Dese schrieb:
Es ist doch ganz einfach festzustellen ob das plausibel eine Fälschung ist: sind die kontodaten und anschrift die der Kanzlei? wenn ja, dann ist das ziemlihc sicher keine fälschung. warum sollte jemand diese fälschen aber nicht eigene kontodaten angeben, bzw ne kontaktnummer unter der der betrüger errecihbar ist. welchen sinn hätte das ganze?
Nicht jeder kennt die genaue Anschrift der gängigen abmahnenden Kanzleien und derer die noch dazu stoßen geschweige den deren Kontodaten.
Viele Leute reagieren verängstigt und füllen einfach die gefälschte UDE aus und überweisen den Betrag still schweigend. Manche soll es ja sogar geben, die wirklich illegal Copyright geschützte Werke über das Netz verbreiten.
Darauf spekulieren eben solche Betrügerbanden.
Das das Ganze natürlich bei genauer Durchleuchtung auffliegt ist klar.
sonymike schrieb:
Hatte mal einen ähnlichen Fall. Die versuchen es doch immer wieder. Offen bleibt die Frage, wie bekommen die die Anschrift aus der IP-Adresse. Das würde mich mal stark interessieren.
Ist das wichtig, ob die IP-Adresse bei einem Betrügerschreiben echt sein muss ?
Die Anschrift bekommt man in jeden Telefonbuch. Dann erfindet man einfach eine IP-Adresse, gibt die Telekom als meist genutzten Provider an und fertig ist die Abmahnung.
Der Anschlussinhaber bzw. in diesen Fall auch Störer genannt, kann die IP-Adresse nicht mehr zurückverfolgen, da der Provider seine Daten schon längst gelöscht hat.
Auch das ist ein Manko in diesem ganzen Abmahnwahn. Bis da eine Kanzlei dich abmahnt, kannst du die Daten nicht mehr nachvollziehen und dich gegebenenfalls so von der Störhaftung entkräften.
Normalerweise sollte der Provider dem Anschlussinhaber mitteilen, das jemand seine Anschlussdaten per Gerichtsbeschluss angefordert hat. Somit hätte der Betroffene noch Zeit eventuelle Fehler, als Beweismittel, zu sichern.