News Amtsgericht Hamburg begrenzt Streitwert bei Filesharing

Sehr schön. Diese Bereicherung wegen 3 gedownloadeter Titel war schon frech!
 
Digitalen Film laden - 1000€ Strafe
Blu Ray im Laden stehlen - 250€(??) Strafe
Was ist das eigentlich überhaupt für ein Vergleich
 
Vielleicht sollte erwähnt werden, das das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und auch Revision eingelegt werden kann.
Das Amtsgericht ist auch die unterste Instanz der Gerichte, mal gucken was da noch kommt.
Zu begrüßen ist der Schritt aber auf jeden Fall.
 
mullmanu schrieb:
Digitalen Film laden - 1000€ Strafe
Blu Ray im Laden stehlen - 250€(??) Strafe
Was ist das eigentlich überhaupt für ein Vergleich

Bestraft wirst du für's hochladen, nicht für's runterladen. Du stielst nicht einen einzelnen Film, sondern hilfst dutzenden bis hunderten anderen dabei, den Film zu stehlen.
 
mullmanu schrieb:
Digitalen Film laden - 1000€ Strafe
Blu Ray im Laden stehlen - 250€(??) Strafe

1. Jemand der herunterläd, belässt es normal wohl nicht bei einem Titel
2. Gegen die meisten Abmahnung nicht an denjenigen, der herunterläd, sondern an denjenigen, der verteilt.
Also ist das mit einem Ladendiebstahl nicht vergleichbar.
 
Gut bei ner P2P Quelle vielleicht. Und wie ist das dann wenn es via Filehosting geschieht?

Und wer sagt, dass jemand, der im Laden stiehlt das nicht mehrfach tut ???
 
Leider ist es nur ein Amtsgericht :(
 
CB_KeinNameFrei schrieb:
Bestraft wirst du für's hochladen, nicht für's runterladen. Du stielst nicht einen einzelnen Film, sondern hilfst dutzenden bis hunderten anderen dabei, den Film zu stehlen.

Quatsch. Filme kosten geld wenn du die nicht bezahlst dann haftest du wenns blöd läuft.

topic: und ja die kosten sind viel hoch.
 
Zuletzt bearbeitet:
150 € dafür, dass der Anwalt ein Standardschreiben versendet ist immer noch lächerlich hoch. Die eigentlichen Schadensersatzforderungen kommen ja trotzdem noch hinzu.
 
Die Schadensersatzforderungen wären doch dann 1000€ oder?
Also Gesamt dann 1150€

Hab ich das richtig verstanden?
 
Is schonmal ein Schritt in die richtige Richtung, zu tun gibts da noch einiges.
 
AleXtreme schrieb:
Vielleicht sollte erwähnt werden, das das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und auch Revision eingelegt werden kann. Das Amtsgericht ist auch die unterste Instanz der Gerichte, mal gucken was da noch kommt.
Allerdings haben sie sich die Entscheidung nicht aus den Fingern gezogen sondern sich auf das Bundesrecht bezogen. Jede nachfolgende Instanz müsste begründen können warum dieser Fall im Anbetracht der vorhandenen Rechtslage anders auszulegen wäre. Das halte ich für schwierig bis unmöglich, da meiner Meinung nach, die Rechtslage eindeutig ist.

Also ein guter Schritt nach vorne, ich frage mich nur warum die FDP für so etwas 4 Jahre gebraucht hat... . Die Piraten hätten das vermutlich in einem Monat durchgedrückt. :P
 
CB_KeinNameFrei schrieb:
Bestraft wirst du für's hochladen, nicht für's runterladen. Du stielst nicht einen einzelnen Film, sondern hilfst dutzenden bis hunderten anderen dabei, den Film zu stehlen.

Soweit die (kranke) Begründung der Abzocker-Abmahn-Kanzleien für die bisherige Handhabe (in trauter Zweisamkeit mit entprechend freundlich gesinnten Gerichten), daß auch das Herunterladen eines einzelnen Files bereits ein "Urherberrechtsverstoß im gewerblichen Ausmaß" sei. Höchste Zeit, daß ein Gericht endlich mal ein vernünftiges Urteil fällt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist das auch passiert.. was soll's.. zuerst sollte ich 1100€ zahlen, dann ging das ganze aber auf 550€ runter. Mit etwas Geschick hat das dann geklappt. Jeder der sowas macht sollte die Risiken kennen und damit leben können sonst nicht machen.
 
Über Urteile von Amtsgerichten sollte man nur mit dem Hinweis berichten, das es keine weitere über den Einzellfall hinausgehende Bedeutung hat. An Amtsgerichten ist absolut alles möglich weil man es wegen Überlastung und Zeitmangel in der Massenabfertigung mit dem Gesetz manchmal nicht so genau nimmt.

Vor höheren Gerichten wie OLG und BGH sind die Richter deutlich sachkundiger und haben sich länger als zwei Minuten in den Fall eingearbeitet. Bei Abmahnungen hat man vor Gericht aber fast ausnahmslos immer deutlich besser Karten deshalb sollte man auch niemals und unter keinen Umständen eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sondern sich immer anwaltlich beraten lassen.

150€ für einen automatisierten Serienbrief und Porto ist in der Tat sehr viel Geld, da kann man als Abmahnanwalt sehr schnell Millionär werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bezweifle, dass sich die Abmahnanwälte groß um so ein Urteil scheren werden. Der aktuelle Gesetzestext selbst gibt es her, wesentlich höhere Geldsummen zu fordern. Also werden die Abmahner das auch tun und darauf spekulieren, dass sich immer genug Opfer finden, die das akzeptieren und nicht erst vor Gericht ziehen wollen um um ihr Recht zu kämpfen (was schnell wesentlich mehr kostet, als selbst die überhöhten Forderungen).

Der Gesetzgeber selbst müsste eine klare Grenze ziehen, wie viel bei solchen Abmahnungen verlangt werden kann. (Vorzugsweise, dass die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei ist.) Ohne Ausnahmen und sonstige Schlupflöcher, deren Anwendbarkeit im Einzelfall dann doch wieder vor Gericht geklärt werden muss.

Die Abmahnungsmasche basiert ja gerade darauf, dass man sagt: "Bezahle das Geld oder es geht vor Gericht. Das kostet dich (erstmal) noch mehr Geld und vor allem viel Zeit und Nerven und der Ausgang ist unsicher."

Kostenpflichtige Abmahnungen sind nichts anderes als legalisierte Erpressungen.
 
Die Überschrift ist irreführend, da der juristische Laie nun denken könnte ein Amtsgericht noch dazu eines aus Hamburg! könnte bei einem so wichtigen Wirtschaftszweig wie Filesharing Abmahnungen die Streitwerte begrenzen.
Das kann es nicht.

Darüberhinaus genießen die Zivilgerichte aus Hamburg in juristischen Kreisen den zweifelhaften Ruf Mindermeinungen zu vertreten, welche allzu oft von der nächsthöheren Instanz wieder in die Realität der bürgerlichen Gesetzgebung geführt werden müssen.
 
Das Amtsgericht kann den Streitwert zwar nicht begrenzen (wohl aber feststellen, dass dieser geringer ausfällt als vom Kläger gefordert), der Streitwert ist jedoch begrenzt. und zwar auf 5000€. bei einem höheren Streitwert wäre automatisch das Landgericht als niedrigste Instanz zuständig. (vgl. §§ 3 ff. ZPO)
 
CB_KeinNameFrei schrieb:
Bestraft wirst du für's hochladen, nicht für's runterladen. Du stielst nicht einen einzelnen Film, sondern hilfst dutzenden bis hunderten anderen dabei, den Film zu stehlen.

du vergisst aber dass die meisten uploads gerade einmal dutzende kb/s sind, der download aber meistens im mb/s bereich ist, also hast du den "film" in 20 minuten geladen, aber in der Zeit lediglich einige Mb's hochgeladen.

Da die meisten sich um's hochladen eh keinen dreck scheren, "aka leechen", ist das nicht - kommerzielle downloaden eigentlich zu vernachlässigen, da die "leecher" eh keinen cent für den "film" ausgegeben hätten...
 
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