Ruwinho schrieb:
Trotzdem bin ich mir ziemlich sicher, dass eine (Haus-)Tür zum Gebäude zählt. Das deckt keine Hausrat ab.
Ich bin jedoch kein Versicherungsexperte.
Wird die Haustür im Rahmen eines Einbruch/Diebstahls beschädigt dann ist in jedem Fall die Hausrat zuständig, da die Gebäudeversicherung die Risiken durch Einbrüche nicht abdeckt.
Insofern ist die Frage nach der Hausrat schon richtig.
Avatoma schrieb:
Wie üblich bei CB, aber auch in anderen Foren, wird der TE sogar für seine Frage(n) angegriffen.
Da hast Du Recht, dass ist hier ein generelles Problem, das es mangelnden Respekt vor den Entscheidungen und Standpunkten von Fragestellern gibt.
Avatoma schrieb:
Ja, weil der TE danach nicht gefragt hat. Der TE hat eine meines Erachtens klare Frage gestellt.
Ja und nein. Die Ausgangsfrage
Avatoma schrieb:
Oder welche Versicherung bietet denn nun konkret "den maximalen Versicherungsschutz [anbietet] bei einer Hausratversicherung?
ist sehr unspezifisch, da Hausratversicherungen eine sehr breites Spektrum an Risiken und versicherten Gegenständen abdecken. Ich vermute, das es keinen Anbieter gibt, der alle möglichen Risiken abdeckt und die maximale Entschädigung bietet, da wird jeder seine Stärken und Schwächen haben.
Ich habe z.b. den Debeka Tarif "Comfort Plus" mit zusätzlichem Elektronikpaket. Der deckt schon ziemlich viel ab.
Ich kann aber keineswegs sagen, ob mein Tarif der beste und umfangreichste am Markt mit "maximalen Versicherungsschutz" ist. Dazu müsste man wahrscheinlich umfangreiche Marktanalyse betreiben und auch das notwendige Fachwissen haben, die Versicherungsbedingungen wirklich zu vergleichen. Ich denke, die Beantwortung diese Frage sprengt die Möglichkeiten dieses Forums.
Der TE hat dann etwas später die Frage auf einen sehr speziellen Aspekt konkretisiert:
strato1 schrieb:
Bei Einbruch:
Wenn der Einbrecher eine Tür/Fenster aufbricht und diese Tür kann nicht mehr repariert werden, dann soll die Hausratversicherung eine neue Tür bezahlen.
Ganz ehrlich: Ich habe keine Ahnung, wie meine Versicherung genau diesen konkreten Fall behandelt.
In den Bedingen steht "Wir ersetzen Kosten, die Ihnen entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich ihrer Wohnung repariert werden müssen".
Ich würde nun vermuten, dass dieses genau den Fall Haustür abdeckt.
Bezüglich Berechnung der Entschädigung:
"bei zerstörten oder abhanden gekommen Sachen" wird der Versicherungswert ersetzt"
"bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten .... aber höchstens der Versicherungswert"
Als Versicherungswert wird an anderer Stelle der "Neuwert Ihres Hausrats" spezifiziert.
Insofern sollte meines Erachtens eine "zerstörte" Haustür ersetzt werden.
Was dann konkret im Schadenfall passiert, sieht man dann leider erst wenn er denn wirklich eintritt. Wenn der beauftragte Gutachter z.B. einen Schaden zu niedrig ansetzt, hat man erst mal ein Problem und im schlimmsten Fall landet die Sache dann vor Gericht.