Antec H2O Gewährleistung und Erstatzleistung

Da die Flüßigkeit der Kühlung auf der GPU ist und ich alles dokumentiert habe / Fotografiert denke ich, dass ich eine Chance habe.
 
nicknackman1 schrieb:
Scheinbar/Offensichtlich hast Du die Sachlage nicht verstanden!? Aber mit 17 Jahren ...

Wenn es der Händler auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, bist Du in der Beweispflicht, dass es sich eben nicht um Eigenverschulden handelt! Das hat mit Inkompetenz nichts aber auch gar nichts zu tun. Da wird nach der Sach- und Faktenlage entschieden! Fakt ist, Du hast die Kiste zusammengebaut! Abgesehen davon, wenn 1997 Dein Geburtsdatum ist, bist Du nur bedingt Geschäftsfähig. Schon daraus, wird jeder Rechtsanwalt versuchen, Deinen Anspruch abzuschmettern. Das bedeutet weiter, das ein Erziehungsberechtigter den RMA Schein unterschreiben muß!

Ach, ja und den Ratschlag von Lexel würde ich mal ganz schnell vergessen! Das erfüllt mindestens den Tatbestand der üblen Nachrede! Da könnte dann ganz schnell noch Nötigung und Geschäftsschädigung dazu kommen. Da droht dann neues Ungemach.

Gruß

nicknackman1

Natürlich ist er nicht in der beweispflicht. Vor 2002? Wäre er auch in den ersten 6 Monaten in der Pflicht gewesen. So muss der Händler ihm eigenverschulden nachweisen. Falls es keine offensichtlichen Anzeichen dafür gibt, müsste ein unabhängiger Gutachter ran ;)

Bei diesen AIO Waküs muss man nicht vom Fach sein, da diese für Endkunden gemacht sind, bei denen _nicht_ erwartet werden darf , dass sie das beruflich oder in einem solchen Rahmen betreiben.

Ein Rechtsanwalt will aus seiner nicht vollen Geschäftsfähigkeit bitte was machen? In dem Fall dürfte eher der Händler, je nach Kosten der WaKü, sich in den Arsch beißen, wenn er diese nicht hätte verkaufen dürfen. Ein Anwalt kann daraus nichts drehen , weil der TE seinem Erziehungsberechtigten dann die Aufgabe erteilt sich damit auseinander zu setzen.
Zu dem RMA Schein : wenn er das Produkt rechtsmäßig gekauft hat, ist es ihm auch erlaubt dieses zu bemängeln. Oder gilt Verbraucherschutz nur für ü18 Leute in dem Land?

Und der Rat von Lexel hat weder was mit übler Nachrede noch sonstwas zu tun..
Es kommt lediglich darauf an, wie und was er schreibt. Oder ist man in Deutschland mittlerweile bei jedem Thema dazu verpflichtet es einfach hinzunehmen.
Wenn das dort üble Nachrede WÄRE, wärs dann hier auch schon..
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Ja,spielt aber im Grunde in Deinem Fall keine Rolle. Die defekte Antec wird Dir ja auch ersetzt, vermutlich. Aber nicht die Folgeschäden. Oder besser, diese nur, wenn Du beweisen kannst, dass es an der Antec lag.

Dürfte in den AGB ausgeschlossen sein, dass Folgeschäden übernimm werden. Das Missbrauchspotenzial ist zu groß. Dir geht deine WaKü kaputt mit ner TitanZ => kaputt.
Dann schnell ne Antec kaufen, Schlauch altern lassen, damit sie ausläuft. Und dann sich das von Antec erstatten lassen?
Glaub kaum, dass Antec so dumm ist ;)
Müsste mir die AGB dazu durchlesen, aber bin grad nicht an nem PC
 
Zurück
Oben