F
fgordon
Gast
.one schrieb:Und ob er das hat!
Nicht sein Problem.
Er hat nur ein Recht auf Einsichtnahme auf Rechnungen und Zahlungsbelege im Büro/Geschäftsräumen zu den üblichen Bürozeiten. Nicht mehr und nicht weniger - also üblicherweise an nicht gesetzlichen Feiertagen zwischen 9 Uhr und 16 Uhr Montag bis Freitag.
Wenn er dafür dann Urlaub nehmen muss ist das dann nicht das Problem des Vermieters - will er eine nicht im Mietvertrag explizit aufgeführte Vertretung schicken, muss diese beides erfüllen eine notariell beglaubigte Vollmacht haben - bzw eine anwaltliche Vertretung sein - UND bereit sein ihre Identität z.b. durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises nachzuweisen macht sie dies nicht darf ihr der Vermieter auch keine Daten vorlegen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: