Anlaufstelle Beschwerde Jobcenter als Vermieter!?

K

knoxxi

Gast
Moin,

wohin kann man sich als Vermieter wenden, wenn das zuständige JobCenter nicht aus dem Knick kommt und die weiterbewilligung von ALG2 einfach nicht bearbeitet?

Auch E-Mails von mir werden gekonnt ignoriert.

Hatte einer von Euch schon mal so eine Situation und hat hier Erfahrungswerte?

Gruß Knoxxi
 
knoxxi schrieb:
wohin kann man sich als Vermieter wenden, wenn das zuständige JobCenter nicht aus dem Knick kommt und die weiterbewilligung von ALG2 einfach nicht bearbeitet?
Was hat denn der Vermieter damit zu tun?!

knoxxi schrieb:
Auch E-Mails von mir werden gekonnt ignoriert.
Vollkommen korrekt. Du bist ja anscheinend nicht Antragsteller oder Sonstiges.
 
Skaiy schrieb:
Wie viel Zeit ist denn schon verstrichen?
Bisher sind 2 Mieten offen und in 4 Tagen ist die 3. Miete überfällig.
cartridge_case schrieb:
Was hat denn der Vermieter damit zu tun?!
Weil ich der Vermieter bin. :)

cartridge_case schrieb:
Du bist ja anscheinend nicht Antragsteller oder Sonstiges.
Das kann gut sein, rummeckern kann man trotzdem. Viele Wohnungsbaugesellschaften würden einen einfach rauswerfen. Völlig egal ob es rechtlich in Ordnung ist oder nicht.

SpookyFBI schrieb:
Wahrscheinlich zahlt das Amt direkt an ihn
Nein. Die Miete wird an dem Empfänger ausgezahlt und kommt dann von ihr an uns.
Und das Verschulden liegt in dem Fall nicht bei ihr und es sind definitiv keine Zahlungen eingegangen.
 
knoxxi schrieb:
Weil ich der Vermieter bin. :)
Und damit hast du mit dem Amt eben nichts zu tun. Das war meine Aussage der Frage.
knoxxi schrieb:
rummeckern kann man trotzdem
Tolle Einstellung. Mach denen nur noch mehr Arbeit.
knoxxi schrieb:
Viele Wohnungsbaugesellschaften würden einen einfach rauswerfen.
Richtig.
knoxxi schrieb:
Völlig egal ob es rechtlich in Ordnung ist oder nicht.
Es ist völlig in Ordnung, da vertraglich vereinbart.
knoxxi schrieb:
Nein. Die Miete wird an dem Empfänger ausgezahlt und kommt dann von ihr an uns.
Dann hast du doch deinen Ansprechpartner. Liegt dir der Schriftverkehr der Mieter und dem Amt vor?
 
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Du kündigst also jemandem aus diesem Grund, nur weil er von in Lohn & Brot in ALG2 abrutscht?
 
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Ich lese heraus, dass du keinen Stress mit der Mieterin pflegen möchtest, oder?

Kam seit Antrag wirklich gar nichts? Das Jobcenter hat im Nachhinein wirklich nichts mehr gefordert? Stichwort Mitwirkungspflicht.

Kannst du der Mieterin vertrauen, sprich das sie dir keinen Bären aufbinden möchte?

Eigentlich kann das Jobcenter in der Regel sehr schnell handeln. Gerade was Miete, Strom etc. angeht. Was meinst du, wie schnell man ein Darlehen vom Jobcenter bekommen kann, weil man Schulden beim Stromanbieter hat.

Sonst im Beisein der Mieterin dort anrufen, damit du das mitbekommst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Skaiy schrieb:
Ich lese heraus, dass du keinen Stress mit der Mieterin pflegen möchtest, oder?
Nein, das ist nicht mein Ziel.

Skaiy schrieb:
Kam seit Antrag wirklich gar nichts?
Wirklich nicht, es wird das Online Portal genutzt und es ist nichts da. Telefonisch wurde ihr bestätigt das alles eingegangen ist und bearbeitet wird. Das war im Oktober. Und telefonisch wird sie seit dem nur noch abgewimmelt.

Skaiy schrieb:
Kannst du der Mieterin vertrauen, sprich das sie dir keinen Bären aufbinden möchte?
Auf jeden Fall ja. Man steht im engen freundschaftlichen Kontakt. Und sie hat uns auch alles unaufgefordert gezeigt. Das Online Portal sowie ihre Zahlungseingänge. Die einzigen die laufen ist Kindergeld.

Skaiy schrieb:
Sonst im Beisein der Mieterin dort anrufen, damit du das mitbekommst.
Haben wir alles schon hinter uns. Aber werden ihnen weiter auf den Geist gehen.
 
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Der Vermieter hat doch mit dem Jobcenter nichts zu tun. Der Mieter muss sich um die Dinge kümmern. Als Vermieter hast du auch schon aus Datenschutzgründen nicht mit den Angelegenheiten des Mieters zu tun, es sei denn, das Amt zahlt nicht und dann bleibt dir nur den Mieter zu kündigen.
 
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knoxxi schrieb:
Du kündigst also jemandem aus diesem Grund, nur weil er von in Lohn & Brot in ALG2 abrutscht?

Ich würd an jemanden, der von Haus aus so knapp bei Kasse ist, nicht vermieten.
Wer keine fünfstelligen Rücklagen hat, kriegt von mir keine Wohnung vermietet.
Wer sein Vermögen nicht preis geben will, hat eben Pech gehabt.
 
Ich sage es mal so es kommt teilweise darauf an wer dort beim Jobcenter sitzt, man Glück haben oder man hat einen der Probleme macht.
Den Fall hatte ich selber und da hatte mir immer meine Gewerkschaft mit Rechtsbeistand geholfen mit insgesamt 4 Terminen vorm Sozialgericht mit 3x Entscheidung für mich und 1x fürs Jobcenter. Danach kam ein anderer Sachbearbeiter/in und auf einmal läuft es.
Bei einem Weiterbewilligungsantrag wenn dieser 3-4 Wochen vor Ende der Laufzeit gestellt wird müsste es normal langen das es übergangslos weiter geht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das bei uns die Bearbeitungszeit bei ~2 Wochen liegt für einen WBA, wenn alles vorliegt.
Aber normal haben die bis zu 6 Monate Zeit und erst wenn die um sind kann man an eine Untätigkeitsklage denken.
 
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knoxxi schrieb:
Wir haben den Antrag zur Widerbewilligung gemeinsam ausgefüllt und auch alle Unterlagen eingereicht.
Sehr gut. Jetzt liegt es beim Amt. Wenn, kann die Antragstellerin etwas machen. Du als Vermieter weiterhin nicht.
knoxxi schrieb:
Ganz so einfach ist das nicht.
Doch. Deswegen gibt es ja Verträge.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich verstehe dich und deine Handlung, wenn du Menschen, die da rein gerutscht sind, wie du es beschreibst, weiterhin eine Chance geben möchtest. Das ist wirklich sozial. Aber du hast beim Amt einfach kein Auskunftsrecht. Wieso möchtest du das nicht verstehen?

knoxxi schrieb:
nur weil er von in Lohn & Brot in ALG2 abrutscht?
So schnell geht das nicht. Da gibt es eigentlich immer erst die Stufe ALG1 davor.
 
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So schnell geht das nicht. Da gibt es eigentlich immer erst die Stufe ALG1 davor.

Nicht immer. Entweder weil die Anspruchsvorrausetzungen nicht vorliegen, eine Sperre vorliegt oder es schlicht zu niedrig ist.
 
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cartridge_case schrieb:
Aber du hast beim Amt einfach kein Auskunftsrecht. Wieso möchtest du das nicht verstehen?
Das ist kein unüberwindbares Hindernis. Denn so eine Auskunftsvollmacht kann man schnell erteilen.
knoxxi schrieb:
Haben wir alles schon hinter uns. Aber werden ihnen weiter auf den Geist gehen.
Hier handelt @knoxxi offensichtlich nicht auf eigene Faust.

Eine schriftliche Beschwerde kann er also sehr wohl verfassen und einfach von der Mieterin unterschreiben lassen. Er kann auch eine telefonische Auskunft erhalten wenn die Mieterin beim Gespräch dabei ist oder er eine Vollmacht besitzt.
 
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