kachiri schrieb:Nein - das nicht. Aber nochmal. Wo ist der Beweischarakter, wenn ich die Anrufliste durch das Löschen von Einträgen ohnehin manipulieren kann. Da ist es doch egal, ob der Anruf stattgefunden hat oder nicht. Ich kann es mit der Anrufliste schlicht nicht nachweisen.
In meinem Fall ginge es mir nur darum, wann ich angerufen wurde und ggfs. wie lange der Anruf gedauert hat! Mir würde nix einfallen, wie ich das manipulieren kann. Und abgesehen davon liegt es immer im Ermessen des Richters Beweise zu würdigen. Wenn er mir das nicht glaubt, könnte er einen Nachweis vom Provider einfordern. Erfahrungsgemäß wird sowas aber ohnehin gewürdigt, wenn der Gegner es nicht bestreitet, was unwahrscheinlich, wenn nicht sogar dämlich wäre.