DerNiemand
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2012
- Beiträge
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Moin,
Mal eine hypothetische Frage: man nehme an, dass man im Januar 2021 aus einer Wohnung ausgezogen ist. Man hatte Ende 2020 eine Nebenkostenabrechnung von 2020 bekommen, wo eine Nachzahlung vermerkt war. Diese Nachzahlung wurde beglichen. Für die letzten beiden Monate im Jahr 2020 und für Januar 2021 wurde eine weitere Abrechnung erstellt, die mit der Kaution verrechnet wurde und der überzählige Betrag ausgezahlt wurde.
Nun meldet sich der Vermieter nach über einem Jahr, dass dieser bei der Nebenkostenabrechnung von 2020 und den letzten Mietmonaten einige Dinge vergessen hatte und verlangt nun einen dreistelligen Betrag.
Ist dies nach solch einer Zeit noch rechtens?
Mal eine hypothetische Frage: man nehme an, dass man im Januar 2021 aus einer Wohnung ausgezogen ist. Man hatte Ende 2020 eine Nebenkostenabrechnung von 2020 bekommen, wo eine Nachzahlung vermerkt war. Diese Nachzahlung wurde beglichen. Für die letzten beiden Monate im Jahr 2020 und für Januar 2021 wurde eine weitere Abrechnung erstellt, die mit der Kaution verrechnet wurde und der überzählige Betrag ausgezahlt wurde.
Nun meldet sich der Vermieter nach über einem Jahr, dass dieser bei der Nebenkostenabrechnung von 2020 und den letzten Mietmonaten einige Dinge vergessen hatte und verlangt nun einen dreistelligen Betrag.
Ist dies nach solch einer Zeit noch rechtens?