@ Jägermeister_84
Das wäre dann normalerweise das Problem Deiner Haftpflichtversicherung, bzw. dann doch Deines, sofern Du keine hast. Dafür unterschreibst du ja einen Vertrag in dem solche Fälle geklärt sind. Ich könnte mir denken, dass da was von Sorgfaltspflicht drin steht. Ist nen gern verwendeter juristischer Gummibegriff.
Gilt übrigens auch bei Vertragshandys. Wenn Dir das geklaut wird, ist dein Provider nicht verpflichtet, Dir ein neues Gerät zu einem vergleichsweise günstigen Preis zu geben. Selbst dann nicht, wenn Du den Vertrag ab diesem Tag verlängern würdest. Ist nem Bekannten von mir bei Debitel passiert. Wurde am WE überfallen und natürlich Brieftasche und Handy weg. Bei Debitel angerufen und nachgefragt, auch eine Vertragsverlängerung angeboten. Hat alles nichts gebracht, die wollten partout nicht und bestanden darauf, dass er eine Sorgfaltspflicht für das Gerät hätte. Er meinte nur schnippisch, dass er diese in Anbetracht der Tatsache, dass er nen Messer an der Kehle hatte, mal aussen vor gelassen hat.
Ciao