In Deutschland gilt die beidseitige Einwilligung, d. h., ein Aufzeichnung von Anrufen ohne die Zustimmung beider Parteien, wird, falls zutreffend, gemäß § 201 des Strafgesetzbuches als Straftat betrachtet.
@OsiMosi
Typisch deutscher Wutbürger*innen-Beitrag, über Gendern schimpfen, obwohl niemand gegendert hat.
Extra für dich hab' ich das jetzt mit aufgenommen. :*