur klug.
 
Ich würde euch bitten wieder zum Thema zurückzufinden. Der juristische Ausflug über Steuerrecht wird dem TE zwar ein Hinweis sein, aber kaum helfen nehm ich an...
 
Idon schrieb:
Grundsätzlich fände ich es konstruktiv, wenn du (...)
Grundsätzlich fände ich es konstruktiv wenn du unsere Kinder in ruhe lassen würdest.
Interessanterweise ist dein Absatz über deine... Ansicht nun plötzlich verschwunden.

Idon schrieb:
Bei Steuervergehen schädigst du 81 Millionen Menschen. Bei einer Vergewaltigung unmittelbar einen Menschen.
Jap, ich würde 80 Millionen menschen um 0,0000000000x Cent prellen, und du fändest eine Vergewaltigung weniger schlimm.
Du willst mit mir wirklich über Moral und andere Werte sprechen?

Idon schrieb:
Die Jurisprudenz kümmert sich
Aber worüber du dich kümmerst durften wir nun verstanden haben.

Und damit würde ich auch dich ebenfalls bitten endlich meine Posts in Ruhe zu lassen und zum Thema zurück zu kommen. Siehe mein letzter Post über die Deklaration als Gebraucht.

Hier wird viel über juristisches Wissen und Unwissen geredet:
Hat denn mal einer von euch konkrete Paragraphen + Vers?

Siehe übrigens hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
Da dürften 4 Monitore pro Monat durchaus zulässig sein.

Formulierungen wie "Gewinn-erzielung" ist stumpfes Juristisches Grauzonen Gewäsch. Jeder der auf Ebay etwas einstellt, ob es privat oder gewerblich ist, hat dabei einen Gewinn als Ziel. Oder werden dort neuerdings Waren verschenkt?

Wie hallo7 schon richtig sagt, dem TE hilft die Streitigkeit kaum.
Ich habe schon mehrere Tipps zur Fragestellung gegeben.

Ein weiterer:
Einfach mal auf ebay und Amazon schauen für was ähnliche Artikel (mit ähnlichen Makel) weggingen, - gute Orientierung. Am besten da am Preis noch mal etwas runter gehen und den Artikel mit Hilfe der Zusatzsachen mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Mich würde übrigens immer noch interessieren ob der TE den Pixelfehler nicht vielleicht mit meinen erwähnten Trick gelöst bekommen hat -> Mehr Erlös beim Verkauf.
 
Ich habe keinen meiner Posts editiert - und ich stehe zu dem, was ich schreibe und geschrieben habe. Generell scheint es dir nicht leicht zu fallen Sach- von Emotionsebene zu trennen. Nur weil ich einen Fakt benenne bedeutet das nicht, dass ich mir dessen Ansicht zu eigen mache.

Gewinnerzielung ist klar definiert. Fraglich ist, ab wann gewerbliches Handeln unterstellt werden kann und unterstellt wird. Hierzu gibt es keine klare gesetzliche Regelung, es gibt Rechtsprechung, es gibt juristische Ansichten (z. B. in Kommentaren und Aufsätzen) und es gibt das Handeln der Finanzverwaltung.


Gerade eben weil auf eBay (und anderen Plattformen) bewusst und unbewusst massiv Steuerbetrug begangen wird, wird dort auch stark kontrolliert. Ich habe auch keine Bauchschmerzen wenn dort jemand alle paar Monate mal einen Artikel verkauft - ich sehe die Probleme eher im Bereich der Produktbeschreibung.
 
Idon schrieb:
Generell scheint es dir nicht leicht zu fallen Sach- von Emotionsebene zu trennen. Nur weil ich einen Fakt benenne bedeutet das nicht, dass ich mir dessen Ansicht zu eigen mache.
Wie den meisten Menschen fällt es dir schwer Fakt von Meinung zu trennen.

Idon schrieb:
Hierzu gibt es keine klare gesetzliche Regelung
Ich dachte dein Wort wäre Gesetz.
Jetzt doch nicht?

Idon schrieb:
Gerade eben weil auf eBay (und anderen Plattformen) bewusst und unbewusst massiv Steuerbetrug begangen wird
Mache ich es automatisch auch oder was?

Idon schrieb:
ich sehe die Probleme eher im Bereich der Produktbeschreibung.
Sind wir wieder beim obigen Thema...
Menschen wie du projektieren ihre eigenen Schwächen auf Andere.

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Wenn mehr Juristen ihre Motivation in Aufklärung und durchsetzen von Gerechtigkeit (die aller, nicht der eigenen) statt in großen-reibach-machen sehen würden, gäbe es weit weniger Probleme in dieser Richtung. Aber wenn die Gesetzgebung schon bewusst schwammig gelegt wurde, wird schon viel im Keim erstickt. Ich denke, nach dem was mittlerweile in die Öffentlichkeit gelangte sollten viele ihre eigenen Ansichten überdenkt und eingesehen haben dass das System an sich schon sehr wackelig ist. Eine Verteidigung des Fragwürdigen deutet schwer auf die Verteidigung der eigenen Person hin. Rückschluss?

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Wie auch immer...
Ich hoffe dem TE ist geholfen.
Scheinbar unmöglich beim Thema zu bleiben.

Ich klinke mich jetzt hier aus.
 
Gesetze sind deshalb "schwammig" formuliert, weil sie auf eine unbestimmte Vielzahl unterschiedlicher Situationen und Fälle angewandt werden sollen und müssen. Der einzige Rückschluss ist, erneut, dass es dir bereits an juristischen Grundlagen mangelt - was dich selbstverständlich nicht davon abhält, finale wertende Aussagen zu treffen.

Gleichwohl fände ich angebracht, wenn du aufzeigen würdest, wo ich deiner Ansicht nach Fakten nicht von Meinungen trennen würde. Oder wie du darauf kommst, dass mein Wort Gesetz wäre.


Was du auf eBay tust oder nicht tust weiß ich nicht. Das ist mir auch völlig egal. Fragwürdig finde ich lediglich, dass du eine derartige Aussage auf dich beziehst.


Warum ich Bedenken bezüglich der Produktbeschreibung habe, habe ich bereits zu Beginn des Threads ausgeführt. Das, was der TE vorhatte hätte ich so nicht umgesetzt und die Ratschläge, die er von Dritten erhalten hat, waren zum Teil ebenso fragwürdig. Du magst das als Schwäche verstanden wissen - allerdings hast du hier bereits ausgiebig dargelegt, wie deine Ansichten qualitativ zu interpretieren sind.
 
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