MetalForLive schrieb:
Naja, wenn ein 18 Jähriger jetzt "erwischt" wird und 3000€ zahlen muss, dann zahlen trotzdem die Eltern, denn welcher normale 18 Jährige hat schon gerade mal 3000€ ?
Die Eltern müssen nicht zahlen. Kann der Sohn nicht zahlen, dann hat er halt Schulden (mit allen Konsequenzen). Der Anspruchinhaber hat halt Pech, wenn beim Sohn nichts zu holen ist. Wird er dann halt über Jahre abstottern. Die Eltern können ihrem (Stief-)Sohn natürlich das Geld schenken.
luda schrieb:
Wenn die hierfür schon 8 Jahre Verhandlung benötigen, wie schauts dann später mal beim ersten richtigen Verfahren gegen Guckens von Streams aus?
Die Gerichte brauchen nicht acht Jahre, weil das Verfahren so kompliziert ist, sondern weil soviele Streitigkeiten bei den Gerichten anhängig sind. Und jeder will, dass seine Sache zuerst behandelt wird
Hab grad keine Ahnung, wo Deutschland im europäischen Durchschnitt steht, aber es gab schon einige Verturteilungen zu Schmerzensgeld wegen zu langer Verfahrensdauer durch den EuGH.
derGrimm schrieb:
Nen schlechtes Urteil:
1. In ner WG bist du immer noch angearscht als Anschlussinhaber
2. Wie soll ich selbst nach so einem Urteil als Vater sicherstellen, dass der Sohn solche Straftaten nicht über den eigenen Anschluss begeht?
1. Warum? Der BGH hat zwar nichts zu einer WG gesagt, aber logischerweise teilen sich hier alle Mitbewohner den Anschluss und es besteht ein Vertrauensverhältnis, dass keine illegalen Aktivitäten über den Anschluss getätigt werden. Daher liegt es Nahe, dass der Anschlussinhaber nicht haftet. PS: Der BGH entscheidet immer nur den Einzelfall... zu WGs musste er sich nicht äußern.
2. Als Elternteil muss du nach dem Urteil erst etwas unternehmen,
wenn du einen hinreichenden Verdacht hat, dass dein Kind den Anschluss für illegale Nutzungen verwendet (zB eine Abmahnung). Ist halt Aufgabe der Elten das Kind zu kontrollieren und ggf. das Internet zu sperren. Wie die Lage aussieht, wenn sich das Kind heimlich Zugang verschafft... tja, warten wir auf diese Entscheidung ^^