News Amazon: Zugriff auf digitale Inhalte darf nicht gesperrt werden

Daniel

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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat heute in einem Urteil eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon gekippt. Damit muss der Online-Händler seinen Kunden auch dann noch Zugang zu digitalen Inhalten gewähren, wenn das eigentliche Kundenkonto gesperrt ist.

Zur News: Amazon: Zugriff auf digitale Inhalte darf nicht gesperrt werden
 
Und abgesehen von unüblichem Rücksendeaufkommen?
 
"...bereits gekaufte digitale Inhalte wie Filme, Hörbücher, Musik oder Software erneut herunterzuladen"

Ich weiß ja, dass man dem Kunden von der Formulierung her immer gern digitale Inhalte (Filme, Musik, Software, ...) verkauft.

Aber ist es nicht so, dass einem im Allgemeinen nur Lizenzen zur Nutzung überlassen werden, und die eigentlichen Produkte nicht in den Besitz des Kunden übergehen, nicht dessen Eigentum werden? Dementsprechend enthält Amazon (oder wer sonst immer) dem entsprechenden Kunden doch eigentlich nicht den Zugriff auf dessen Eigentum vor, da es ja eben nicht sein Eigentum ist.

Greift das Urteil daher denn wirklich, dass Amazon den Zugriff auch nach Kontensperrung gestatten muss? Wenn doch nur Lizenzen überlassen werden? Oder begehe ich da jetzt einen Denkfehler?
 
Ambermoon schrieb:
Greift das Urteil daher denn wirklich, dass Amazon den Zugriff auch nach Kontensperrung gestatten muss? Wenn doch nur Lizenzen überlassen werden? Oder begehe ich da jetzt einen Denkfehler?
Was nützt dir die Lizenz, wenn du sie nicht nutzen kannst?
 
Ich muss zugeben, im Neuland-Land nicht mit einem solchen Urteil gerechnet zu haben.

Großes Lob nach Köln!
 
Theoretisch hast du recht, aber praktisch wird dir damit auch die Lizenz entzogen.
Stelle dir vor, du kaufst dir Windows (da ist immer eine Lizenz dabei) und MS schaltet die aktivierungsserver an - was willst du mit der Lizenz?

Das ist aber noch lange nicht alles bei Nutzungslizenzen was mich stört...
 
Die Frage ist ob das in eine Rechtskräftige Entscheidung übergeht. Wenn ja, dann könnte das für Steam unangenehm werden... Die haben ja auch eine ziemliche Freude daran, Nutzerkonten ohne Einspruchsmöglichkeit permanent zu sperren.
 
Was ist mit anderen Diensten wie steam? Da wurden doch mal die Nutzungsbedingungen geändert und man konnte nur zustimmen oder ablehnen -> man wurde ausgesperrt...
 
Zuletzt bearbeitet:
KainerM schrieb:
Die Frage ist ob das in eine Rechtskräftige Entscheidung übergeht. Wenn ja, dann könnte das für Steam unangenehm werden... Die haben ja auch eine ziemliche Freude daran, Nutzerkonten ohne Einspruchsmöglichkeit permanent zu sperren.

Soweit ich weis wirst du idr. nur für gewisse Spiele gesperrt beim Cheaten oder dergleichen.
Oder gibt es auch komplett gesperrte accs für rücksende missbrauch? :D

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Eigentlich muss ich sagen das das Urteil zwar gerecht ist aber ich auch solche Kunden nicht verstehen kann.

Es gibt durchaus Leute die kaufen dinge nur um sie zu Testen oder sie mal in der Hand zu halten.
Manche kaufen dinge machen damit Reviews z.b. auf Youtube und schicken es dann zurück O.o.

Sorry aber für solche Leute habe ich kein Mitleid.
 
Dennoch komisch, dass man (angeblich) keine Vorwarnung erhält. :confused_alt:

Ich meine, wie weiß ich denn, ob mein Rücksendeverhalten "haushaltsüblich" ist? Bei Kleidung, Schuhen etc. gehen bei mir durchaus 50% zurück. Kann ich online halt nicht sehen, ob's mir gut passt.
 
lordZ schrieb:
Ich meine, wie weiß ich denn, ob mein Rücksendeverhalten "haushaltsüblich" ist?

Indem man mit gesundem Menschenverstand handelt und z.B. keine Digitalkamera bestellt, sie eine Woche mit in den Urlaub nimmt und dann zurückschickt, oder Partykleidung für ein Wochenende oder 25 Grafikkarten, alle übertaktet und die behält, die am meisten kann.
 
lordZ schrieb:
Ich meine, wie weiß ich denn, ob mein Rücksendeverhalten "haushaltsüblich" ist? Bei Kleidung, Schuhen etc. gehen bei mir durchaus 50% zurück. Kann ich online halt nicht sehen, ob's mir gut passt.
Kleidung ist was Anderes wegen anprobieren, auch hatte man früher (vor 25 - 30 Jahren) bei Otto oder Quelle so Manches wieder zurückgeschickt (auch wenn es lange keine 50% waren), weil es nicht passte, und da krähte kein Hahn nach. Schuhe hatte ich aber bisher immer im Laden gekauft wegen Anprobieren.

Bei manchen Sachen ist es schon schwer, was Passendes zu finden, denn Slimfit war vor einiger Zeit der Trend und Slimfit heißt Slimfit bei Klappspaten der Marke "1,80 m / 60 kg".


Das Urteil ist zu begrüßen, hoffentlich wird es auch auf andere Händler ausgeweitet.
Am Besten ist immer noch das Kaufen von DRM-freien Artikeln (und physikalischen Datenträgern ohne Onlinezwang), aber für das Prinzip "Vote with yout Wallet" ist das allgemeine Konsumviech zu dumm.
Wer halt Spiele usw. mit Onlinezwang oder Accountbindung kauft, der muss mit rechnen, dass es jederzeit unbenutzbar sein kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
lordZ schrieb:
Dennoch komisch, dass man (angeblich) keine Vorwarnung erhält. :confused_alt:

Ich meine, wie weiß ich denn, ob mein Rücksendeverhalten "haushaltsüblich" ist? Bei Kleidung, Schuhen etc. gehen bei mir durchaus 50% zurück. Kann ich online halt nicht sehen, ob's mir gut passt.

Ich glaube Kleidung ist da noch eher die Ausnahme da die auch besser wieder zu verkaufen ist genauso wie im Einzelhandel oder bei Otto usw.
Zudem du ja immer noch die anderen 50% bezahlst und behältst ^^

jetzt überleg dir mal ich kaufe öfters Peripherie oder andere Hardware. Packe die aus, zieh alle folien ab, spiel damit ein wenig rum und schicke die wieder zurück.
Alleine die Kontrolle von Tastaturen verschlingt ja zeit und Geld damit sie weiterhin verkäuflich sind (auch als neuware) wenn du sie so überhaupt noch verkaufen kannst...
 
Schönes Beispiel:

Wäre nicht genau so ein Beschluss nach TTIP wieder von Amazon zu kippen? Das Schiedsgericht darf sich ja über Landesrecht hinwegsetzen, soweit ich das verstanden habe, oder?
 
Shelung schrieb:
Alleine die Kontrolle von Tastaturen verschlingt ja zeit und Geld damit sie weiterhin verkäuflich sind (auch als neuware) wenn du sie so überhaupt noch verkaufen kannst...

Ich bezweifle das Amazon da kontrolliert. habe mir vor fast 2 Jahren eine HDD bei Amazon gekauft. erst die 6te Funktionierte bei Ankunft. Waren alles Rückläufer, wo der Kunde vermutlich einfach zurückschickte ohne vermerk das Kaputt. Das heißt aber das Amazon da auch nichts kontrolliert.
 
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