News Amazon: Zugriff auf digitale Inhalte darf nicht gesperrt werden

Wäre nicht zulässig, ebenso ist das Verfallen des Guthabens auf Prepaid-Handykarten nicht erlaubt, der Anbieter muss es Dir zurückzahlen (nur wird kaum wer wegen 5,30 € einen Rechtsstreit anfangen).

Schließlich ist der Kunde in Vorleistung gegangen.
 
Bei Amazon-Guthabenkarten kann das duchauch schon mal eine etwas größere Summe sein. Ich habe z.B. mal eine 100,- Euro Karte geschenkt bekommen.
 
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