Scheinbar/Offensichtlich hast Du die Sachlage nicht verstanden!? Aber mit 17 Jahren ...
Wenn es der Händler auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, bist Du in der Beweispflicht, dass es sich eben nicht um Eigenverschulden handelt! Das hat mit Inkompetenz nichts aber auch gar nichts zu tun. Da wird nach der Sach- und Faktenlage entschieden! Fakt ist, Du hast die Kiste zusammengebaut! Abgesehen davon, wenn 1997 Dein Geburtsdatum ist, bist Du nur bedingt Geschäftsfähig. Schon daraus, wird jeder Rechtsanwalt versuchen, Deinen Anspruch abzuschmettern. Das bedeutet weiter, das ein Erziehungsberechtigter den RMA Schein unterschreiben muß!
Ach, ja und den Ratschlag von Lexel würde ich mal ganz schnell vergessen! Das erfüllt mindestens den Tatbestand der üblen Nachrede! Da könnte dann ganz schnell noch Nötigung und Geschäftsschädigung dazu kommen. Da droht dann neues Ungemach.
Gruß
nicknackman1