Arbeitgeber möchte mir Zeit für das Studium nicht einräumen - Vertragsbruch?

@Mustis
Das es meist gar nicht im Vertrag steht.
Wenn da steht du musst 37,5 oder 40 Stunden arbeiten und arbeitest dann 50, dann musst du das eigentlich nicht. Wird aber verlangt.
 
Mustis schrieb:
UNd was wäre daran, je nach VErtrag falsch/unrechtens?
In einer Ausbildung..? Nicht dein ernst die Frage..... Das ist alles ganz klar gesetzlich geregelt, wie Azubis arbeiten dürfen und wie nicht.
Ergänzung ()

Man sollte Rechte und Pflichten von Azubis, echt mal in den Lehrplan von weiterführenden Schulen nehmen - und die Kids darüber aufklären.
Passiert viel zu oft, dass Ahnungslos einfach gemacht wird was der Chef sagt, weil man es nicht besser weis.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Coca_Cola, nebulein und IT Influencer
Mustis schrieb:
Wäre mir neu, dass ein duales Studium mal so, mal so gewichtet ist. Normal hat beides ca. den selben Stellenwert...

Der Praxisteil gibt „nur“ 60 (3x 20) ECTS, während der Theorieteil 150 gibt. Auch scheint es bei anderen Betrieben/Firmen auch zu klappen, dass die Dualis dort ihr Zeug schreiben dürfen. Und planen können die anscheinend auch ohne mich, da ich in der Theoriephase ja auch nicht dort bin. Corona hin oder her, aber wieso soll es mir zum Nachteil gemacht werden, wenn die nicht planen können? Auch wenn es hart klingt: Ich muss in erster Linie auf mich schauen.
Und bezüglich dem Lernen in der Klausurphase bin ich voll und ganz bei dir, aber wie soll ich 2x12 Seiten schreiben, wenn ich noch nicht mal weiss worum??

ich denke, es wäre lieber ein schlechtes AZ zu riskieren, als einen schlechten Schnitt. Gegen ersteres ist Klagen einfacher mMn
 
Zuletzt bearbeitet:
Fuchiii schrieb:
In einer Ausbildung..?
Wir reden nicht von der Ausbildung?
BuzzAMK schrieb:
Auch scheint es bei anderen Betrieben/Firmen auch zu klappen.
Das ist komplett irrelevant... Andere bekommen auch mehr Gehalt etc. pp.
BuzzAMK schrieb:
Der Praxisteil gibt „nur“ 60 (3x 20) ECTS, während der Theorieteil 150 gibt
JA, dass ist aber generell so, dass heißt nicht, dass der Praxis Teil weniger relevant ist.
 
Plötzlich hat der mustis dann doch alles gewusst, obwohl er das mit Praxis und Theorie nicht so ganz beisammen hatte, irgendwie komisch.
Und mit Arbeitsverträgen hattest du auch noch nie zu tun, kann das sein?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fuchiii
@Fuchiii Das stimmt leider nicht, für uns gilt das BBIG nicht. Es gibt viele Formen vom dualen Studium, und für meine Form gilt das leider nicht. Wir sind de facto Arbeitnehmer (über die Uni) die im Betrieb ihre Praxisphase absolvieren und von dem auch Gehalt bekommen
 
Dann ist der Fall doch eh recht einfach, würde das so machen wie du schon ein Post davor gesagt hast ;)
 
Fuchiii schrieb:
"Das Berufsbildungsgesetz, dass auch für Azubis im dualen Studium [...]"
Ach herr je, ergibt sich das nicht wenn ich schreibe, je nach dem was im Vertrag steht, dass ich mich auf normale ARbeitsverträge beziehe, die IT Influencer ebenso ansprach:
IT Influencer schrieb:
oder was auch immer,
Wie kommt man also drauf, dass ich azubis meine und nicht weiß, dass das dort nicht gilt?
 
@BuzzAMK hast du dich mal an deine Fakultät gewandt? Es müsste ja alles geregelt sein, wie so etwas abzulaufen hat.
 
@Fuchiii

Spätestens in der Ausbildung steht das oft auf dem Lehrplan. Es nützt einem aber im Endeffekt nichts als Azubi/duales Studium ist man mit das kleinste Rad am Wagen und hat eben im Betrieb wenig zu melden. Klar kann ich auf meine Rechte und Pflichten bestehen, aber der AG kann mich auch in die schlechteste Abteilung/Tätigkeiten etc. abschieben wodurch ich dann dort nichts mehr lerne bzw. lernen werde. Denn die Konflikte entstehen ja meistens schon im 1. Lehrjahr.

Es ist in meinen Augen nach wie vor ein Problem in Deutschland, dass man viele Führungskräfte hat, die meinen mit Überstunden, Druck, Stress etc. ist man leistungsfähiger als in einem positiven Arbeitsumfeld und das finde ich sehr schade. Habe ich ein positives Arbeitsumfeld, bleibe ich auch mal gern unbezahlt länger wenn ich dafür andere Freiheiten genieße. Wenn der AG aber dagegen Druck und Stress macht schaut man natürlich, dass man nach der regulären Arbeitszeit pünktlich aus der Firma kommt und vielleicht auch mal Projekte liegen lässt, die wichtig wären, anstatt sie noch zu bearbeiten.

Zum TE

Ich würde mit dem AG sprechen, ihm die Situation schildern und auf die Problematik hinweisen und wenn er dann nicht gesprächsbereit ist um einen Kompromiss zu finden, der für beide Seiten passt, hast du von deiner Seite aus in meinen Augen alle Rechten & Pflichten erfüllt, dann muss man eben sich mal krank schreiben lassen. Ich bin aber eher der Meinung, dass bei Bewerbungen eher mal aufs Arbeitszeugnis geschaut wird, als welche Noten hatte der im Studium, das mag vielleicht noch für den ersten Betrieb danach interessant sein, spätestens beim 2. oder 3. wirds irgendwann irrelevant.
 
nebulein schrieb:
als welche Noten hatte der im Studium, das mag vielleicht noch für den ersten Betrieb danach interessant sein, spätestens beim 2. oder 3. wirds irgendwann irrelevant.

Das ist korrekt, genau deswegen ist es beim 1. dann recht wichtig welche Noten da stehen, danach schaut man eher auf die Arbeitszeugnisse, je nachdem wie viel AG er dann die nächsten Jahre anhäuft ist das eine Zeugnis vom AG völlig egal.
Sehe es sonst wie du.
 
5. PFLICHTEN DER AUSBILDUNGSSTÄTTE [...]

5.6 "Freistellung; Studium - die Studierende / den Studierenden für alle Theoriephasen an der Studienakademie sowie für die Erbringung von Prüfungsleistungen der Theoriephase, die außerhalb der Theoriephasen stattfinden, ohne Anrechnung auf den Urlaubsanspruch in vollem Umfang freizustellen; dies gilt auch an Tagen, an denen keine Lehrveranstaltung stattfindet, da diese für das Selbststudium vorgesehen sind; "


Also für mich liest sich das eindeutig, dass die Ausbildungsstätte auch außerhalb festgelegter Zeiten dazu verpflichtet ist dich dafür freizustellen.

War doch die DHBW...?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BuzzAMK
Dann kann ich als Student hingehen und wochenlang mich freistellen lassen fürs Selbststudium, weil ich das brauche? Das wäre ja ein Freifahrtsschein. Kann ich mir in der Pauschalität irgendwie nicht vorstellen.

Ich interprätiere das eher so:
Fuchiii schrieb:
die Erbringung von Prüfungsleistungen der Theoriephase, die außerhalb der Theoriephasen stattfinden, ohne Anrechnung auf den Urlaubsanspruch in vollem Umfang freizustellen;
Das bezieht sich auf die Tage an denen Klausuren geschrieben werden. Diese finden oft außerhalb der Theorieblocks statt. Würde der AG hier nicht freistellen, könnte man nur mit einem Urlaubstag an der Klausur teilnehmen, ergo seine Prüfungsleistung erbringen.

Fuchiii schrieb:
dies gilt auch an Tagen, an denen keine Lehrveranstaltung stattfindet, da diese für das Selbststudium vorgesehen sind; "
Dies wiederum sehe ich als Hinweis, dass man auch freizustellen hat, wenn während der festgelegten Theorieblocks Tage existieren, an denen kein Vorlesung stattfindet. Ich kenne es jedenfalls so, dass die Theorieblocks in aller Regel Zeiten beinhalten, die für Selbststudium vorgesehen sind, also Vorlesung frei sind und an diesen darf der AG eben nicht auf den Trichter kommen, dass man da arbeiten kommen könnte, da "nichts" zu tun sein. Das ist auch der Grund, warum der Theorieteil im dualen Studium mehr Stunden vor sieht als der Praxis teil. Für mich erschließt sich das anhand des ; vor dem letzten Teilsatz, der diesen inhaltlich weitgehend von dem Teil davor löst und ihn nicht im direkten inhaltichen folgendne zusammenhang zu diesem setzt. Sie sind beide also als gleichrangig zu verstehen.
 
Weshalb ich einfach bei der DHBW nachfragen würde, wie das hier vorgesehen ist... Schließlich wurden lt Aussage des TE`s wohl Kommilitonen freigestellt von Ihrem Betrieb.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BuzzAMK und BeBur
Klar wäre dass das beste. Aber er hat nunmal auch hier um eine Einschätzung gebeten.
 
Mustis schrieb:
Bin mir nicht 100% sicher, aber ist bei einem dualen Studium nicht eine Art Plan vorhanden, wann Studium ist und wann Arbeit? Wenn du nun zusätzlich zum Studiumsblock (wo du ja von der Arbeit freigestellt bist) Zeit benötigst, spürich während des Arbeitsblockes, ist es da nicht so, dass das eben deine Freizeit/dein Urlaub ist und das was du eingangs zitiert hast eben mit den Studienblöcken abgegolten ist?
BuzzAMK schrieb:
Die Frage von Mustis ist für mich eine sehr wichtige. Die DHBW hat doch mWn das System mit 3 Monate Studium – 3 Monate Arbeit etc. Für mich klingt das jetzt danach, dass du Studienleistungen außerhalb der Studienphase erbringen sollst, richtig?
Ergo möchtest du die Freistellungszeit, die ja während des Studiums gegeben ist (Du wirst in der Zeit ja weiterhin bezahlt) auch auf die Arbeitszeit ausweiten aufgrund der zusätzlichen Studienarbeit, die du erbringen sollst als Ersatz für die ausgefallenen Prüfungen?
Warst du dann für die eingesparte Zeit während des Studienblocks auch Arbeiten oder hast einfach die freie, entspannte Zeit genossen?
Falls 1. Der Fall war: Argumentiere damit bei deinem AG. Falls nicht – Backe lieber mal kleinere Brötchen.
Warum solltest du das nicht in deiner Freizeit machen sollen? Es ist schließlich dein Studium. Stell dir vor…. Manche Studenten machen das NUR in ihrer Freizeit. Unglaublich aber wahr….
 
@Fuchiii In anderen Betrieben wurden die auch für Projektarbeiten etc. freigestellt. Bei uns ist das nicht so der Fall. Mein Vorgesetzter war auch an der DHBW und so ein richtiger Tryhard, und meint immer "Das habe ich auch ohne geschafft. Das ist nicht so viel". Nur juckt es mich 0, was er gemacht hat. Ich bin nicht er. Mal schauen, was die DHBW sagt.

@Khaotik, das ist richtig. Nur steht in meinem Vertrag dass der Betrieb mich im angemessenen Umfang für eventuelle theoretische Prüfungsleistungen in der Praxisphase freistellen muss ("Pflichten des Arbeitgebers"). Ich hätte auch vorher damit angefangen, aber da uns die Aufgabenstellung NACH der Theoriephase gegeben wird, lässt auch daraus schliessen, dass es so gedacht ist, diese in der Praxisphase zu erledigen. Wie soll ich das in meiner Freizeit machen, wenn ich jeden Tag 10-19 bzw. 11-20 arbeite? Nach 9 Stunden Arbeit ist man kaputt. Insbesondere jetzt, wo viel mehr los ist als normal.

Und warum ich es nicht in meiner Freizeit machen soll? Ähnlich einer Projektarbeit/Bachelorarbeit ist es eine Forschungsarbeit die direkt mit meinem Studium Und meinem Betrieb zu tun hat.

BuzzAMK schrieb:
PFLICHTEN DER AUSBILDUNGSSTÄTTE Die Ausbildungsstätte verpflichtet sich,
Freistellung; Studium ...

... - der / dem Studierenden ausreichend Gelegenheit zur Anfertigung von Prüfungsleistungen der Praxismodule, insbesondere Projektarbeiten und der Bachelorarbeit in dem in den „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium“ festgelegten Umfang einzuräumen;

In den „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium“ §4 Absatz 4 steht auch folgendes:

(4) Die Ausbildungsstätte ist verpflichtet, den Studierenden die für die Bearbeitung der Bachelorarbeit und anderer Prüfungsleistungen, die außerhalb der Studienphasen stattfinden, notwendige Zeit einzuräumen. Näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung des Studienbereichs.
 
Zuletzt bearbeitet:
BuzzAMK schrieb:
im angemessenen Umfang
Und der wird wie oder wodurch definiert? Steht da dabei, dass du dann vollumfänglich die komplette Bearbeitungszeit über freizustellen bist?
Also ich würde schauen, da einen Mittelweg zu finden. Ggf. lässt es sich ja aushandlen, dass du z.B. 10-17 Uhr normal mitarbeitest und dann die letzten 2h täglich für deine Studienarbeit verwenden darfst.
Abseits davon steht auch noch Wochenende dafür zur Verfügung.
Ich weiß nicht, wie aufwändig 10-12 Seiten Abhandlung in deinem Studiengang sind bzw. wie die Ansprüche daran sind.
Aber ja - gehe mal den weg über DHBW. Die können sicher am ehesten was verlässliches dazu sagen.
Freunde machst du dir aber in der Firma mit Gelben Schein Aktionen sicherlich keine. Weder bei deinem Chef, noch den Kollegen. Und lass dir noch eines gesagt sein. Nur weil dein Verhalten nicht im Zeugnis steht, heißt das nicht, dass es der nächste potentielle AG nicht erfährt. Stichwort Telefon.
 
Zurück
Oben