DDM_Reaper20
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 1.005
@ estre
Ein Kaufvertrag ist selbstverständlich zustande gekommen. Du hast die Ware bestellt und dafür bezahlt. Wenn das keine konkludente Willenserklärung sein soll, weiß ich auch nicht mehr weiter.
Das Annehmen des Paketes hat damit nichts mehr zu tun.
Ich glaube nicht, dass da ein Riesenaufriss drum gemacht wird, aber da der Artikel weniger als 40 Euro gekostet hat, kannste die Versandkosten knicken bzw. wirst, mit ein wenig Pech, eine Rechnung kriegen. Das Lügen bzgl. der Nichtzustellung ist sinnlos, da die Post selbstverständlich vermerkt, dass Du die Entgegennahme verweigert hast.
Ein Kaufvertrag ist selbstverständlich zustande gekommen. Du hast die Ware bestellt und dafür bezahlt. Wenn das keine konkludente Willenserklärung sein soll, weiß ich auch nicht mehr weiter.
Das Annehmen des Paketes hat damit nichts mehr zu tun.
Ich glaube nicht, dass da ein Riesenaufriss drum gemacht wird, aber da der Artikel weniger als 40 Euro gekostet hat, kannste die Versandkosten knicken bzw. wirst, mit ein wenig Pech, eine Rechnung kriegen. Das Lügen bzgl. der Nichtzustellung ist sinnlos, da die Post selbstverständlich vermerkt, dass Du die Entgegennahme verweigert hast.