Ankaufsportal Versicherungswert

DonSerious

Captain
Registriert
Aug. 2010
Beiträge
3.741
Moin,
es gibt ja bei Ankaufsportalen die Versandmarken die bis 500€ versichert sind. Wenn das Produkt über diesem Wert liegt bekommt man bei Verlust nichts zurück. Soweit so gut.

Nun habe ich es immer so gehalten dass ich deren Paketschein nicht genutzt sondern meinen eigenen nehme der bis 2500€ auf eigene Kosten versichert wird.

Rebuy stellt aber nun keinen Schein mehr zum reinlegen aus sondern alles läuft über ihre versicherte Frankierung. Daraufhin habe ich dort nachgefragt.

Objekt kostet neu über 580€, Ankauf zahlt 488€. Nach welchem Wert misst die Versicherung der DHL? Rebuy meinte dass der Schein passt da der Wert unter 500€ liegt.

Traue mich irgendwie nicht ohne eigene Transportversicherung zu versenden.
Was meint ihr?
Gruss
 
Der aktuelle wert des versendeten Inhaltes. Manche Dinge sind nicht versichert, bspw Bargeld, Waffen, Ausweise und so weiter
 
Bei einem normalen Onlineeinkauf trägt doch der Händler, der den Versanddienstleister beauftragt hat, das Risiko bis die Ware dem Kunden übergeben wurde. Das Risiko wird dabei dann durch die Versicherung des Versanddienstleisters gedeckt, diesen Anspruch kann nur der Händler geltend machen.

Ist das bei einem Onlineverkauf bei dem der Ankäufer den Versanddienstleister beauftragt dann nicht auch der Fall, da nur der Ankäufer die Ansprüche gegenüber DHL geltend machen kann, da Rebuy der Vertragspartner von DHL ist? Also müsste Rebuy dir 488 Euro erstatten und die holen sich das von DHL wieder.

Ist natürlich nur eine Mutmaßung von mir und ich könnte mir auch vorstellen, dass das ein langer und mühsamer Prozess ist und Rebuy keinen Cent zu viel ausgeben will.
 
So ganz verstehe ich das Problem nicht.
reBuy zahlt 488,- Euro. Die Versandmarke ist bis 500,- Euro versichert. Also deckt sie den Ankaufswert. Warum sollte der Neupreis relevant werden? Geht das Paket verloren, liegt dein Verlust bei 488,- Euro und nicht beim Neupreis.

Nun ist die Frage, welche Nachweise DHL möchte. Da vermute ich tatsächlich, dass eher die Rechnung vom Kauf relevant ist, als der geplante (noch nicht abgeschlossene) Verkauf. Abzüglich es Zeitwertes.
Da es sich scheinbar nicht mehr um Neuware, sondern um Gebrauchtware handelt, sind die 580,- Euro also so oder so nicht relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: madmax2010 und Aduasen
DonSerious schrieb:
Wenn das Produkt über diesem Wert liegt bekommt man bei Verlust nichts zurück.

Wo hast du diese Information her?
Üblich ist eine kappung der Auszahlung auf 500€, auch wenn der Warenwert höher liegt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: the_ButcheR
Zurück
Oben