Anschaffung eines Computers für Studium / Wie teuer darf der PC sein?

Max007

Lt. Commander
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Hallo,

für meine berufliche Fortbildung möchte ich mir einen Computer zulegen, durch die Fortbildung (Fernstudium) kann ich auch das Arbeitszimmer absetzen, also ist es für mich in erster Linie eine Maßnahme um meine Nachzahlung zu reduzieren.

Daher möchte ich auch nicht meinen privaten PC für das Studium nutzen, sondern einen neuen anschaffen.
Mein Steuerberater hat gesagt, die Anschaffung muss verhältnismäßig sein, aber was ist verhältnismäßig?
Tut es ein 1.000€-PC genauso oder darf es auch ein ASUS ROG mit I7 sein? In der Fortbildung geht es hauptsächlich um das Thema BigData, ich hantiere da auch mal mit größeren Datenbanken, aber wahrscheinlich würde es ein I5 genauso tun.

Worauf muss ich beim Kauf und der Abschreibung eines Computers für eine Fortbildung achten? Hat jemand Erfahrungen damit? Gibt es Probleme wenn ich ein Notebook/Computer für 2000-2.500€ anschaffe? Einen 800€ PC über vier Jahre abzuschreiben ist nich so lohnenswert, sind gerademal 200€ an Werbungskosten im Jahr.


Gruß
Max
 
Jein, seine Antwort mit "Verhältnismäßig" ist mir zu schwammig, er wollte sich zwar melden, bislang aber noch nichts gehört.
Ich hab das auch gegoogelt, es gibt aber offensichtlich keinen Höchstbetrag. Bestimmt kann ich da keinen 5.000€ ansetzen, das würde das Finanzamt bestimmt nicht akzeptieren, aber 2.500 müsste doch drin sein. Und es sind drei Jahre, keine vier Jahre für die Abschreibung.

Ich habe aber diesen Hinweis gefunden:

Ein technisch aufwendiger und dementsprechend teurer Computer spricht für eine berufliche Nutzung. Hersteller, Gerätetyp, Betriebssystem, Leistungsdaten, installierte Standardsoftware spielen bei der Einschätzung eine wichtige Rolle. Peripheriegeräte, die bei einer herkömmlichen Heimnutzung des Computers unüblich sind (zum Beispiel ein eingebauter Streamer zur Sicherung großer Datenmengen) unterstreichen eine überwiegend berufliche Nutzung.

Wenn das Finanzamt es sehr genau nimmt, schauen die wohl genauer hin.

Wenn jemand einen schlauen Tipp/Link hat, her damit.
 
Fette GPUs werden idR nicht akzeptiert. Von "Roxx0r-Gamer"-Zeugs würde ich ebenfalls die Finger lassen.

Du kannst auch einfach einen Mitarbeiter des Finanzamtes anrufen und die Thematik mit ihm direkt besprechen und Fragen stellen.
 
Wenn die GPU überdimensioniert ist - also alles was über eine OnBoard Grafik hinausgeht - dann rechne eher damit, dass der PC für über 1.000€ als Gaming Kiste deklariert wird.

Für BigData brauchst du keinen leistungsstarken PC, dass geht auf jeder 0815 Kiste ... wenn du Hadoop im Einsatz hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das RoG bei ASUS ROG steht für Republic of Gamers, das dürfte beim Finanzamt auch nicht gut ankommen. Kauf die lieber so einen Server, der kannst Du mit einem 8 Kerner und viel RAM (das geht bei dem Preis übrigens wie die Platten noch extra) Big Data machen und der Finanzbeamte dürfte keine Chance haben die Gaming an der Kiste zu unterstellen.
 
Die Frage die man sich hier grundsätzlich mal stellen muss:

Was muss der PC denn überhaupt können?

Es macht keinen Sinn, einen 2000,- € PC zu kaufen, wenn man nur einen für 500,- € benötigt nur um Steuern zu sparen.

Die Rechnung geht so nicht auf!

Es macht hier grundsätzlich keinen Sinn einen neuen PC für das Studium zu kaufen, wenn man schon einen privaten hat und man eigentlich keinen zweiten Rechner braucht.
 
Irgendwie find ich die Idee merkwürdig. Du willst 2000,- Euro ausgeben um dann ein paar 100,- € an Steuern zu sparen? Wenn du selbst schon sagst, ein i5 tut es auch, dann kauf dir einen. Du gibst doch ohnehin mehr Geld aus als du einsparst. Und wenn du dachtest du könntest den neuen Zockerrechner so etwas preisgünstiger gestalten, in dem du ihn für das Studium kaufst wirst du recht schnell merken, dass die Finanzbeamten nicht gänzlich unwissend sind und bei 2000,- für einen Studien PC stutzig werden. Für Datenbanken an sich braucht es nicht zwangsweise dicke CPUs und auch bei sonem Server wie Holt ihn vorschlägt könnte es schwer werden, die Sinnhaftigkeit nachzuweisen. Gaming spielt da nicht unbedingt die Rolle. Preis und Leistung müssen dem Nutzen entsprechen. Das bedeutet verhältnismäßig.

Selbst wenn du jetzt nen I7 (das Spitzenmodell wäre schon deshalb schwer als verhältnismäßig zu argumentieren weil das kaum merkbare mehr an Leistung sehr teuer erkauft wird) nimmst, nen neuen FHD Monitor, 16 Gig Ram, ne 256 Gig SSD und ne Terabyte Platte kommst du ja nur schwer an die 1000,-. Und mehr wirst du nicht rechtfertigen können. Zum arbeiten/studieren von BigData braucht es keinen 27 Zoll UHD, keine 980GTX, keinen dicken Tower, kein Übertaktungsequipment, keine dedizierte Soundkarte, kein Luxusmainbaord und ich denke Terabyte große SSDs dürften ebenfalls nicht als verhältnismäßig eingestuft werden. Sprich alles was Rechner wirklich teuer macht und über 1000,- Euro treibt ist deiner (kurzen) Beschreibung nach nicht notwendig und kann daher problematisch bei der Argumentation werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aus meiner Erfahrung, ist alles ungünstig wo "Gamer" oder so auftaucht. manchmal hat man Pech und das Amt hat einen "Nerd".
 
Selbst wenn man mit großen Datenbanken "hantiert" braucht man keine teure CPU.
Es kommt darauf an was man mit den Daten macht. Ich kann mir kein Studium vorstellen welches einen 2000€ teuren PC rechtfertig.
 
In der Theorie kannst du dir einen PC für 10.000 kaufen und den dann auch über 3 Jahre absetzen.

Problem: Du musst nachweisen, dass du diesen benötigst und auch entsprechend zu x% für das Studium verwendest. Wenn du 100% absetzen möchtest wird das Finanzamt stutzig und du musst entsprechende Nachweise erbringen. Das können sauber geführte Arbeitszeiten an dem PC in Relation zur tatsächlichen Betriebszeit des PCs sein, besuchte Internetseiten, Laufzeiten für Berechnungen, etc.

50% sind i.d.R. für jeden, der nur halbwegs etwas an einem Rechner beruflich nutzt, absetzbar. Auch ohne Nachweise.

Ggf. ist auch eine teure Grafikkarte notwendig, insbesondere bei GPU-Berechnungen, wenngleich man hierbei wohl eher professionelle Karten verwenden würde.

So am Ende ist dein Geld aber trotzdem weg und ein zu teurer PC wird dir nichts bringen.
Aus diesem Grund würde ich empfehlen max. 2000,- auszugeben und diese zu 80% mit entsprechenden Nachweisen abzusetzen. Das wären 400,- pro Jahr. Ergo würde dich der PC dann ca 1400-1600 statt den 2000 kosten.
 
NuminousDestiny schrieb:
Das wären 400,- pro Jahr. Ergo würde dich der PC dann ca 1400-1600 statt den 2000 kosten.

Was so auch nicht stimmt, denn es verringern sich nicht Deine gezahlten Steuern um die 400 Euro, sondern es verringert sich lediglich Dein zu versteuerndes Einkommen.
 
@ TE

Wo liegt aktuell dein Grenzsteuersatz?
Wie hoch sind die sonstigen Werbungskosten?

Verhältnismäßig bedeutet:

1. Die Anschaffungskosten müssen zum Einsatzzweck passen.
2. Die Anschaffung muss zum Rest deiner Einnahmen passen.

Das FA wird dir den PC ohne Nachweise nur zu 50% als beruflich anerkennen. Möchtest du mehr ansetzen, so musst du ein PC-Fahrenbuch führen.

Ich mache mal ein Beispiel:

Grenzsteuersatz inkl. Soli und Kirche 35%

PC Anschaffungskosten 1200,- €.
Abschreibung auf 3 Jahre.

Abschreibung 400,- € pro Jahr.
Davon 50% sind 200,- € Werbungskosten pro Jahr.

Jetzt musst du erst mal über dern Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000,- € Werbungskosten kommen, damit sich der PC überhaupt steuermindernd auswirkt.
Wenn das der Fall ist, so bekommst du von den 200,- € 35% an Steuern zurück. Das sind 70,- €.

70,- € x 3 Jahre sind 210,- €.

Du musst also für diesen PC trotzdem 990,- € selber bezahlen.

Da stellt sich eben grundsätzlich die Frage:
Warum 990,- € ausgeben, wenn schon ein ausreichender PC vorhanden ist?

990,- € weniger in der Tasche zu haben nur um 210,- € Steuern zu sparen macht keinen Sinn.

Es macht generell keinen Sinn etwas zu kaufen, was ich nicht brauche, nur um damit steuern zu sparen.
 
Du kannst auch einfach einen Mitarbeiter des Finanzamtes anrufen und die Thematik mit ihm direkt besprechen und Fragen stellen.



Schlechte Idee:

Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung sind wir aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. Lohnsteuerhilfevereine

Vor allem sind das Beamte oder Angestellte.

Dein einzigen richtigen Hinweis gab Florian.
 
@ Stevo86

Also der Beitrag von MikeMüller ist hier schon die beste Antwort. Damit kann der TE am meisten anfangen. Es wird ja gerne mal "steuerliche Absetzbarkeit" mit "Finanzamt erstattet 100% der Kosten" verwechselt. ;)
 
Da ja ein Steuerberater vorhanden ist, sollte der auch konsultiert werden, denn erstens kennt der die wirtschaftlichen Verhältnisse der TE und dann vor allem sein örtliches Finanzamt besser und weil wie die dort ticken.
 
Wenn die GPU überdimensioniert ist - also alles was über eine OnBoard Grafik hinausgeht - dann rechne eher damit, dass der PC für über 1.000€ als Gaming Kiste deklariert wird.

Ich würde behaupten das ist generell Blödsinn.

Sowohl ich als auch meine Schwester haben vor ein paar Jahren einen PC mit einer dedizierten Grafikkarte abgesetzt. (in der jetzigen Zeit entsprechend einer 970) Reiner Wert des PC (ohne Drucker/Monitor/etc.) ~ 1500 €

Wurde ohne Rückfragen akzeptiert. Und das waren zwei unterschiedliche Kreise und Finanzämter.
 
Also folgende Rückmeldung des Steuerberaters:

Ein Computer für 2.000€ ist in der Regel kein Problem und führt auch nicht zu Rückfragen, so kostet bereits ein moderat ausgestatter Apple Mac mit 27 Zoll Display schlappe 2.200 EUR und ist nicht ansatzweise zum Gaming zu gebrauchen. Ein MacPro kommt ebenfalls schnell über 2.000€ und stellt überhaupt kein Problem dar, was das steuerliche Absetzen betrifft.

Sehrwohl sollte man darauf achten, dass die Produktbezeichnug nicht auf eine nicht zweckgebundene Nutzung schließen lässt, "Gamemachine" sollte also nicht draufstehen. Ich will ja auch nicht damit zocken, ich zock nicht am Notebook. Ich möchte halte eine richtig schnelle Kiste mit Skylake I7, SSD, 17 Zoll IPS und 24 GB RAM, die haben in der Preisklasse nun mal alle GTX 970M oder größer verbaut.

Zusammen mit dem Arbeitszimmer, den monatlichen Studiengebühren etc. pp. kommt schon gut was zusammen was man absetzen kann. Ich hab lieber für 2000 EUR einen PC rumstehen als dem Finanzamt auch nur 300 EUR zuviel in den Rachen zu schmeissen.

Und wenn man damit gut umgeht, dürfte das Gerät nach den 3 Jahren noch bestimmt 500 EUR wert sein...


In diesem Sinne, danke für die zahlreichen Rückmeldungen...

Gruß
max
Ergänzung ()

NuminousDestiny schrieb:
In der Theorie kannst du dir einen PC für 10.000 kaufen und den dann auch über 3 Jahre absetzen.

Problem: Du musst nachweisen, dass du diesen benötigst und auch entsprechend zu x% für das Studium verwendest. Wenn du 100% absetzen möchtest wird das Finanzamt stutzig und du musst entsprechende Nachweise erbringen. .

Ich habe einen PC den ich privat nutze, dadurch kann ich das Notebook zu 100% absetzen. Wenn die das nicht akzeptieren, kann man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und nachweisen, dass man bereits einen PC für die private Nutzung hat, dann akzeptiert das FA in der Regel die 100% Nutzung. Und ein Fernstudium-Vertrag reicht als Nachweis dafür aus, dass man einen Computer benötigt.
 
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