Antec H2O Gewährleistung und Erstatzleistung

Conquerer1997

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Hallo,

Folgendes Problem:
Habe vor ca drei Monaten die Antec H2O 950 erworben. Erstmal lief alles gut, vor kurzem traten viele Abstürze des Systems auf und letztendlich ist mir aufgefallen, dass besagte Wasserkühlung tropft und meine GPU ruiniert hat und das Wasser in den PCiE Slot gelaufen ist, das MB vermutlich also auch Schrott ist. Also Händler Kontaktiert der meinte er kann nur die Wasserkühlung ersetzen, für den Rest sei er nicht Zuständig (leuchtete mir ein). Also schrieb ich Antec mit meinem Problem an und schickte gleich mal Bilder mit. Nach einigem hin und her wurde ich an den Europäischen Support geleitet schickte ihm Rechnungen von den Teilen und Bilder der Situation. 2 Wochen keine Antwort und nach langem hin und her nach einem Monat endlich zu dem Sitz in den Niederlanden weitergeleitet und ein RMA Formular zugesendet. Nun soll ich ihnen die Teile schicken, was mich auf jedenfall schon mal 20 Euro kostet. Ihm RMA Formular steht sehr eindeutig, dass nicht kaputte/ erwünschte Hardware nicht zurückgesendet wird also habe ich mich erstens wegen dem Versandpreis bei Gewährleistung des Herstellers und diesem Satz erkundigt ( Weil ich mir nicht sicher bin ob das MB kaputt ist). Die Dame aus den Niederlanden meinte nur wenn ichs kostenlos will soll ichs an meinen Händler schicken und wenn ich mir nicht sicher bin das MB an den Hersteller (und der solls mir ersetzen oder wie O.o.. na klar..). Außerdem habe ich die kosten des Aufwands zu tragen falls die Wasserkühlung aus eigenverschulden kaputt ist und sie werden es sowieso weiter in die USA schicken.

Meine Frage also was würdet ihr tun? Zum Händler und Grafikkarte und MB selber zahlen oder es Ihnen schicken.

(Graphikkarte ist eine R9 280x und das Mainboard so 110 Euro Wert, müsste die Bezeichnung nochmal nachschauen). Ich meine können die Einfach behaupten es sei Eigenverschulden und ich zahle noch 100 Euro Aufwandsentschädigung? Mir ist das alles Suspekt und ich halte es für unmöglich, dass es Eigenverschulden ist.

Danke im voraus und fürs Lesen von diesem Roman.

Max
 
Naja, noch sind keine 6 Monate um - Stichwort: Beweislastumkehr. Ich würds auf jeden Fall versuchen bevor du den ganzen Schaden alleine trägst.
 
Conquerer1997 schrieb:
Hallo,
Außerdem habe ich die kosten des Aufwands zu tragen falls die Wasserkühlung aus eigenverschulden kaputt ist und sie werden es sowieso weiter in die USA schicken.
Meine Frage also was würdet ihr tun? Zum Händler und Grafikkarte und MB selber zahlen oder es Ihnen schicken.

Wer hat den Rechner zusammengebaut? Wenn er von Dir Zusammengebaut wurde, hast Du nur einen Gewährleistungsanspruch auf die Einzelteil und sonst auf nichts! Wenn nicht ist der Händler in der Pflicht!

Gruß

nicknackman1
 
Ich habe Ihn zusammengebaut. Das ist mein Problem, dass ich mir nicht sicher bin, was sie leisten müssen.. Ein bekannter meinte Allerdings, dass Folgeschäden dieser Art vom Hersteller zu tragen sind, falls ich auf den Gegenstand Gewährleistung / Garantie habe, was ja beides der Fall ist. Wäre natürlich toll, wenn das jemand genauer wüsste.

Max
 
Dann haste echt ein Problem! Weil sich jeder darauf berufen wird dass es Eigenverschulden ist.

Du müsstest dann das Gegenteil beweisen und das dürfte ziemlich schwierig werden! Es sei denn Du bist ein ausgebildeter Techniker der tagtäglich in der Hauptsache Rechner zusammenbaut!


Sonst müsstest Du dem Hersteller der Wakü einen Produktionsfehler nachweisen und auch das dürfte schwierig werden, da auch hier wieder Eigenverschulden durch einen Handhabungsfehler Deinerseits unterstellt werden könnte. Stichwort: Sie haben die Einbauanleitung nicht Punkt für Punkt befolgt!


Gruß

nicknackman1
 
Zuletzt bearbeitet:
Du baust dein System ohne genügend Erfahrung/Wissen und wen es kaputt geht. Willst du es neu, weil es nicht deine schuld ist?

;)

Wäre das System fachmännisch installiert worden, wäre dieser schaden wahrscheinlich nicht aufgetreten.

Das heißt: Wer es zusammenbaut haftet für folge Schäden die durch unsachgemäße handhabung entstanden ist.
 
Klingt für mich nach Eigenverschulden. Auch wenn man eine Wakü aus Einzelteilen zusammensetzt, entstehen Leckagen zu 99% durch Anwendungs und Montagefehler.
 
Lieber culo, das ist eine Kompaktwasserkühlung, sie falsch einzubauen ist praktisch unmöglich wenn man nicht gerade die Schläuche um 180 Grad dreht, nein ich mache das nicht professionell aber ja sie ist auf jeden fall nicht durch Eigenverschulden kaputt gegangen. Schön, dass du einfach mal von Unwissenheit ausgehst. Die rechtliche Frage allerdings mag auf dieser Seite stehen, ja.
Ergänzung ()

@ The_Jensie, man muss ja nichts zusammensetzen, Schrauben drauf, fertig.
 
folgeschäden sind nicht über die gewährleistung abgedeckt soweit ich weiß
und bei der garantie kann der hersteller es machen wie er will, weil ist ja schließlich eine freiwillige leistung des herstellers

am besten mal schauen ob in der verpackung vom kühler noch der ganze papierkram ist, weil da müssten dann ja auch irgendwo die garantieregelungen bei sein




sonst noch nen tipp:
einfach mal schauen ob man irgendwo nen forum mit support von antec findet und man es da öffentlich machen kann
das bewirkt teilweise echt wunder ;)
einfallen würde mir da http://www.hardwareluxx.de/community/f256/
 
Weis ich, aber man kann beispielsweise zuviel Zug auf die Schläuche geben. Wie sind die eigentlich gegen Leckage gesichert?
 
Oke, das werde ich versuchen. Schön, das mal einer nicht auf meine Inkompetenz setzt und weiß was eine Kompaktwasserkühlung ist

@Jensie Glaube ich nicht, habe es, weil ich es ausschließen wollte alles nochmal angeschaut alle Schläuche relativ locker. Kann ich nicht beantworten, die Schläuche stecken in Anschlüssen, wie sie dort befestigt sind sieht man nicht. Natürlich kann man es nicht 100 prozentig sagen, aber wenn man nicht gerade dran zieht dürfte das ja bei einer Kompakt in jedem Fall nicht passieren
Ergänzung ()

Deutscher Support O.o wie geil. Hätte ich da mal früher geschaut (Y). Werde ich morgen mal schreiben. Aber ich sollte mich beeilen, da diese RMA numern nur 7 tage gelten und ich sie sicher verärger wenn ich das noch mal anfordere :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Scheinbar/Offensichtlich hast Du die Sachlage nicht verstanden!? Aber mit 17 Jahren ...

Wenn es der Händler auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, bist Du in der Beweispflicht, dass es sich eben nicht um Eigenverschulden handelt! Das hat mit Inkompetenz nichts aber auch gar nichts zu tun. Da wird nach der Sach- und Faktenlage entschieden! Fakt ist, Du hast die Kiste zusammengebaut! Abgesehen davon, wenn 1997 Dein Geburtsdatum ist, bist Du nur bedingt Geschäftsfähig. Schon daraus, wird jeder Rechtsanwalt versuchen, Deinen Anspruch abzuschmettern. Das bedeutet weiter, das ein Erziehungsberechtigter den RMA Schein unterschreiben muß!

Ach, ja und den Ratschlag von Lexel würde ich mal ganz schnell vergessen! Das erfüllt mindestens den Tatbestand der üblen Nachrede! Da könnte dann ganz schnell noch Nötigung und Geschäftsschädigung dazu kommen. Da droht dann neues Ungemach.

Gruß

nicknackman1
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kann sein, dass ich mich irre, aber nach drei Monaten liegt die Beweispflicht eigentlich beim Hersteller oder nicht? (bis 6 Monate..?)
 
Ja, aber nur wenn er Dir den Rechner komplett zusammengebaut und geliefert hat und Du in dieser Zeit keinerlei Veränderungen an dem Gegenstand durchgeführt hast!

Sonst fällt das unter P E C H oder DGL!

Gruß

nicknackman1
 
Oke, sende es jetzt einfach in die Niederlande. Danke für eure Bemühungen. Ich hoffe einfach mal..
 
nickname1 du weißt schon das die geschichte mitm händler nur die gewährleistung betrifft
sprich nur den kühler selbst ohne folgeschäden und dann auch noch die ersten sechs monate muss der händler beweisen das von anfang an alles voll funktionstüchtig war
erst nach den sechs monaten muss man als käufer nachweisen das der defekt von anfang an bestand


die ganzen folgeschäden sind sache des herstellers und seiner freiwilligen garantie nicht des händlers und der gesetzlichen gewährleistung
vielleicht fallen die folgeschäden auch in den bereich der produkthaftung des herstellers, aber soviel ahnung hab ich da dann auch nicht





ich würde ja erwarten das bei so ner aio die folgeschäden abgedeckt sind, aber auf der antec seite hab ich da irgendwie nix finden können
scheint so das das nur nen weiterer punkt auf meiner liste wieso ich aio's nicht abkann ist :D
 
Klar weis ich das, lexel, was Garantie und Gewährleistung ist! Aber für Eigenverschulden gibt es weder das eine noch das andere! ...und es wäre nicht der erste und letzte Fall in dem sich der Händler/Hersteller auf Eigenverschulden des Kunden beruft bzw. das Unterstellt!

Ich wiederhole es gern nochmal, dann bist Du als Kunde in der Beweispflicht! Für eigene Fehler gibt es nun mal keinerlei Ersatzleistungen.

Gruß

nicknackman1
 
"Richtig ist, dass hier der Verkäufer beweisen muss, dass der Defekt am Mainboard NICHT schon von Anfang an (also bei Gefahrübergang) vorlag, das reslutiert aus dem Umstand, dass es sich vorliegend um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 I 1 BGB [Unternehmer (§ 14 BGB) - Verbraucher (§ 13 BGB)] handelt, damit gelten ergänzend die nachfolgenden §§ und damit auch § 476 BGB, nach welchem vermutet wird, dass der Sachmangel eben schon bei Gefahrübergang vorlag, es sei denn, das Gegenteil wird bewiesen. Richtig ist somit, dass die bloße Behauptung des Verkäufers, dass der Defekt durch das Verschulden des Käufers eintrit, NICHT ausreichend ist." Habe dies gefunden bei einem kaputten Mainboard, welches selbst eingebaut wurde. Sollte ja das gleiche Prinzip sein oder nicht?
 
Ja,spielt aber im Grunde in Deinem Fall keine Rolle. Die defekte Antec wird Dir ja auch ersetzt, vermutlich. Aber nicht die Folgeschäden. Oder besser, diese nur, wenn Du beweisen kannst, dass es an der Antec lag.
 
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