Arbeiten trotz Feiertag ohne ausgleich

ja genau so siehts aus. bei uns gibts noch ne karenzzeit von 15minuten - aber nach 6 std ist eine halbe stunde pause minimum zu machen und wird auch dann abgezogen wenn sie nicht genommen wurde.
 
Das Abzugthema ist ja wohl durch. Wer seine Rechte nicht durchsetzt ist selbst schuld.

Ob man eine gesetzliche Pausenpflicht auch für AN oder nur ArbG sieht, ist nur ein theoretischer Streit und vollkommen egal, da ansonsten wenigstens ein Verstoß gegen das Direktionsrecht vorliegt.
 
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uincom schrieb:
Das Abzugthema ist ja wohl durch. Wer seine Rechte nicht durchsetzt ist selbst schuld.
Das ist kein Recht von dir / dem AN. (wenn es das wäre, müsste man umgekehrt ja auch fragen, wo die Schranke zu §4 ArbZG ist).

Das Verständnisproblem liegt imho an:
Die Arbeit ist [...] zu unterbrechen.

Das hat @BeBur schon richtig erfasst.

Durch die gesetzliche Verpflichtung die maximale Arbeitszeit am Stück auf höchstens 6 Stunden zu begrenzen, existiert der Fall "länger gearbeitet" gar nicht, denn das darf gar nicht erst passieren und passiert es doch, ist es ein Gesetzesverstoß, welcher auch nur dann durch AG schuldhaft ist (sprich: der AG müsste im Zweifelsfall haften), wenn er dich explizit dazu angewiesen hat länger zu arbeiten und dir keine Möglichkeit zur Pause eingeräumt hat.

Bei geplanten Pausen liegt die Einhaltungspflicht beim AG. Wenn die Pausenzeit dir überlassen ist, geht die Verantwortung auf den AN über. Der AG hat dann nur noch dafür Sorge zu tragen, dass du auf jeden Fall höchstens 6 Stunden am Stück arbeiten musst und danach Pause machen kannst.

Die Pause dann tatsächlich wahrzunehmen (und auch wann genau) liegt in deiner Verantwortung, wenn der AG deine Pause nicht im Voraus einplant.
 
Danke an alle. Wie sieht es denn nun mit den gesetzlichen Feiertagen aus? Ich muss an allen Tagen Arbeiten inkl. Weinachten und Neujahr.

Das Arbeiten an den Tagen wäre für mich kein Ding, nur möchte ich eben dann die Tage gutgeschrieben bekommen.
 
Ist doch klar im Gesetz geregelt. wie mehrfach geschrieben.
Arbeiten ist zulässig - Ausnahme siehe Öffentliche Verkehrsbetriebe (dazu gehören Taxis).
Ersatzruhetag ist innerhalb von 2 Wochen zu gewähren.
 
uincom schrieb:
Ob man eine gesetzliche Pausenpflicht auch für AN oder nur ArbG sieht, ist nur ein theoretischer Streit und vollkommen egal

Achso, Lenk und Ruhezeiten sind auch nur theoretischer Natur?
Vielmehr ist es so, dass der Arbeitnehmer seiner gesetzlichen Pflicht der Pausenzeit nicht nachgekommen ist.
Ja, auch der Arbeitnehmer hat Pflichten!
Und wer seinen Pflichten nicht nachkommt, kann vom Arbeitgeber Abgemahnt werden.
Daher pocht auch niemand auf die Bezahlung dieser Zeit.
Das macht es für alle Beteiligten nur noch komplizierter.

Der AG muss die Arbeitszeit bezahlen, der AN hätte aber garnicht Arbeiten dürfen.
Wenn der AG die Zeit bezahlt, dann kommt es so rüber, als ob der AG die Gesetzesverstöße seines AN fördert oder sogar fordert. Das kann Teuer werden.
Zwickmüle für den AG, daher:

Die Zeit wird automatisch abgezogen, keiner sagt was und alle sind Glücklich.
So läuft das Überall.
 
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Kuba schrieb:
Arbeitszeit ≤ 6 Stunden: keine Pause
Arbeitszeit > 6 und ≤ 9 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
Arbeitszeit > 9 und ≤ 10 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause

Und was ist mit denen die 12 Stunden arbeiten? Oder sogar 24 Stunden?
 
Absolute Höchstgrenze ist, bis auf ganz wenige Ausnahmen, eine Arbeitszeit von zehn Stunden pro Arbeitstag. Ausnahmen gibt es für den Bereich des Bereitschaftsdiensts, wenn tarifvertragliche Regelungen vorliegen und bei außergewöhnlichen Notfällen.
Wird bestimmt immer und überall eingehalten :cool_alt: :D, Pausenregelung somit überflüssig....
 
Das ist teilweise nicht ganz korrekt. Es gibt in Krankenhäusern 24h-Schichten. Allerdings handelt es sich dort meistens um eine Art Bereitschaft mit vorgegebenen Räumlichkeiten.

Grüße
 
Hallo

@florian.
Keiner stimmt nicht, z.B. bei Klinikärzten ist 24h Dienst eher die Regel als die Ausnahme, die Rede ist von 24h Dienst und nicht von 8h Dienst + Bereitschaft.

Die Schufterei deutscher Klimikärzte 24 Stunden ohne Pause https://www.spiegel.de/sptv/a-238399.html
24 Stunden im Krankenhaus https://www.spiegel.de/karriere/24-...tress-pur-bis-morgens-um-sieben-a-756669.html
Wie geht’s, Doktor? https://www.zeit.de/2017/12/klinikaerzte-24-stunden-schichten-boni-operationen

Ja es ist unzulässig aber es wird erwartet und gemacht, wer nicht mitmacht kann die Beförderung zum Oberarzt oder gar Chefarzt vergessen.
Ich arbeite in der Medizintechnik eines Konzerns zu dem mehrere Krankenhäuser gehören, ich sehe täglich was bei Pflegern/Krankenschwestern/Ärzten los ist, von denen arbeitet keiner nur 40h/Woche.
Ich weiß noch wie ich gestern in der Raucherecke allen ein schönes langes Feiertagswochenende gewünscht habe, es fehlte nicht viel und die hätten mich mit Blutkonserven und Skalpellen beworfen.

@deYoda
Beim Mangel bei Pflegern/Krankenschwestern/Ärzten ist es nicht möglich das Gesetz einzuhalten.

Grüße Tomi
 
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deYoda schrieb:
Absolute Höchstgrenze ist, bis auf ganz wenige Ausnahmen, eine Arbeitszeit von zehn Stunden pro Arbeitstag. Ausnahmen gibt es für den Bereich des Bereitschaftsdiensts, wenn tarifvertragliche Regelungen vorliegen und bei außergewöhnlichen Notfällen.
Wird bestimmt immer und überall eingehalten :cool_alt: :D, Pausenregelung somit überflüssig....

Komisch, wir haben bis zu 12 Stunden Dienste. Ich darf zwar nicht mehr als 8 Stunden arbeiten(außer Notfall), aber die anderen 4 Stunden, abzüglich 45 min Pause, sind ja auch bezahlt. Nur werden sie eben nicht als Schutzrechtliche Arbeitszeit ausgewiesen. Zum Rest haben die anderen ja schon was geschrieben.

Worauf ich auf mein ersten Post hinaus wollte ist folgendes, anscheinend gibt es Leute hier die ihr Wissen nur aus dem Internet beziehen(siehe das einer schrieb das die maximale Arbeitszeit 10 Stunden ist), die Realität, und das legal!, anders aussieht. Vielleicht mal über den Schreibtisch hinaus schauen.
 
Lunge schrieb:
anscheinend gibt es Leute hier die ihr Wissen nur aus dem Internet beziehen(siehe das einer schrieb das die maximale Arbeitszeit 10 Stunden ist), die Realität, und das legal!, anders aussieht. Vielleicht mal über den Schreibtisch hinaus schauen.

Was haben gesetzliche Vorschriften (und dafür braucht man kein Internet) mit Deiner Realität zu tun und vor allem mit Schreibtischkanten?

Wäre es legal, könntest Du doch unbesorgt 12 Std aufschreiben! Mal darüber nachgedacht, wieso das als Bereitschaft gewertet wird?

Selbstverständlich wird das sehr häufig umgegangen mit allen denkbaren Konstruktionen. Und wo kein Kläger da kein Richter. Trotzdem ist das oft genug illegal.
 
Hallo

Lunge schrieb:
Komisch, wir haben bis zu 12 Stunden Dienste.
Da solltest du vorsichtig sein, bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall ab 12 Stunden (10 Stunden Arbeitszeit plus je eine Stunde Fahrtzeit hin und zurück) kann es Probleme mit der BG geben.
Ich habe einen Kumpel der bei einem Energieversorger arbeitet, die dürfen bei einem Notfall maximal 12 Stunden arbeiten, denen wird für die Heimfahrt und die Anfahrt am nächsten Tag ein Taxi bezahlt.

Lunge schrieb:
Nur werden sie eben nicht als Schutzrechtliche Arbeitszeit ausgewiesen.
Das ist Betrug der wegen der Vorschriften der BG gemacht wird, hoffe das du nie nach 12 Stunden Arbeitszeit (Inkl. An-/Abfahrt) einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall hast.

Lunge schrieb:
die Realität, und das legal!, anders aussieht.
Du hast Recht, die Realität sieht anders aus aber legal ist es nicht.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit dem Thema sollte man sowieso sehr vorsichtig umgehen.
Mehrarbeit muss vom Vorgesetzten angeordnet werden.
Es ist korrekt, dass der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft erlöschen kann, wenn man zulange arbeitet.
Zusätzlich können Mitarbeiter und die verantwortliche Führungskraft rechtliche Konsequenzen zu spüren bekommen.

Je nach schwere des Vorfalls kann es hier bis zu Freiheitsstrafen gehen!

Um im Bedarfsfall abgesichert zu sein empfiehlt es sich konkret nachzufragen. Wenn dein Chef sagt "Mach das noch fertig" und du bist schon an deinem Arbeitsmaximum handelt es sich bereits um angewiesene Mehrarbeit.
Wenn das der Fall ist, nochmal auf die maximale Arbeitszeit hinweisen.
Außerdem ist eine Ruhezeit von 11h einzuhalten. Abends um 21 Uhr aus dem Büro gehen und dann früh um 7 wieder vor Ort sein, sollte sich so ausschließen.

so ist zumindest der gesetzliche Rahmen. Sonderfälle können für leitende Angestellt, Schichtmitarbeiter und andere Gruppen gelten.

Fragen hierzu sollten Vorgesetzte, die Personalabteilung und in größeren Betrieben die Sicherheitsbeauftragten, oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit beantworten können.

Wir selbst haben das Problem regelmäßig mit Rufbereitschaftseinsätzen, die dann die Planung für den nächsten Tag beeinflussen.

Grüße
 
deYoda schrieb:
Was haben gesetzliche Vorschriften (und dafür braucht man kein Internet) mit Deiner Realität zu tun und vor allem mit Schreibtischkanten?

Wäre es legal, könntest Du doch unbesorgt 12 Std aufschreiben! Mal darüber nachgedacht, wieso das als Bereitschaft gewertet wird?

Selbstverständlich wird das sehr häufig umgegangen mit allen denkbaren Konstruktionen. Und wo kein Kläger da kein Richter. Trotzdem ist das oft genug illegal.
Tomislav2007 schrieb:
Hallo


Da solltest du vorsichtig sein, bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall ab 12 Stunden (10 Stunden Arbeitszeit plus je eine Stunde Fahrtzeit hin und zurück) kann es Probleme mit der BG geben.
Ich habe einen Kumpel der bei einem Energieversorger arbeitet, die dürfen bei einem Notfall maximal 12 Stunden arbeiten, denen wird für die Heimfahrt und die Anfahrt am nächsten Tag ein Taxi bezahlt.


Das ist Betrug der wegen der Vorschriften der BG gemacht wird, hoffe das du nie nach 12 Stunden Arbeitszeit (Inkl. An-/Abfahrt) einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall hast.


Du hast Recht, die Realität sieht anders aus aber legal ist es nicht.

Grüße Tomi

Nö ist es nicht. Du erzählst grade davon das die Deutsche Bahn Betrug betreibt. Es sind im Notfall auch mehr als 12 Stunden Arbeit möglich oder glaubst du der Lokführer darf nach Hause wenn er wegen eines umgestürzten Baumes nicht weiter fahren kann? Oder glaubst du das ein Notfallmanager der Bahn sagen darf, och Nö, jetzt sind 12 Stunden rum, sorry Feuerwehr, seht selber zu wie es weiter geht?!

Bis 12 Stunden Schichten sind ganz normal und es gab auch genug die dann einen Wegeunfall hatten. Wurde alles normal geregelt. Ich sage ja, Wissen aus dem Internet was du da beschreibst. Unsere Borsgastronomen haben sogar 14 Stunden Dienste, nur nebenbei. Und ja, es ist legal!


deYoda schrieb:
Was haben gesetzliche Vorschriften (und dafür braucht man kein Internet) mit Deiner Realität zu tun und vor allem mit Schreibtischkanten?

Wäre es legal, könntest Du doch unbesorgt 12 Std aufschreiben! Mal darüber nachgedacht, wieso das als Bereitschaft gewertet wird?

Selbstverständlich wird das sehr häufig umgegangen mit allen denkbaren Konstruktionen. Und wo kein Kläger da kein Richter. Trotzdem ist das oft genug illegal.

Nicht 12 Stunden, sondern 11:15 h. Die kann ich mir auch schreiben.
 
Hallo

Lunge schrieb:
Du erzählst grade davon das die Deutsche Bahn Betrug betreibt. Es sind im Notfall auch mehr als 12 Stunden Arbeit möglich oder glaubst du der Lokführer darf nach Hause wenn er wegen eines umgestürzten Baumes nicht weiter fahren kann?
Der Lokführer darf nicht weiter fahren, es wird ein Ersatzfahrer zur Unfallstelle gebracht der dann weiter fährt, alles andere wäre illegal, du scheinst nicht zu wissen das die DB Fahrtenschreiber hat.

Lunge schrieb:
Ich sage ja, Wissen aus dem Internet was du da beschreibst.
Das ist Wissen aus Gesetzesbüchern, ich kann nichts dafür das du die Gesetze nicht kennst.
Da solltest mal ins ArbG rein schauen: https://www.dtv.de/buch/arbeitsgesetze-arbg-5006/
Ich kenne Firmen die empfindliche Strafen zahlen mußten weil sie gegen die Pausenzeiten und/oder Arbeitszeiten verstossen haben.

Lunge schrieb:
Unsere Borsgastronomen haben sogar 14 Stunden Dienste, nur nebenbei. Und ja, es ist legal!
Nur weil euch von eurem Chef erzählt wird das es legal ist wird es nicht legal.

Lunge schrieb:
Bis 12 Stunden Schichten sind ganz normal und es gab auch genug die dann einen Wegeunfall hatten. Wurde alles normal geregelt. Ich sage ja,
Selbstverständlich wurde das normal geregelt,...

Lunge schrieb:
Nur werden sie eben nicht als Schutzrechtliche Arbeitszeit ausgewiesen.
...bei euch wird ja auch beim Aufschreiben der Arbeitszeit beschissen und deswegen wird die maximale Arbeitszeit offiziell nicht überschritten.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Fahrtenschreiber? Puhhh
Welche Unfallstelle? Der Lokführer fährt und hat zu fahren nach Not und Eil. Ich glaube da verwechselst du was mit der Lokführer kann nach einem Unfall physisch nicht mehr fahren. Es ging aber darum das er noch fahren kann.

Sorry hat keinen Zweck.Du bist der Meinung das die DB wissentlich und täglich gegen Gesetze verstößt und die Gewerkschaften und Betriebsräte da einfach zugucken und ich sage dir dem ist nicht so.

Was heißt hier beim aufschreiben bescheißen? Bei mir steht ganz offiziell mehr als 10 Stunden Arbeitszeit und so wird es auch gebucht. Normale, tägliche, reguläre Schichten! Alle falsch? Alle verboten? Ach herjeee. Bestimmt! Und die beim Amt sagen auch nichts dazu wenn ich die Ausbleibezeiten eintrage das ich mehr als 14 Stunden unterwegs war? Sicher, alle stecken unter einer Decke.
 
Hallo

Lunge schrieb:
Fahrtenschreiber? Puhhh
Ja bei der DB gibt es Fahrtenschreiber und zusätzlich hat jeder Fahrer eine elektronische Fahrerkarte.

Lunge schrieb:
Welche Unfallstelle?
Die wo der Unfall passiert ist.

Lunge schrieb:
Ich glaube da verwechselst du was mit der Lokführer kann nach einem Unfall physisch nicht mehr fahren. Es ging aber darum das er noch fahren kann.
Ich verwechsel gar nichts, ich meine nicht ob er noch fahren kann oder will, ich meine wenn er gesetzlich nicht mehr fahren darf.

Lunge schrieb:
Sorry hat keinen Zweck.
Stimmt, du hast keine Ahnung.

Lunge schrieb:
Du bist der Meinung das die DB wissentlich und täglich gegen Gesetze verstößt und die Gewerkschaften und Betriebsräte da einfach zugucken und ich sage dir dem ist nicht so.
Ich bin nicht der Meinung das die DB gegen Gesetze verstößt, du behauptest das die Lokführer der DB länger als 12 Stunden fahren und das stimt nicht.

Lunge schrieb:
Was heißt hier beim aufschreiben bescheißen? Bei mir steht ganz offiziell mehr als 10 Stunden Arbeitszeit und so wird es auch gebucht. Normale, tägliche, reguläre Schichten! Alle falsch? Alle verboten?
So wie das bei euch aufgeschrieben wird...

Lunge schrieb:
Nur werden sie eben nicht als Schutzrechtliche Arbeitszeit ausgewiesen.
...ist das verboten.

Was meinst du wieso die EU erst vor kurzem die Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet hat ?

Grüße Tomi
 
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