Apple Garantie Probleme

BMXFORFUN

Lieutenant
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Feb. 2008
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Hallo,
Habe hier im Forum schonmal geschaut, auch was brauchbares gefunden, aber so wirklich bin ich jetzt nicht weiter gekommen. Also ich habe einen IPod Shuffle 1GB. Jetzt vor kurzem ist das erste Jahr Gewährleistung abgleaufen. Kurz danach ging der IPod wieder kaputt (War schonmal vor einem halben jahr in der Reperatur). Dann bin ich zum Apple Store bei mir in der Nähe gegangen. Sie meinten, da der IPod jetzt schon älter als ein Jahr ist, bekomme ich keien Garantie mehr über die Seriennummer. Ich müsse eine Rechnung dazu legen. Jetz war ich vor einer Woche wieder mit einer Rechnung dort, und mir wurde gesagt, das auf dem Gerät keine Garantie mehr sei. Wenn ich beim Support anrufe muss ich 10 Minuten warten, und das bei einer kostenpflichtigen Nummer :mad: Kann mich jetzt mal jemand aufklären, was ich falsch gemacht habe? Was jetzt stimmt?

Grüsse
Björn
 
Apple bietet auf seine Produkte 1 Jahr Garantie. Eine Reparatur oder ein Austausch während der Garantiefrist verlängert die Garantie nicht. Die Garantie ist wohl an eine Seriennummer des Geräts gebunden und so vom jeweiligen Besitzer unabhängig. Ist die Garantiefrist abgelaufen kannst du nur noch auf Kulanz seitens Apple hoffen. Hierzu benötigst du i.d.R. einen Kauf-/ Besitznachweis. Deswegen die Rechnung. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht schließt Apple in seinen Kaufverträgen aus, was laut Gesetz legitim ist.
 
Apple bietet ein jahr garantie, Gewährleistungsansprüche ggü. dem Händler wirst du in der Praxis kaum geltend machen können und Apple ist zudem sehr unkulant. Im Ergebnis heisst das: Pech gehabt und bleibst auf einen kaputten iPod sitzen.
Solltest du dir wieder einen iPod kaufen wollen, kauf ihn bei MM oder Saturn und schließ die Zusatzgarantie ab.
 
dogio1979 schrieb:
und Apple ist zudem sehr unkulant.
Das mag vielleicht in einem authorisierten Apple Partner (zB Gravis und Konsorten, da habe ich auch schon erlebt, dass 366 Tage alten iPods eine Reparatur entsagt wurde) so sein, wenn man direkt mit der Hotline von Apple spricht sieht das schon anders aus.
 
Über die Hotline richtet sich die Garantie nach der Seriennummer und dem Produktionsdatum. Vom Produktionsdatum gerechnet gibts 15 Monate Garantie. Das heisst, dass Aplle bestenfalls 3 Monate "kulant" ist.
 
Aber Versuch macht kluch. Probieren würde ich es auf jeden Fall.

Die eingeschränkte, 1-jährige Garantie ist für mich ein Makel für die Apple Produkte. Apple scheint wenig Vertrauen in die eigenen Produkte zu haben?! Jedenfalls würde ich, egal um welches Produkt es sich handelt, stets die Garantieverlängerung auf 2 bzw. 3 Jahre mit dazu kaufen.
 
Spielkind schrieb:
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht schließt Apple in seinen Kaufverträgen aus, was laut Gesetz legitim ist.

Wie geht denn das bitte? Dachte 2 Jahre Gewährleistung sind gesetzlich vorgeschrieben? Dass man Probleme haben wird, die Ansprüche durchzusetzen, ist ja dann wieder eine andere Sache ... aber dass jemand gesetzliche Gewährleistung einfach ausschließen kann, hab ich noch nie gehört. Gibts da keine Informationspflicht beim Kauf?

kennyalive schrieb:
Das mag vielleicht in einem authorisierten Apple Partner (zB Gravis und Konsorten, da habe ich auch schon erlebt, dass 366 Tage alten iPods eine Reparatur entsagt wurde) so sein, wenn man direkt mit der Hotline von Apple spricht sieht das schon anders aus.

Also da kenne ich auch Geschichten, bei denen es sich genau anders rum verhalten hat: Apple wiegelt mit "keine Garantie" ab und Gravis drückt nochmal ein Auge zu.
Generell ist aber zu sagen, dass die nur 1-jährige Garantie von Apple definitiv ein Problem ist.
 
Garantie ist eine freiwillige, zusätzlich zur Gewährleistung gewährte Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt, wenn nicht wie z.B. bei Privatgeschäften oder der AGB ausgeschlossen, 2 Jahre. Apple schließt die 2-jährige Gewährleistung auf ihrer Homepage aus. Der Hinweis ist bei jedem Artikel in der Produktbeschreibung auf der Homepage hinterlegt.
http://www.apple.com/de/macbookpro/specs.html

Für sich genommen ist die 1-jährige Garantie von Apple besser als die 2-jährige, gesetzliche Gewährleistung. Bei der Gewährleistung ist nach 6 Monaten der Käufer in der Pflicht, dem Hersteller nachzuweisen, dass ein Mangel bereits bei Lieferung bestand. Dies dürfte den Allermeisten schwer fallen, so dass man statt von 2 Jahren Gewährleistung nur von effektiv einem 1/2 Jahr ausgehen kann.

Ich denke, wie oben schon einmal erwähnt, dass man zu einem Apple Produkt stets die kostenpflichtige Garantieverlängerung mit dazu bestellen sollte. Gerade diese Garantie widerspricht der Idee den Apple beim Hersteller direkt zu kaufen, denn die zusätzliche Garantie von Apple gibt es bei Online-Händlern oft deutlich billiger. Bsp für MacBook Pro: 289,- zu 349,- Euro = 17% Billiger
http://www.comtech.de/product_info.php?pID=330128
http://store.apple.com/de/product/MA515?mco=ODAyODgzMA
 
Apple kann nicht so ohne weiteres die Gewährleistung ausschließen, da die Gewährleistung grundsätzlich den Händler betrifft, also zb. MediaMarkt oder auch Gravis.
Auf der Herstellerseite habe ich auch nichts bezüglich der Gewährleistung gefunden.
Gewährleistung besteht niemals ggü. dem Hersteller.

Das mit dem Beweislastumkehr stimmt zwar, dennoch ist ein Jahr Garantie eher arm, da sehr viele Mitbewerber zwei jahre Herstellergarantie geben.
 
Auf der Herstellerseite habe ich auch nichts bezüglich der Gewährleistung gefunden.
Apple Hardware Warranties
http://www.apple.com/legal/warranty/

Ich hänge die deutsche Version der eingeschränkten Garantie als PDF hier mit dran.

Ich kann nicht sagen, ob es rechtlich möglich ist, die gesetzliche Gewährleistung durch eine eingeschränkte Garantie zu begrenzen. Jedenfalls deute ich den Artikel auf Wikipedia so und denke auch nicht das Apple auf dem deutschen Markt etwas Ungesetzliches machen würde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung macht die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer nahe zu unmöglich. Die gesetzliche Gewährleistung ist also eher für die "Katz".

Aber es wäre interessant zu wissen, wie Verbraucherschutzorganisationen darüber denken und ob es da wirklich mit rechten Dingen zu geht?

Die 1-jährige Garantie von Apple ist imo ein Armutszeugnis! Mir stößt das sauer auf und ist, neben den hohen Kosten, ein Grund warum noch kein angebissener Apfel auf dem Schreibtisch steht. Wie du sagst, bieten hier viele Mitbewerber mehr.
 

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Spielkind schrieb:
Wie du sagst, bieten hier viele Mitbewerber mehr.
Aber auch nicht alle. Es wird immer so dargestellt, als sei Apple der einzige Anbieter, der es nicht auf die Reihe kriegt seine Produkte mit mehr als 1 Jahr Garantie auszuliefern. Es gibt auch andere Hersteller, die nur ein Jahr Garantie geben, Lenovo zB auf einige Laptopreihen.
Ich möchte jetzt nicht Apple lobpreisen, find das ja selber nicht in Ordnung. Ich möchte das nur mal in ein anderes Licht stellen.
 
das stimmt, aber Lenovo zielt auf eine ganz andere Klientel. Dort werden oft Laptops geleast oder Serviceverträge abgeschlossen. Ähnlich ist es bei Dell.

@Spielkind:
Nein, die gesetzliche Gewährleistung wird durch die eingeschränkte garantie seitens Apple nicht eingeschränkt.
Wie aus dem Wiki-Eintrag hervorgeht, kann die Gewährleistung nur bei Gebrauchtware und in Einzelverträgen eingeschränkt werden.
Im Grunde ist das mit der Beweislastumkehr schon in Ordnung. Eine Gewährleistung bezieht sich ja nur auf die Fehlerfreiheit zum Kaufzeitpunkt. Hält ein Produkt länger als ein halbes Jahr, kann man wohl davon ausgehen, dass es zum kaufzeitpunkt funktionierte.
Der Kunde hats selbst in der hand, indem er entweder nur Produkte mit längerer Herstellergarantie kauft oder Zusatzgarantien abschließt. Die von MM ist sogar ziemlich günstig und klasse.
 
@kennyalive
Versteh mich nicht falsch, ich will nicht gegen Apple ins Feld ziehen, im Gegenteil. Sicherlich gibt es Hersteller die auch nur genauso kurze Garantiefristen bieten.

Außerdem ziert die beschränkte Garantie von Apple jede Produktbeschreibung, so dass der Kunde weiß worauf er sich einlässt und Apple verkauft ja Service, wie die erweiterte Garantie oder das One to One Programm.

Apples Konzept Hardware, Software sowie Betreuung und Service aus einer Hand anzubieten geht auf. Eben das und die mehrheitlich zufriedenen Umsteiger aus der Windowswelt machen (mich) neugierig auf Apple. Nur überzeugt bin ich noch nicht.

@dogio1979
Okay, dann habe ich den Wikipedia Artikel falsch gedeutet. Das Gewährleistung über den Händler läuft ist mir auch klar. Und mit der Beweislastumkehr hast du eigentlich auch recht. Bleibt letztlich die Empfehlung auf die Garantiezeiten zu achten und / oder eine zusätzliche Garantie abzuschließen.
 
Ein Anruf beim Apple Support - es gibt eine kostenlose Hotline, soweit ich mich erinnere - sollte alle Fragen beantworten. Natürlich kommt es auf die Art des Defektes an, ob man sich der Sache annimmt. Ein defekter Akku wird u.U. auch nach Ablauf der Garantie noch ersetzt.
 
AW: Apple Garantie Fakten

Die Apple-Garantie wird von Apple wie folgt gehandhabt:

Seriennummer
Anhand der Seriennummer kann man sofort den Garantieanspruch schecken:
https://selfsolve.apple.com/GetWarranty.do
Dabei ist es oft so, dass ab Kaufdatum/Rechnungsdatum nicht 12 sondern ca. 13 Monate Garantie angezeigt werden. Das hat den Grund, das Gerät könnte beim Händler vor dem Verkauf ein paar Wochen lagern, dann würde man anhand der Seriennummer nicht mehr volle 12 Monate Garantieanspruch haben.
Deshalb ordnet Apple der Seriennummer von vorneherein ca. 13 Monate Garantie zu.

Rechnung
Hat das Gerät längere Zeit (also 2 Monate oder so) beim Händler gelagert, passt der Garantieanspruch Seriennummer vs Rechnungsdatum nicht mehr zusammen.
Lt. Rechnungsdatum hat man zwar 12 Monate Garantie, aber für Apple ist das primäre Garantie-Kriterium die Seriennummer.
Ein guter Händler wird bei einer anstehenden Reparatur die kurz nach Ablauf der 12 Monate-Garantie anfällt immer nach der Rechnung fragen, da dessen Datum einige Wochen später liegen könnte als bei der Seriennummer.


Wer von der Garantieanspruchdifferenz betroffen ist kann die Rechnung an Apple faxen und das Kaufdatum zur Seriennummer anpassen lassen. Infos dazu findet man nach Eingabe seiner Seriennummer ^^.

So sieht das bei mir aus, ich hatte bei eBay für ca. 120 € den AppleCare Protection Plan Apple MacBook Pro gekauft und die Garantie auf 3 Jahre verlängert.
 

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bezgl "Apple schließt die 2-jährige Gewährleistung auf ihrer Homepage aus."
auf einer HP kann man ausschließen was man will, nützt aber nicht. wo gäbe es bitte ein "lex malum", das man sich geltendes recht einfach umschreibt, wie es einem passt.
wenn ich mir das PDF von der 1-jahres garantie durchlese (auf die schnelle), sehe ich gleich im ersten absatz stehen: "diese garantie schließt oder setzt verbraucherrechte...weder aus noch beschränkt diese" usw.
 
@wop

...hast du das care-rollment+Serial v. der Box + Handelsrechnung?
evtl. geht der Garantiestatus flöten und man hockt im Garantiefall auf einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Apple soll verstärkt die Reseller anhauen, weg. Belegen usw.

Oft wird für paar Märker ein carePaket aus den Staaten per Serialcode/e-mial, gekauft und man stellt später fest, dass der Code einfach in einem Laden geklaut wurde? Letzendlich hat derjenige ein Recht auf Garantie, der die nötigen Papiere in den Händen hält...wenn zwei, drei sich streiten.
Ist leider so.
Zudem ist der Codekauf in den Staaten = Steuerhinterziehung, wenn man es beim dt. Zoll nicht anmeldet. :evillol:

Darum: Augen auf, beim apple-Care-Kauf! :freak: ( einige Händler schicken Kopien per pdf=epost, von rollment/serial-Key/invoice zu; vorher abklären )
 
@51%
Danke. Wir haben den Punkt oben bereits geklärt. Auch wenn der Hersteller (=Apple) nur 1 Jahr Garantie gewährt hat der Käufer 2 Jahre Gewährleistung durch den Verkäufer. Frag ich mich nur, was die 2 jährige Gewährleistung wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten noch wert ist? Ich werde, sollte es ein Mac werden, eben in den sauren Apfel beißen und zur Apple Care greifen.

@Akkordmetzger
Vielen Dank für den Hinweis :)
 
Frag ich mich nur, was die 2 jährige Gewährleistung wegen der Beweislastumkehr nach 6 Monaten noch wert ist?
Das frage ich mich schon seit Einführung dieser Regelung. Werden defekte Geräte innerhalb der ersten 6 Monate repariert anstatt getauscht (Kunde kann ja auf einen Tausch bestehen), dann macht diese Gewährleistung überhaupt keinen Sinn mehr.
Hey, es gibt neue iMacs!
 
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