Hoffen wir dass es jetzt auch von allen Gerichten so gehandhabt wird.
Die meisten Abmahnkanzleien wählen ja gezielt München aus, auch wenn sie ihren Sitz in Hamburg haben!
Auch vor diesem 155€ Gesetz gab es seit 2008 schon eines zum Schutz vor der Abmahnindustrie der auf 100€ deckeln sollte.
Wurde aber einfach nie angewendet und enthielt das Hintertürchen „in einfachgelagerten Fällen“.
Auch das neuste Gesetz enthält eine, dafür wurde der Beschluss ein paar Stunden vor der Abstimmung noch verschoben um sie einzubauen. Diesmal heißt sie „nach den besonderen Umständen des Einzelfalles“.
Nicht zu vergessen ist auch dass mit dem Gesetz wenn überhaupt nur die Anwaltsgebühren begrenzt werden, aber auf keinen Fall die Schadensersatzforderungen. Diese würden voraussichtlich entsprechen ansteigen und der Verbraucher wäre immer noch nicht vor horrenden Rechnungen geschützt.
Übrigens auch unabhängig davon ob man wirklich eine Rechtsverletzung begangen hat.
Solange man keinen Dritten als Täter oder einen Nachweis z.B. für einen Auslandsurlaub zu der besagten Zeit präsentieren kann, ist man automatisch schuldig und muss zahlen.
du vergisst aber dass die meisten uploads gerade einmal dutzende kb/s sind, der download aber meistens im mb/s bereich ist, also hast du den "film" in 20 minuten geladen, aber in der Zeit lediglich einige Mb's hochgeladen.
Da die meisten sich um's hochladen eh keinen dreck scheren, "aka leechen", ist das nicht - kommerzielle downloaden eigentlich zu vernachlässigen, da die "leecher" eh keinen cent für den "film" ausgegeben hätten...
Ist leider in der Rechtsprechung völlig egal wie viel MB von einem Film, Album etc. hochgeladen wurde.
Auch wenn es nur 1MB war und man selbst das downloaden nach 3 Minuten bei 10% abgebrochen hat, dadurch natürlich keinerlei Schaden entstanden sein kann, hilft es nicht die Forderungen abzuwehren. Die bekommen trotzdem ihre plus minus 1000€ für ein Standardschreiben zugesprochen!
Natürlich völlig unlogisch und eine riesen Sauerei.
Auch das mit dem gewerblich wird nicht so angesehen wie du und die meisten es verstehen würden. Dabei geht es nämlich nicht um die Gewinnabsicht, sonst um die Menge der Werke. Und 20-40 Tracks auf einer CD reichten schon oft locker aus um als gewerblich oder besonders schwerer Fall zu gelten.
Leider profitieren von dieser Abzocke einige Leute der Contentlobby, Politik, Anwälte und Verteidiger,.. deshalb lässt man diese Verbrecher seit Jahren einfach machen.
Warum geben die Kanzleien in schätzungsweise 99,x% der Fälle klein bei, wenn die Rechtslage doch so eindeutig ist und es doch nur darum geht, das Urheberrecht zu wahren?
Das stimmt so leider nicht und dieser Irrglaube wurde schon für viele sehr teuer.
Ein aussitzen und nicht reagieren mag bei einigen geklappt haben, ist aber nicht die Regal.
Die Kanzleien würde es nicht mehr geben, wäre dies eine Möglichkeit den Kosten einfach zu entkommen.
Es wurden in den letzten Jahren einige tausend Fälle tatsächlich vor Gericht gebracht.
Meistens wird dann kurz vor Verjährung Klage eingereicht und dann ist es auch zu spät das Vergleichsangebot noch anzunehmen.
Langwierige Prozesse sind es ja nicht, das geht schon alles wie am Fließband dort.
Ich hoffe dass sich jetzt endlich etwas tut und der Sumpf bestmöglich trockengelegt wird.
Es ist so ein Unding, auch die Firmen die es extra darauf anlegen durch diese Klagen mehr zu verdienen als durch den Verkauf ihrer ach so tollen Werke.